Finanzierung:
Die Kostentragung
bzw. Kostenbeteiligung an Planungs- und Erschließungskosten werden über einen
parallel zur Planung zu schließenden Städtebaulichen Vertrag geregelt.
Sachdarstellung:
Rückblick
Bereits im vergangenen Jahr hat der Verwaltungsausschuss in seiner
Sitzung am 14.06.2021 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 01.06.2021
den Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung auf dem ehemaligen Heinje-Hof-Gelände
gefasst. In der Sitzung am 13.07.2021 konnte dann der Verwaltungsausschuss,
nach Vorberatung im Bauausschuss am 29.06.2021, auf Grundlage der bis dahin
erarbeiteten Vorentwürfe zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie
des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinje-Hof“, die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschließen. Hierzu wird auf die
Beratungsvorgänge 2021/FB III/3520 und 2021/FB III/3551 verwiesen.
Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Die Offenlegung der Planentwürfe in der Zeit vom 07.10.2021 bis
08.11.2021 wurde ergänzt durch eine Bürgerinformationsveranstaltung am Abend
des 18.10.2021 im Sitzungssaal des Rathauses. Die Einladung zur
Informationsveranstaltung sowie Teilnehmerliste ist als Anlage Nr. 1
beigefügt.
Die seinerzeit in die Beteiligung gegebenen Vorentwürfe sowie die in der
Informationsveranstaltung vorgetragenen Inhalte sind den Anlagen Nr. 2 bis 5
zu entnehmen.
Wie der seinerzeitigen Präsentation des Büros NWP (Anlage Nr. 4) zu
entnehmen ist, wurden damals bereits erste im Vorfeld der Veranstaltung
eingegangene Fragen und Hinweise aufgegriffen. Im Weiteren werden diese im
Rahmen der Abwägung (siehe unten) zusammen mit den weiteren eingegangenen
Stellungnahmen aus dem privaten Bereich nach Themenblöcken geordnet in das
weitere Verfahren eingestellt. Zusammen mit den während der Offenlegung
vorgebrachten Stellungnahmen sind diese als Anlage Nr. 6 im Volltext
beigefügt.
Auch von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind während dieses ersten Verfahrensschrittes eine Vielzahl von Stellungnahmen
eingegangen. Diese sind als Anlage Nr. 7 beigefügt.
Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Aus der Offenlegung haben sich für das weitere Verfahren maßgebliche
Anforderungen an die Planung ergeben. Diese betreffen insbesondere die Aspekte
-
Natur
und Landschaft
-
Immissionsschutz
(Verkehrs- und Gewerbelärm)
-
Ver- und
Entsorgung (insbesondere die Oberflächenentwässerung)
-
Verkehrliche
Erschließung
In den zurückliegenden Monaten waren daher folgende Fachgutachten zu
erarbeiten:
-
Faunistisches
Gutachten (Anlage Nr. 8)
-
Fachbeitrag
Schallschutz zum Verkehrslärm (Anlage Nr. 9)
-
Schalltechnisches
Gutachten zum Gewerbelärm (Anlage Nr. 10)
-
Oberflächenentwässerungskonzept
(Anlage Nr. 11)
-
Verkehrsuntersuchung
(Anlage Nr. 12)
-
Erschließungskonzept
(Anlage Nr. 13)
Wie den vorgenannten Untersuchungen und Konzepten zu entnehmen ist,
können mit Blick auf den Artenschutz unter Beachtung der im Faunistischen
Gutachten formulierten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen die
artenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes sind für das Plangebiet sowohl
Maßnahmen des passiven Schallschutzes aufgrund des auf das Gebiet einwirkenden Verkehrslärm
festzusetzen als auch als Maßnahme des aktiven Schallschutzes der angrenzenden
Wohnbebauung am „Logenring“ eine Lärmschutzwand entlang der geplanten
Stellplatzfläche festzusetzen.
Hinsichtlich des auf das Gebiet vom südlich angrenzenden Netto-Markt
einwirkenden Gewerbelärms ist als Schallschutzmaßnahme dort ebenfalls
eine Lärmschutzwand festzusetzen.
Zur schadlosen Ableitung des Oberflächenwassers ist eine
Regenrückhaltung mit einem Gesamtspeichervolumen von 1.330 m³ vorzuhalten.
Hierbei entfallen rd. 534 m³ auf den durch die Planung wegfallenden
Beregnungsteich, der gleichzeitig über die wasserrechtliche Genehmigung für die
Regelung der Oberflächenentwässerung u. a. des Geländes des Combi-Marktes
gedient hat. Für das neue Regenrückhaltebecken wird in die Planung die
erforderliche Fläche außerhalb des Plangebiets auf der sog. „Containerfläche“
westlich der Espergöhler Bäke eingestellt.
Zur Beurteilung der Verkehrsqualität wurde durch das Büro Zacharias eine Verkehrsuntersuchung
für das Areal durchgeführt. Hierbei wurde neben den Bedarf des Bebauungsplanes
Nr. 199 auch mögliche Bedarfe aufgrund gegebenenfalls in der Zukunft westlich
der Espergöhler Bäke entstehender Wohnnutzungen eingestellt. Es wurde so
herausgearbeitet, dass zur Sicherstellung einer angemessenen Verkehrsqualität
der erforderlichen zusätzlichen Anbindung des Baugebiets nördlich des
Kreisverkehrs, eine Linksabbiegehilfe vorzusehen ist.
Aus dem hierauf basierenden Erschließungskonzept ist zu entnehmen,
dass hierfür eine Aufweitung der Verkehrsfläche nördlich des Kreisverkehrs
nötig ist. Es konnte bereits geklärt werden, dass die hierfür erforderliche
Fläche von rd. 98 m², die sich derzeit noch in Privateigentum befindet, in die
Planung eingestellt werden kann.
Die ausführliche Abwägung zu diesen und weiteren Aspekten ist der Anlage
Nr. 14 zu entnehmen.
Auslegungsentwürfe
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Gesichtspunkte und
Abwägungsvorschläge konnten nunmehr die als Anlagen Nr. 15 und 16
beigefügten Planentwürfe entwickelt werden.
In der Sitzung wird zum Ganzen Frau Dipl.-Ing. Rita Abel vortragen und
neben der Verwaltung für weitergehende Erläuterungen zur Verfügung stehen. Dann
werden auch die Planungsinhalte und Festsetzungen sowie die örtlichen
Bauvorschriften des Auslegungsentwurfes im Detail vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
1. Den
in der Sitzung des Bauausschusses am 28.11.2022 vorgelegten Entwürfen der 25.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 199
„Heinje-Hof“ mit örtlichen Bauvorschriften wird zugestimmt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
3. Die
Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zu verbinden.
Anlagen:
-
Einladung
und Teilnehmerliste zur Informationsveranstaltung
-
Vorentwurf
25. FNP-Änderung
-
Vorentwurf
B-Plan Nr. 199 „Heinje-Hof“
-
Präsentation
NWP „Informationsveranstaltung“
-
Präsentation
Stadthafen-Immobilien „Informationsveranstaltung“
-
Stellungnahmen
von privater Seite
-
Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
-
Faunistisches
Gutachten
-
Fachbeitrag
Schallschutz zum Verkehrslärm
-
Schalltechnisches
Gutachten zum Gewerbelärm
-
Lageplan
zum Oberflächenentwässerungskonzept
-
Verkehrsuntersuchung
-
Lageplan
zum Erschließungskonzept (Linksabbiegehilfe)
-
Abwägungsvorschläge
zu Stellungnahmen der Behörden und den privaten Stellungnahmen
-
Entwurf
der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013
-
Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinje-Hof“ einschließlich „überlagertem“
Gestaltungskonzept