Betreff
Umbau und Erweiterung des Kindergartens Edewecht
Vorlage
2008/I/117
Aktenzeichen
I - 03.06.2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.                             Der Kindergarten Edewecht wird für die Aufnahme einer weiteren Krippengruppe und einer Kindergartengruppe erweitert. Die Ausführung des Erweitungsbaus soll auf der Basis der Variante 3 erfolgen.

2.                             Für den Ausbau waren im Haushalt 2008 bereits 400.000 € eingeplant. Der darüber hinausgehenden Finanzbedarf von 125.000 € soll über den Nachtragshaushalt 2008 zur Verfügung gestellt werden.

3.                             Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsförderanträge beim Land Niedersachsen und dem Landkreis Ammerland zu stellen.

4.                             Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baumaßnahme sofort auszuschreiben.

 

 


Sachdarstellung:

In der Ratssitzung vom 16. Juli 2007 ist die Grundsatzentscheidung für die Schaffung eines Krippenangebotes in der Gemeinde Edewecht gefasst worden. Basierend auf dieser Entscheidung sind in verschiedenen Sitzungen des Kindergarten- und des Bauausschusses die Planungen zum Umbau und zur Erweiterung des Kindergartens Edewecht beraten worden. Diese Planungen waren aufgrund der Kostenentwicklung nicht zu halten, so dass im Verwaltungsausschuss vom 15. April 2008 die Entscheidung zur Aufhebung der Ausschreibung der Rohbaugewerke getroffen wurde. Der Verwaltung wurde aufgegeben, die Planungen zum Ausbau des Kindergartens Edewecht ergebnisoffen zu überarbeiten.

 

Die Verwaltung hat nunmehr verschiedene Alternativen zur Realisierung erarbeitet. Zum einen wurden der Neubau einer Kindertageseinrichtung, alternative Standorte in der Gemeinde und verschiedene Varianten der Bauausführung am Standort des Kindergartens Edewecht geprüft.

 

Hierzu im Einzelnen:

 

A. bauliche Umsetzung

 

1. alternative Standorte in der Gemeinde

Es bleibt festzuhalten, dass derzeit keine räumliche Standortalternativen aufgezeigt werden können. An den verschiedenen Schulstandorten gibt es keine freien Räumlichkeiten. Ebenso ist festzustellen, dass der Bedarf an Krippenbetreuung zur Zeit im Hauptort Edewecht stark ausgeprägt ist, so dass eine Ansiedlung eines Krippenangebotes in einem anderen Gemeindeteil kaum auf Akzeptanz bei den Eltern treffen würde.

 

2. Neubau einer Kindertageseinrichtung

siehe Anlage – Neubau

Kostenkalkulation:

Baukosten einschl. Einrichtung                                                       800.000 €

Sanierung Kiga Edewecht                                                                 95.000 €

Grundstückskosten                                                                           280.000 €

Gesamtkosten                                                                               1.175.000 €

 

 

 

3. Umbau und Erweiterung des Kindergartens Edewecht

Variante 1 – ebenerdiger Ausbau

Siehe Anlage – Variante 1

 

Kostenkalkulation:

Baukosten                                                                              521.500 €

Genehmigungsgebühr                                                              5.000 €

Gesamtkosten                                                                       526.500 €

 

Variante 2 – modifizierte Innenhofüberbauung – Treppe vorn

Siehe Anlage Variante 2

 

Kostenkalkulation

Baukosten                                                                              525.000 €

Genehmigungsgebühr                                                              1.000 €      

Gesamtkosten                                                                       526.000 €

 

Variante 3 – modifizierte Innenhofüberbauung – Treppe hinten

Siehe Anlage – Variante 3

 

Kostenkalkulation

Baukosten                                                                              525.000 €

Genehmigungsgebühr                                                              1.000 €

Gesamtkosten                                                                       526.000 €

 

B. Finanzierung

 

Das Land Niedersachsen hat inzwischen die Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung am 17.04.08 verabschiedet. Danach gewährt das Land Niedersachsen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige Zuwendungen. Diese Zuwendungen werden pro Platz und je nach Bauart gewährt, und zwar:

 

            a) für einen Neubau              13.000 €/Platz

            b) für Umbau/Erweiterung                  5.000 €/Platz

            c) Ausstattung                                      1.500 €/Platz

 

Förderfähig sind alle baulichen Maßnahmen, die nach dem 18.10.2007 begonnen wurde. Danach ist auch der erste Bauabschnitt im Kindergarten Edewecht, die Herrichtung eines ehemaligen Kindergartenraumes für die Aufnahme eine Krippe mit einem Kostenvolumen von 50.000 € förderfähig.

 

Problematisch ist jedoch, dass die Richtlinie vorsieht, dass die Fördersummen für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreise) kontingentiert werden. Im Förderjahr 2008 stehen für den Landkreis Ammerland z.B. insgesamt nur 424.107 € für alle sechs Gemeinden/Stadt Westerstede zur Verfügung.

 

 

 

Hierzu fand am 20. Mai 2008 ein Abstimmungsgespräch zwischen den Ammerlandgemeinden und dem Landkreis Ammerland in Westerstede statt. Es wurde die Regelung getroffen, dass die Gesamtfördermittel bis 2013 anhand der Kinderzahlen der unter Dreijährigen der Gemeinden verteilt werden. Die Gemeinde Edewecht liegt bei der Betrachtung der unter Dreijährigen in den Zeiträumen 01.08.04 bis 31.07.07 landkreisweit mit einem Anteil von 20.57 % an zweiter Stelle (Apen 9,14 %, Bad Z 21,25 %, Ra 17,12 %, Wiefel 11,95 %, WST 19,97 %). Es ergibt sich hieraus ein maximaler Gesamtförderbetrag von 497.946,22 € für den Krippenausbau bis 2013.

 

Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Ammerlandgemeinden/Stadt bereits 2008 mit dem weiteren Ausbau von Krippenangeboten beginnen/begonnen haben, ergibt sich, dass die für 2008 zur Verfügung stehende Fördersumme von 424.107 € ausreichend sein wird, die Förderanträge der Gemeinden/Stadt zu decken.

 

Neben der Förderung durch die Richtlinie des Landes Niedersachsen kann die Gemeinde Edewecht auch eine Förderung durch den Landkreis Ammerland in Anspruch nehmen.

 

Damit ergeben sich folgende Berechnungen der Fördersummen:

 

  1. Neubau einer Kindertageseinrichtung und Umbau eines Gruppenraumes im Kindergarten Edewecht

 

Landesförderung

15 Krippenplatze Umbau                 15 x 5.000 €                             75.000 €

15 Krippenplätze Neubau                15 x 13.000 €                        195.000 €

Ausstattung                                        30 x 1.500 €                             45.000 €

            Fördersumme Land                                                                          315.000 €

 

            Landkreisförderung

            15 Krippenplätze Umbau     15 x 1.534 €, max 30 %                     16.600 €

            15 Krippenplätze Neubau    15 x 2.556 €                                         38.340 €

            25 Kigaplätze Neubau          25 x 2.556 €                                         63.900 €

            Fördersumme Landkreis                                                                 118.840 €

 

            Gesamtförderung                                                                              433.840 €

 

 

 

 

 

 

  1. Um- und Erweiterungsbau

 

Landesförderung

30 Krippenplätze Umbau                 30 x 5.000 €                           150.000 €

Ausstattung                                        30 x 1.500 €                             45.000 €

Fördersumme Land                                                                          195.000 €

 

Landkreisförderung

15 Krippenplätze Umbau     15 x 1.534 €, max 30 %                     16.600 €

15 Krippenplätze Umbau     15 x 1.534 €                                         23.010 €

25 Kigaplätze Umbau           25 x 1.534 €                                         38.350 €

Fördersumme Landkreis                                                                    77.960 €

 

Gesamtförderung                                                                              272.960 €

 

 

 

C. Abwägung

Bei Abwägung der verschiedenen Ausführungsvarianten wird deutlich, dass der Neubau einer Kindertageseinrichtung trotz höherer Förderung die teuerste Variante darstellt. Neben den Kosten des Neubaus der Einrichtung sind am Kindergarten Edewecht Sanierungs- und Umbauarbeiten zwingend notwendig, die im Falle einer Realisierung am dortigen Standort nicht zusätzlich anfallen würden. Die insgesamt notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2008 nicht zur Verfügung, so dass diese Alternative verworfen werden sollte.

 

Bei der weiteren Abwägung der aufgezeigten Varianten 1 – 3 ist festzuhalten, dass alle drei Varianten sich kostentechnisch auf gleichem Niveau bewegen.

 

Die Variante 1 hat den Vorteil, dass alle Funktionsbereiche ebenerdig realisiert werden könnten. Entscheidender Nachteil ist jedoch, dass wertvolle Bereiche der Freispielfläche des Kindergartens verloren gehen, ohne dass Ersatz am Standort geschaffen werden kann.

 

Die Varianten 2 und 3 unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Ausführung der Fluchttreppe aus dem OG. Die Variante 2 sieht die Fluchttreppe nach vorne, Richtung Straße/Haupteingang, geführt vor. Die Variante 3 sieht die Fluchttreppe nach hinten, Richtung Spielplatz, vor. Beide Varianten werten das Gebäude des Kindergartens Edewecht optisch auf.

 

Zusammenfassend spricht für die Variante 3, dass die Fluchttreppe unmittelbar am Gruppenraum im OG ansetzt, wie es rechtlich gewünscht wird.  Ferner spricht für diese Ausführungsweise, dass durch diese Treppenführung ein Missbrauch durch Unbefugte besser vermieden werden kann. Die Fluchttreppe ist nicht für jedermann sichtbar. Die Verwaltung schlägt daher die bauliche Erweiterung des Kindergartens Edewecht gemäß der Variante 3 vor.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

Im Haushaltsplan 2008 sind  bereits 400.000 € für den Ausbau des Kindergartens Edewecht bereitgestellt worden. Aufgrund der ungewissen Fördersituation waren bislang keine Fördergelder eingeplant. Die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen ist inzwischen verabschiedet. Die entstehenden, bislang nicht eingeplanten, Mehrkosten von 125.000 € werden durch die zu erwartenden Fördergelder des Landes Niedersachsen und des Landkreises Ammerland gedeckt werden können, so dass eine Beordnung und Einplanung über den Nachtrag 2008 erfolgen sollte.

 

 


Anlagen:

Anlage – Neubau

Anlagen – Umbau Varianten 1 - 3