Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 192 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungen entschiedenen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 192, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zusammen mit der Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachungen ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

GI Lübeck trägt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht an den Rat über den Verwaltungsausschuss folgender