Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie Vorbereitung des Feststellungs- und Satzungsbeschlusses
Sachdarstellung:
Planverfahren
Um den stetigen Bedarf an Wohnbaugrundstücken in Friedrichsfehn auch weiterhin gerecht werden zu können, hat der Verwaltungsausschuss im September letzten Jahres die Ausweisung eines ca. 2,2 ha großen Gebiets südlich der Spiekerooger Straße als Wohngebiet beschlossen (2016/FB III/2238).
Der im Anschluss der frühzeitigen Beteiligung entwickelte Bebauungsplanentwurf unterteilt die Fläche in ein südliches und ein kleineres nördliches allgemeines Wohngebiet. Diese unterscheiden sich in ihren Festsetzungen lediglich in der Bauweise. So soll im Norden durch die offene Bauweise auch der Bau von Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden. Im Süden wird die Entwicklung von klassischen Einfamilienhäusern angestrebt (2017/FB III/ 2446).
Eine Besonderheit bei dieser Planung stellt die Ausnahme gem. § 16 Abs. 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar, welche die Errichtung eines zweiten Vollgeschosses im Plangebiet ermöglicht, sofern ein Gebäude eine maximale Höhe von 8 Metern nicht überschreitet. Durch diese Ausnahme wird die Gestaltungsfreiheit zukünftiger Bauherren erhöht und es erleichtert die Errichtung energieeffizienter Gebäudeformate.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 192 wurden in der Zeit vom 28.06.2017 bis einschließlich 31.07.2017 durchgeführt. Von privater Seite aus wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Von den beteiligten öffentlichen Stellen haben sich folgende geäußert:
· Landkreis Ammerland
· Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
· Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
· Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
· Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
· Landwirtschaftskammer Niedersachsen
· EWE Netz GmbH
· Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
· Telekom Deutschland GmbH
· Deutsche Telekom Technik GmbH
· Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Die Stellungnahmen sind als Anlage 1 angefügt. Es handelt sich um redaktionelle Anmerkungen und allgemeine Hinweise. Inhaltliche Veränderungen für die Planungen ergeben sich nicht. Die Abwägungen können der Anlage 2 entnommen werden. Die abschließenden Fassungen der Pläne nebst ihrer Begründungen sind als Anlagen 3 bis 6 beigefügt und können nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss durch den Rat beschlossen werden.
Sachstand Bodenabbau
auf der Planfläche
Damit die im Boden des Plangebiets befindlichen Rohstoffe vollständig gesichert und dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden können, ist im Vorfeld ein kompletter Bodenaustausch vorgesehen. Hierzu wurde parallel zum formellen Bauleitplanverfahren beim Landkreis Ammerland ein entsprechender Bodenabbauantrag gestellt. Dieser wurde im Mai 2017 genehmigt. Die Arbeiten wurden kürzlich vergeben und können bereits vor Inkrafttreten der Bauleitpläne aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
- Zu den während der öffentlichen
Auslegung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum
Bebauungsplan Nr. 192 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungen
entschiedenen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen
entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt
wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gem.
§ 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim
Landkreis Ammerland zu beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 192, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden
Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach
Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zusammen mit der
Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachungen ist
in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.
Anlagen:
- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Abwägungen der Stellungnahmen
- Planzeichnung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013
- Begründung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013
- Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 192
- Begründung des Bebauungsplanes Nr. 192