Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Der Bebauungsplan Nr.
206 „Dorfstraße“ dient dem übergeordneten Ziel der Stärkung der
Innenentwicklung. Der mit dem Bebauungsplan verbundene Aufwand wird über den
Ansatz der Planungskosten abgedeckt.
Sachdarstellung:
Nach intensiver Vorbereitung der Planungsinhalte im Arbeitskreis
„Bauliche Entwicklung“ sowie im Bauausschuss hatte der Verwaltungsausschuss in
seiner am 05.12.2023 den am 21.11.2023 im Bauausschuss vorgestellten Entwurf
verabschiedet und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Der
bisherige Werdegang des Verfahrens, dass im Zusammenhang mit dem allgemeinen
planerischen Ziel der Stärkung der Innenentwicklung zu sehen ist, kann dem
Projekt Nr.: A 2021-04-07 entnommen werden.
Das Sachgebiet Bauverwaltung hat zwischenzeitlich die Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung anhand des als Anlage Nr. 1 beigefügten
Entwurfes durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden nach vorheriger ortsüblicher
Bekanntmachung am 15.01.2024 die Unterlagen in der Zeit vom 16.01.2024 bis
einschließlich 16.02.2024 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme im Internet
veröffentlicht.
Die in dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen von behördlicher wie
privater Seite sind als Anlage Nr. 2 beigefügt. Die hierzu erarbeiteten
Abwägungsvorschläge sind der Anlage Nr. 3 zu entnehmen.
Die Verwaltung wird zu den wesentlichen Punkten der Planung in der
Sitzung näher ausführen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Wie aus den Anlagen aber bereits zu erkennen ist, ergeben sich aus der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung keine inhaltlichen
Änderungsanforderungen mehr an der Planung.
Die immissionsschutzrechtlichen Hinweise des Landkreises wurden durch das
Büro Lux, Oldenburg geprüft. Die schalltechnische Untersuchung wurde
entsprechend um die erforderlichen Klarstellungen ergänzt. Die übrigen
Anregungen und Hinweis werden zur Kenntnis genommen und bei Bedarf auf der
Zulassungsebene berücksichtigt.
Somit kann dieses für den Bereich der Dorfstraße in Friedrichsfehn maßgebliche
Planungsprojekt der Innenentwicklung durch Vorbereitung des Satzungsbeschlusses
nunmehr zum Abschluss gebracht werden.
Beschlussvorschlag:
Zu den während der
Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung des im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13 a Baugesetzbuch aufgestellten Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ mit
örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 16.01.2024 bis 16.02.2024 eingegangen
Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage 2024/FBIII/4231 entschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
Der Entwurf des im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellten
Bebauungsplanes Nr. 206 „Dorfstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird in der
vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu
setzen.
Anlagen:
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Bebauungsplanentwurf
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Stellungnahmen
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Abwägungsvorschläge