Einführung der offenen Ganztagsbeschulung
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr
2025 sind Vorplanungskosten in Höhe von 100.000,- € zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 21.11.2022 (2022/FB
II/3928) mitgeteilt, wird in Niedersachsen zum Schuljahr 2026/27 ein
Rechtsanspruch zur ganztägigen Betreuung von Kindern im Grundschulalter
eingeführt. Es wird auf die Ausführungen in der o.a. Vorlage entsprechend
verwiesen (Anlage 1).
In der Gemeinde Edewecht wird nur noch die Grundschule Jeddeloh als
verlässliche Halbtagsgrundschule mit einem kostenpflichtigen Betreuungsangebot
des Fördervereins im Nachmittagsbereich geführt.
Auch die Grundschule Jeddeloh möchte sich zur Ganztagsgrundschule
weiterentwickeln und hatte bereits zur Sitzung am 21.11.2022 ein Raumkonzept
für eine zukünftige Ganztagsbeschulung vorgelegt, welches in den Grundzügen
vorgestellt wurde.
Die vorhandenen Räumlichkeiten der Grundschule Jeddeloh sind nicht
ausreichend, um eine Ganztagsbeschulung anbieten zu können. Zumal die Schule
beabsichtigen würde die Ganztagsbeschulung nicht aufsteigend einzurichten. Von
Seiten der Schule ist ein Wechsel aller Grundschuljahrgänge in die
Ganztagsbeschulung gewünscht, da ein paralleler Ganztagsbetrieb einzelner
Jahrgängen neben der Fortführung der kostenpflichtigen Nachmittagbeschulung für
die restlichen Jahrgänge organisatorisch nicht zu bewältigen ist.
Die zur Weiterentwicklung der Grundschule Jeddeloh zur
Ganztagsgrundschule notwendigen schulischen Beschlüsse liegen zur Zeit noch
nicht vor. Ebenso hat der zuständige Schulträger einen Antrag auf Genehmigung
einer Ganztagsschule gem. § 23 Nieders. Schulgesetz (NSchG) an die zuständige
Landesschulbehörde zu richten. Die hierfür notwendigen Beschlüsse liegen
ebenfalls noch nicht vor.
Das Land Niedersachsen hatte sich bislang nicht dazu geäußert, wie eine
Umsetzung des Rechtsanspruches angedacht und mit welchen Ressourcen diese
Umsetzung ausgestattet werden würde.
Nunmehr liegt den Kommunen ein Entwurf der Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von ganztägigen Bildungs- und
Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulter vor, welche kurzfristig
erlassen und in Kraft treten wird.
Die Gemeinde Edewecht würde auf Grundlage der Richtlinie eine Förderung
in Höhe von ca. 1.060.000,- € erhalten können. Hiervon wäre ein Betrag in Höhe
von ca. 300.000,- € für den Ausbau der Grundschule Osterscheps in Abzug zu
bringen, sodass für eine Erweiterung der Grundschule Jeddeloh eine Förderung in
Höhe von ca. 760.000,- € stünde.
Die Gemeinde Edewecht hat vorab zu prüfen, ob die Weiterentwicklung der
Grundschule Jeddeloh mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen angezeigt
und sinnvoll wäre. Diese Prüfung hat auch deshalb zu erfolgen, weil
Kultusministerin Hamburg in einer Pressemitteilung erklärt hat, dass nicht alle
Grundschulen zu Ganztagsschulen ausgebaut werden müssen. Vielmehr würde es u.a.
ausreichen, Schwerpunktschulen mit Ganztagsangebot vorzuhalten. Ein Ausbau zur
Ganztagsgrundschule macht daher nur dann Sinn, wenn nach heutigem Wissen diese
Investition nachhaltig durch entsprechende Schülerzahlen für die Folgezeit gesichert
wäre.
Aufgrund der aktuellen Fassung des Demografie-Gutachtens der Gemeinde
Edewecht werden die Schülerzahlen im Grundschulbereich in allen Teilbereichen
bis zum Jahr 2035 stabil sein, bzw. steigen.
Alle Ausschussmitglieder waren sich in der Sitzung am 21.11.2022 zudem
einig, dass auch die Grundschule Jeddeloh zur offenen Ganztagsschule ausgebaut
werden solle, da die Schule hervorragende Arbeit leiste, welche sich u.a. in
der hohe Eltern- und Schülerzufriedenheit zeige.
Bei einem Verzicht auf den Ausbau der Grundschule Jeddeloh zur
Ganztagsschule würde ein Großteil der Eltern sich voraussichtlich zukünftig für
eine Beschulung an den Schwerpunktgrundschulen in Edewecht und Friedrichsfehn
entscheiden. Beide Schulen werden derzeit vierzügig geführt und sind
ausgelastet, sodass dort ein zusätzlicher Baubedarf entstünde während an der
Grundschule Jeddeloh Leerstände zu verzeichnen wären.
Erschwerend käme hinzu, dass in Niedersachsen Grundschulen grundsätzlich
nur maximal vierzügig geführt werden sollen und bei einer höheren Zügigkeit ein
aufwendiger Ausnahmeantrag beim Land Niedersachsen gestellt werden müsste
dessen Ausgang ungewiss wäre.
Es besteht Einigkeit zwischen Verwaltung und Rat, dass auch zukünftig an
dem in der Gemeinde Edewecht gelebte Prinzip „Kurze Beine - Kurze Wege“
festgehalten werden sollte.
Die Verwaltung spricht sich daher auch dafür aus, den Schulstandort der
Grundschule Jeddeloh durch den Ausbau zur offenen Ganztagsschule zu stärken.
Aufgrund der laufenden und bereits bestehende Bauprojekte der Gemeinde
Edewecht wäre eine Umsetzung der notwendigen, noch näher zu bestimmenden
Ausbau-/Umbaumaßnahme in den Jahren 2024 und 2025 nicht zu realisieren.
Der Entwurf der Förderrichtlinie sieht vor, dass nur Maßnahmen gefördert
werden, für die bis zum 31.10.2025 ein entsprechender Förderantrag gestellt
wurde. Des Weiteren muss eine Umsetzung und Abrechnung der geförderten
Maßnahmen bis spätestens zum 30.06.2028 erfolgen.
Aufgrund der genannten Fristen wird vorgeschlagen, dass im Rahmen des
Arbeitskreises „Schulentwicklung“ Verwaltung, Rat und Schulleitung den
tatsächlichen Flächenbedarf erarbeiten, um in der Folge ein Fachbüro mit der
Planung, Kostenermittlung und Umsetzung des Erweiterungsbaus zu beauftragen.
Somit könnte gewährleistet werden, dass ein entsprechender Förderantrag
fristgerecht gestellt und die Umsetzung der Maßnahmen ebenfalls fristgerecht
erfolgen könnte.
Raumkonzept der Schule
Das Raumkonzept der Schule (Anlage 2) sieht neben einem für das
Mittagessen benötigten Raum mit 50 Essplätzen, Garderobe sowie erforderlichen
Nebenräumen für die hauswirtschaftliche Kraft, auch einen weiteren
Mehrzweckraum für die Betreuung der Ganztagsschüler am Nachmittag mit Spiel-,
Entspannungs- und Lesebereichen vor.
Des Weiteren sollten zwei Differenzierungsräume für u.a. inklusive
Förderung einzelner Schüler*innen sowie ein Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter
geschaffen werden.
Aufgrund des sich abzeichnenden Baubedarfes und der damit einhergehenden
Kosten wurden die weiteren Planungen bisher zurückgestellt. Erst jetzt zeichnen
sich Aussagen zu u.a. den Fördermodalitäten (Anforderungen, Fristen,
Förderhöhe) ab.
Die in Aussicht stehende Fördersumme wird – aus Erfahrung - nicht
ausreichen, um die Kosten der notwendigen Ausbaumaßnahmen für den
Ganztagsbereich zu decken. Hier werden Eigenmittel von der Gemeinde Edewecht
einzubringen sein.
Zur Festlegung der Größe der zusätzlichen benötigten Räumlichkeiten wird
man sich an dem zum August 2023 fertig gestellten Ganztagsbereich der
Grundschule Osterscheps orientieren. Hier ist eine Vergleichbarkeit gegeben, da
es sich hier ebenfalls um eine zweizügige Grundschule in dörflicher Lage
handelt.
Aus Sicht der Verwaltung sind die bislang benannten Raumbedarfe der
Schule nachvollziehbar. Die konkrete Prüfung der Raumgrößen etc. wird im Rahmen
der Arbeit im Arbeitskreis Schulentwicklung zu erörtern und festzulegen sein.
Ziel ist es eine zukunftsfähige Ganztagsgrundschule Jeddeloh zu realisieren.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeinde Edewecht als Schulträger der Grundschule Jeddeloh stimmt einer
Weiterentwicklung der Schule zur Ganztagsgrundschule zu. Die Verwaltung wird
beauftragt, die weiteren Prüfungen zu den notwendigen Bedarfen der Schule
aufzunehmen und dem Schulausschuss nach Vorberatung im Arbeitskreis
Schulentwicklung zur weiteren Beratung vorzulegen.
2. Für
die Vorplanung des dafür notwendigen Erweiterungsbaus soll im Haushaltsjahr
2025 ein Betrag in Höhe von 100.000,- € im Haushalt eingeplant.
Anlagen:
Anlage 1: Vorlage SchulA
22.11.2022
Anlage 2: Raumkonzept der
Grundschule Jeddeloh