Betreff
Grundschule Jeddeloh;
Einführung der offenen Ganztagsbeschulung
Vorlage
2024/FB II/4208
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für das Haushaltsjahr 2025 sind Vorplanungskosten in Höhe von 100.000,- € zu berücksichtigen.

 

 


Sachdarstellung:

Ausgangslage

Wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 21.11.2022 (2022/FB II/3928) mitgeteilt, wird in Niedersachsen zum Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch zur ganztägigen Betreuung von Kindern im Grundschulalter eingeführt. Es wird auf die Ausführungen in der o.a. Vorlage entsprechend verwiesen (Anlage 1).

 

In der Gemeinde Edewecht wird nur noch die Grundschule Jeddeloh als verlässliche Halbtagsgrundschule mit einem kostenpflichtigen Betreuungsangebot des Fördervereins im Nachmittagsbereich geführt.

 

Auch die Grundschule Jeddeloh möchte sich zur Ganztagsgrundschule weiterentwickeln und hatte bereits zur Sitzung am 21.11.2022 ein Raumkonzept für eine zukünftige Ganztagsbeschulung vorgelegt, welches in den Grundzügen vorgestellt wurde.

 

Die vorhandenen Räumlichkeiten der Grundschule Jeddeloh sind nicht ausreichend, um eine Ganztagsbeschulung anbieten zu können. Zumal die Schule beabsichtigen würde die Ganztagsbeschulung nicht aufsteigend einzurichten. Von Seiten der Schule ist ein Wechsel aller Grundschuljahrgänge in die Ganztagsbeschulung gewünscht, da ein paralleler Ganztagsbetrieb einzelner Jahrgängen neben der Fortführung der kostenpflichtigen Nachmittagbeschulung für die restlichen Jahrgänge organisatorisch nicht zu bewältigen ist.

 

Die zur Weiterentwicklung der Grundschule Jeddeloh zur Ganztagsgrundschule notwendigen schulischen Beschlüsse liegen zur Zeit noch nicht vor. Ebenso hat der zuständige Schulträger einen Antrag auf Genehmigung einer Ganztagsschule gem. § 23 Nieders. Schulgesetz (NSchG) an die zuständige Landesschulbehörde zu richten. Die hierfür notwendigen Beschlüsse liegen ebenfalls noch nicht vor.

 

Das Land Niedersachsen hatte sich bislang nicht dazu geäußert, wie eine Umsetzung des Rechtsanspruches angedacht und mit welchen Ressourcen diese Umsetzung ausgestattet werden würde.

 

Nunmehr liegt den Kommunen ein Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulter vor, welche kurzfristig erlassen und in Kraft treten wird.

 

Die Gemeinde Edewecht würde auf Grundlage der Richtlinie eine Förderung in Höhe von ca. 1.060.000,- € erhalten können. Hiervon wäre ein Betrag in Höhe von ca. 300.000,- € für den Ausbau der Grundschule Osterscheps in Abzug zu bringen, sodass für eine Erweiterung der Grundschule Jeddeloh eine Förderung in Höhe von ca. 760.000,- € stünde.

 

Die Gemeinde Edewecht hat vorab zu prüfen, ob die Weiterentwicklung der Grundschule Jeddeloh mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen angezeigt und sinnvoll wäre. Diese Prüfung hat auch deshalb zu erfolgen, weil Kultusministerin Hamburg in einer Pressemitteilung erklärt hat, dass nicht alle Grundschulen zu Ganztagsschulen ausgebaut werden müssen. Vielmehr würde es u.a. ausreichen, Schwerpunktschulen mit Ganztagsangebot vorzuhalten. Ein Ausbau zur Ganztagsgrundschule macht daher nur dann Sinn, wenn nach heutigem Wissen diese Investition nachhaltig durch entsprechende Schülerzahlen für die Folgezeit gesichert wäre.

 

Aufgrund der aktuellen Fassung des Demografie-Gutachtens der Gemeinde Edewecht werden die Schülerzahlen im Grundschulbereich in allen Teilbereichen bis zum Jahr 2035 stabil sein, bzw. steigen.

 

Alle Ausschussmitglieder waren sich in der Sitzung am 21.11.2022 zudem einig, dass auch die Grundschule Jeddeloh zur offenen Ganztagsschule ausgebaut werden solle, da die Schule hervorragende Arbeit leiste, welche sich u.a. in der hohe Eltern- und Schülerzufriedenheit zeige.

 

Bei einem Verzicht auf den Ausbau der Grundschule Jeddeloh zur Ganztagsschule würde ein Großteil der Eltern sich voraussichtlich zukünftig für eine Beschulung an den Schwerpunktgrundschulen in Edewecht und Friedrichsfehn entscheiden. Beide Schulen werden derzeit vierzügig geführt und sind ausgelastet, sodass dort ein zusätzlicher Baubedarf entstünde während an der Grundschule Jeddeloh Leerstände zu verzeichnen wären.

 

Erschwerend käme hinzu, dass in Niedersachsen Grundschulen grundsätzlich nur maximal vierzügig geführt werden sollen und bei einer höheren Zügigkeit ein aufwendiger Ausnahmeantrag beim Land Niedersachsen gestellt werden müsste dessen Ausgang ungewiss wäre.

 

Es besteht Einigkeit zwischen Verwaltung und Rat, dass auch zukünftig an dem in der Gemeinde Edewecht gelebte Prinzip „Kurze Beine - Kurze Wege“ festgehalten werden sollte.

 

 

Die Verwaltung spricht sich daher auch dafür aus, den Schulstandort der Grundschule Jeddeloh durch den Ausbau zur offenen Ganztagsschule zu stärken.

 

Aufgrund der laufenden und bereits bestehende Bauprojekte der Gemeinde Edewecht wäre eine Umsetzung der notwendigen, noch näher zu bestimmenden Ausbau-/Umbaumaßnahme in den Jahren 2024 und 2025 nicht zu realisieren.

 

Der Entwurf der Förderrichtlinie sieht vor, dass nur Maßnahmen gefördert werden, für die bis zum 31.10.2025 ein entsprechender Förderantrag gestellt wurde. Des Weiteren muss eine Umsetzung und Abrechnung der geförderten Maßnahmen bis spätestens zum 30.06.2028 erfolgen.

 

Aufgrund der genannten Fristen wird vorgeschlagen, dass im Rahmen des Arbeitskreises „Schulentwicklung“ Verwaltung, Rat und Schulleitung den tatsächlichen Flächenbedarf erarbeiten, um in der Folge ein Fachbüro mit der Planung, Kostenermittlung und Umsetzung des Erweiterungsbaus zu beauftragen. Somit könnte gewährleistet werden, dass ein entsprechender Förderantrag fristgerecht gestellt und die Umsetzung der Maßnahmen ebenfalls fristgerecht erfolgen könnte.

 

Raumkonzept der Schule

Das Raumkonzept der Schule (Anlage 2) sieht neben einem für das Mittagessen benötigten Raum mit 50 Essplätzen, Garderobe sowie erforderlichen Nebenräumen für die hauswirtschaftliche Kraft, auch einen weiteren Mehrzweckraum für die Betreuung der Ganztagsschüler am Nachmittag mit Spiel-, Entspannungs- und Lesebereichen vor.

 

Des Weiteren sollten zwei Differenzierungsräume für u.a. inklusive Förderung einzelner Schüler*innen sowie ein Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter geschaffen werden.

 

Aufgrund des sich abzeichnenden Baubedarfes und der damit einhergehenden Kosten wurden die weiteren Planungen bisher zurückgestellt. Erst jetzt zeichnen sich Aussagen zu u.a. den Fördermodalitäten (Anforderungen, Fristen, Förderhöhe) ab.

 

Die in Aussicht stehende Fördersumme wird – aus Erfahrung - nicht ausreichen, um die Kosten der notwendigen Ausbaumaßnahmen für den Ganztagsbereich zu decken. Hier werden Eigenmittel von der Gemeinde Edewecht einzubringen sein.

 

Zur Festlegung der Größe der zusätzlichen benötigten Räumlichkeiten wird man sich an dem zum August 2023 fertig gestellten Ganztagsbereich der Grundschule Osterscheps orientieren. Hier ist eine Vergleichbarkeit gegeben, da es sich hier ebenfalls um eine zweizügige Grundschule in dörflicher Lage handelt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die bislang benannten Raumbedarfe der Schule nachvollziehbar. Die konkrete Prüfung der Raumgrößen etc. wird im Rahmen der Arbeit im Arbeitskreis Schulentwicklung zu erörtern und festzulegen sein. Ziel ist es eine zukunftsfähige Ganztagsgrundschule Jeddeloh zu realisieren.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeinde Edewecht als Schulträger der Grundschule Jeddeloh stimmt einer Weiterentwicklung der Schule zur Ganztagsgrundschule zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Prüfungen zu den notwendigen Bedarfen der Schule aufzunehmen und dem Schulausschuss nach Vorberatung im Arbeitskreis Schulentwicklung zur weiteren Beratung vorzulegen.

2.    Für die Vorplanung des dafür notwendigen Erweiterungsbaus soll im Haushaltsjahr 2025 ein Betrag in Höhe von 100.000,- € im Haushalt eingeplant.

 

 


Anlagen:

Anlage 1:       Vorlage SchulA 22.11.2022

Anlage 2:       Raumkonzept der Grundschule Jeddeloh