Finanzierung:
Der Haushaltsplan 2024 sieht einen Ansatz in Höhe von 600.000,00 € vor. Die damit verbundene Finanzplanung geht von einem Finanzierungsbedarf von insgesamt 2,6 Mio. € aus.
Da zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 - 2027 weitere 1,8 Mio.
€ als Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind, kann nach einer
entsprechenden Gremienentscheidung unverzüglich mit der Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen sowie der Bauantragsunterlagen begonnen werden.
Unmittelbar anschließend kann das Gros aller Gewerke vergeben werden und der
Bau in den nächsten Monaten beginnen.
Sachdarstellung:
Ausgangslage:
Zum Ende des Jahres 2020 hatten
der Feuerwehrausschuss und der Verwaltungsausschuss auf Grundlage der
Beschlussvorlage Nr. 2020/FB III/3385 den Standort für einen Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses festgelegt. Es soll auf einem 5.000 m² großen Grundstück
an der Osterschepser Straße erstellt werden. Zudem wurden Eckpunkte für die
Größe und die grundsätzlichen Anforderungen des neuen Gebäudes definiert.
Seinerzeitige Planungsgrundlage
war ein Gebäude mit Stellplätzen für drei Feuerwehrfahrzeuge. Das vorläufige
Raumbuch umfasste eine Gesamtnutzfläche von 685 m². Nach einer Auswertung der
Baukosten von verschiedenen Neubauten von Feuerwehrgerätehäusern in der Region
und unter Einbeziehung der Kostenerfahrungen zum Feuerwehrgerät aus
Friedrichsfehn wurden im Rahmen einer überschlägigen ersten Kostenschätzung
ungefähre Baukosten in Höhe von etwa 1,6 Millionen € erwartet. Allerdings
basierte diese Summe auf flächenbezogene Durchschnittskosten und war zu
konkretisieren. Sie berücksichtigten insbesondere nicht die aktuellen
energetischen Entwicklungen.
Im vergangenen Jahr wurde - nach der abgestimmten kapazitätsbedingten Bearbeitungspause - die Planung fortgesetzt und unter Einbeziehung der Feuerwehr Osterscheps mit einem Entwurf mit einer Grundfläche von rd. 800 m² zu Kosten in Höhe von ca. 2,82 Mio. € vorläufig abgeschlossen.
Auch in Anbetracht der zwischenzeitlichen Kostensteigerungen im Baugewerbe, den umfangreichen Erweiterungen zur regenerativen Energieerzeugung und -nutzung im Gebäude und bei der Festlegung des Raumprogrammes noch nicht berücksichtigter aktueller Anforderungen der Feuerwehrunfallkasse haben sowohl der Flächenzuwachs als auch die starke Kostensteigerung Anlass gegeben, eine nach dem kommunalen Haushaltsrecht ohnehin erforderliche Alternativplanung aufzulegen. Dies ist der rechtliche Einfluss der altbekannten Tatsache, dass maßgebliche Kosteneinflüsse bezüglich der Herstellung und der Unterhaltung von Gebäuden lediglich in der Planungsphase möglich sind. Insofern wird auch auf die generellen Erkenntnisse zu den Lebenszykluskosten von Gebäuden hingewiesen, nach denen die Unterhaltskosten ein Mehrfaches der Herstellungskosten umfassen (vgl. beispielhaftes Schaubild).
Quelle: Statista
In einem intensiven Planungsprozess wurde wiederum unter Beteiligung der Feuerwehr ein Alternativentwurf erarbeitet, welcher eine Fläche von 753 m² umfasst und zudem eine neue Platzierung auf dem Baugrundstück ermöglicht. Da Flurflächen um 15 m² reduziert werden konnten, entfallen lediglich ca. 31 m² auf die Verkleinerung der eigentlichen Funktionsbereiche.
Beide Varianten weisen insofern lediglich kleinere Unterschiede auf. Die Ausbaureserven einer Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr befinden sich in beiden Fällen im Obergeschoss. Dies betrifft auch die Lagerflächen. Daher steht einem späteren Ausbau nichts im Wege. Die Schaffung eines zweiten Rettungsweges wird bereits jetzt baulich vorbereitet.
Vertreter des Büros Hambrock Bauplanung, Oldenburg, werden beide Varianten in der Sitzung vorstellen.
Variante 1:
Die erste Variante sieht eine Massivbauweise mit zwei Vollgeschossen mit
einem Flach- bzw. Gefälledach und einer sog. Vorhangfassade (Faserzement- oder
HPL-Plattenfassade) vor.
Das Gebäude ist hierbei so angeordnet, dass es eine breite Zu- und
Abfahrt sowohl für PKW als auch für die Feuerwehrfahrzeuge gibt. Zusätzlich ist
eine weitere kleine Zufahrt für Fußgänger und Fahrradfahrer geplant. Diese
erarbeitete Erschließungslösung ist mit der zuständigen Niedersächsischen
Landesstraßenbaubehörde abgestimmt. Weiterhin ist durch die von der Unteren
Naturschutzbehörde einzuhaltenden Abstände die Lage und auch die Größe des
Feuerwehrgerätehauses beschränkt. Erschwerend hinzukommt, dass das zu bebauende
Grundstück deutlich tiefer als das Straßenniveau liegt und das Gelände mit Sand
aufgefüllt werden muss. Hierdurch entstehen Höhenunterschiede zu den
angrenzenden Wallhecken. Trotz dessen soll aber weitestgehend auf Winkelstützen
verzichtet werden. In der Regel sollen Höhenunterschiede mit einem natürlichen
Gefälle hergestellt werden.
Die Kostenermittlung der Variante 1 liegt insgesamt bei 2.824.000,00 €
Variante 2:
Die zweite Variante unterscheidet sich zur ersten Variante im
Wesentlichen durch die Lage des Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück und in
der Bauweise. Die Grundfläche ist insgesamt im Vergleich zur ersten Variante
nur um 46 m² verkleinert worden. Weitere Einkürzungen in den Raumgrößen hätten
erhebliche feuerwehrtechnische Bedenken ausgelöst.
Bei dieser Variante sind eine Mischbauweise aus Massivbau- und
Stahlbauweise mit einem Satteldach sowie die Fassaden- und Dachverkleidung mit
Sandwichelementen geplant. Durch das Satteldach soll die Gebäudehöhe vor allem
im Traufbereich reduziert werden, ohne dass im Obergeschoss spürbare
Einschränkungen in der Deckenhöhe in Kauf genommen werden müssen. Außerdem
wurde das Gebäude um 90 Grad gedreht, sodass die Fahrzeughalle mit ihren
Ein-/Ausfahrten direkt zur Osterschepser Straße ausgerichtet ist. Zusätzlich
ist eine weitere Ein-/Ausfahrt für PKWs eingeplant. Diese Variante der
Erschließung findet auch das Einvernehmen der zuständigen
Landestraßenbaubehörde. Die Außenanlagenplanung ermöglicht größere
Übungsflächen, welche nicht wie in Variante 1 in zwei Teilflächen aufgeteilt
sind.
Die Kostenermittlung für die Variante 2 liegt bei insgesamt 2.656.000,00
€.
Feuerwehrtechnische
Beurteilung:
Aus Sicht des zuständigen Fachbereiches III sprechen vorteilhafte Voraussetzungen für den Einsatz- und Übungsdienst der Feuerwehr für die Variante 2.
Bei dieser Variante lassen sich die Umkleideräume der Einsatzkräfte von den Parkplätzen wegen wesentlich kürzerer Wege besser erreichen. Dies veringert auch Unfallgefahren, da diese Wege häufig in Stresssituationen zurückzulegen sind. Zudem stehen insgesamt größere zusammenhängende Flächen für Übungszwecke zur Verfügung al bei der Variante 1.
Fazit:
Beide Varianten überzeugen grundsätzlich durch ihre Funktionalität und werden der Aufgabenstellung gerecht. Kleinere konstruktionsbedingte Vor- und Nachteile gleichen sich in beiden Fällen aus. Variante 2 fügt sich durch das vorgesehene Satteldach besser in das ländlich strukturierte Orts- und Landschaftsbild ein, wozu auch die Ausrichtung der Hallentore zur Osterschepser Straße maßgeblich beiträgt.
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit ist die Variante 2 mit rd. 170.000,00 € geringeren Herstellungskosten vorteilhaft. Darüber hinaus führt die um rund 46 m² geringere Grundfläche wegen zu erwartender Einsparungen bei der Gebäudebeheizung, der Reinigung und der baulichen Unterhaltung zu deutlichen Einsparungen während des Gebäudelebenszyklus.
Die Varianten wurden in einer
internen Zusammenkunft der Ortsfeuerwehr Osterscheps unter Beteiligung
zahlreicher Feuerwehrkräfte diskutiert. Im Ergebnis hat man sich mit deutlicher
Mehrheit für Variante 2 ausgesprochen.
Beschlussvorschlag:
Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr
Osterscheps soll auf der Grundlage der in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und
des Feuerwehrausschusses am 20.02.2024 vorgestellten Planung - Variante 2 - zu
Kosten in Höhe von 2.656.000,00 € erfolgen. Ein entsprechender
Maßnahmenbeschluss mit Details zur Bauausführung ist von der Verwaltung
vorzubereiten.
Anlagen:
- Variante 1: Ansichten, Schnitte, Grundrisse, Lageplan
- Variante 2: Ansichten, Schnitte, Grundrisse, Lageplan