Betreff
Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB "Am Tannenkamp", "Föhrenkamp" in Friedrichsfehn und "Roggenkamp" in Edewecht;
Erarbeitung der Bebauungsplanentwürfe und Vorbereitung der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2023/FB III/4160
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Planverfahren erfolgen als hoheitliche Maßnahmen mit dem Ziel, dem gesetzlich und politisch formulierten Vorrang der Innenentwicklung Raum zu verschaffen. Die Planungskosten für die Planänderungen trägt die Gemeinde Edewecht aus dem dafür zur Verfügung stehenden Ansatz der Planungskosten.

 

 


Sachdarstellung:

Bereits im Frühjahr dieses Jahres wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 die Durchführung konkreter Änderungsverfahren zu den Bebauungsplänen Nr. 9 (Bereiche „Am Tannenkamp“ und „Föhrenkamp“) in Friedrichsfehn und Nr. 2 (Bereich „Roggenkamp“) in Edewecht beschlossen.

 

Vorausgegangen war diesem Beschluss ein längerer Prozess zur Herausarbeitung konzeptioneller Leitlinien zur Realisierung von Maßnahmen der Innenentwicklung sowie jeweils zwei Anliegerversammlungen zu den oben genannten Plangebieten. Auf die einschlägigen Beratungen hierzu (zuletzt Beratungsvorlage 2023/FB III/3964 sowie Projekt A 2021-04-07) wird verwiesen.

 

Gemäß des damaligen Beschlusses konnten nunmehr konkrete Bebauungsplanentwürfe erarbeitet werden. Diese wurden zuvor in weiteren Anliegerversammlungen am 28.08.2023 (Am Tannenkamp und Föhrenkamp) sowie 31.08.2023 (Roggenkamp) den Anliegern inhaltlich vorgestellt und erläutert. Als Beispiel für die jeweiligen Präsentationen aus diesen Terminen ist als Anlage Nr. 1  die Präsentation zum Planfall „Am Tannenkamp“ beigefügt.

 

Auf Grundlage der hieraus entwickelten Entwürfe kann nunmehr die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. Hierdurch können so die im Konzept zur Innenentwicklung formulierten Leitlinien zur Anwendung gebracht werden. Die Planentwürfe sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Da es sich in planungsrechtlicher Hinsicht um jeweils selbständige Planverfahren handelt, ist der Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechend zu jedem der drei Planfälle zu fassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)    Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in Edewecht wird zugestimmt.

 

Zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Roggenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie gleichzeitig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

b)    Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Tannenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in Friedrichsfehn wird zugestimmt.

 

Zu dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Tannenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie gleichzeitig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

c)    Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Föhrenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften in Friedrichsfehn wird zugestimmt.

 

Zu dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Föhrenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie gleichzeitig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

 

 


Anlagen:

-       Präsentationen der Anliegerversammlung „Am Tannenkamp“ vom 28.08.2023

-       Entwürfe der Bebauungsplanänderungen