Erarbeitung der Bebauungsplanentwürfe und Vorbereitung der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB
Finanzierung:
Die Planverfahren
erfolgen als hoheitliche Maßnahmen mit dem Ziel, dem gesetzlich und politisch
formulierten Vorrang der Innenentwicklung Raum zu verschaffen. Die
Planungskosten für die Planänderungen trägt die Gemeinde Edewecht aus dem dafür
zur Verfügung stehenden Ansatz der Planungskosten.
Sachdarstellung:
Bereits im Frühjahr dieses Jahres wurde vom Verwaltungsausschuss in
seiner Sitzung am 14.02.2023 die Durchführung konkreter Änderungsverfahren zu
den Bebauungsplänen Nr. 9 (Bereiche „Am Tannenkamp“ und „Föhrenkamp“) in
Friedrichsfehn und Nr. 2 (Bereich „Roggenkamp“) in Edewecht beschlossen.
Vorausgegangen war diesem Beschluss ein längerer Prozess zur
Herausarbeitung konzeptioneller Leitlinien zur Realisierung von Maßnahmen der
Innenentwicklung sowie jeweils zwei Anliegerversammlungen zu den oben genannten
Plangebieten. Auf die einschlägigen Beratungen hierzu (zuletzt Beratungsvorlage
2023/FB III/3964 sowie Projekt A 2021-04-07) wird verwiesen.
Gemäß des damaligen Beschlusses konnten nunmehr konkrete
Bebauungsplanentwürfe erarbeitet werden. Diese wurden zuvor in weiteren
Anliegerversammlungen am 28.08.2023 (Am Tannenkamp und Föhrenkamp) sowie
31.08.2023 (Roggenkamp) den Anliegern inhaltlich vorgestellt und erläutert. Als
Beispiel für die jeweiligen Präsentationen aus diesen Terminen ist als Anlage
Nr. 1 die Präsentation zum Planfall
„Am Tannenkamp“ beigefügt.
Auf Grundlage der hieraus entwickelten Entwürfe kann nunmehr die
förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange erfolgen. Hierdurch können so die im Konzept zur
Innenentwicklung formulierten Leitlinien zur Anwendung gebracht werden. Die
Planentwürfe sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Da es sich in planungsrechtlicher Hinsicht um jeweils selbständige
Planverfahren handelt, ist der Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung entsprechend zu jedem der drei Planfälle zu fassen.
Beschlussvorschlag:
a) Dem
in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Roggenkamp“ mit örtlichen
Bauvorschriften in Edewecht wird zugestimmt.
Zu
dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Roggenkamp“ mit
örtlichen Bauvorschriften, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des
Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der
Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie
gleichzeitig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
b) Dem
in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf der 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Tannenkamp“ mit örtlichen
Bauvorschriften in Friedrichsfehn wird zugestimmt.
Zu
dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Tannenkamp“ mit
örtlichen Bauvorschriften, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches
(BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durch
Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie gleichzeitig die
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
c) Dem
in der Sitzung des Bauausschusses am 21.11.2023 vorgestellten Entwurf der 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Föhrenkamp“ mit örtlichen
Bauvorschriften in Friedrichsfehn wird zugestimmt.
Zu
dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Föhrenkamp“ mit
örtlichen Bauvorschriften, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des
Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird, wird die Beteiligung der
Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie
gleichzeitig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Anlagen:
-
Präsentationen
der Anliegerversammlung „Am Tannenkamp“ vom 28.08.2023
-
Entwürfe
der Bebauungsplanänderungen