Betreff
32. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 202 "Fachmarktzentrum" in Edewecht;
Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Erarbeitung der Auslegungsentwürfe
Vorlage
2023/FB III/3963
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Zu dem Vorhaben ist ein Durchführungsvertrag zu schließen. Dieser regelt auch die Kostenseite des Vorhabens.

 

 


Sachdarstellung:

Bekanntlich beabsichtigt die Unternehmensgruppe van Mark, Westerstede, den zentralen, großflächigen Einzelhandelsstandort in Edewecht an der Bahnhofstraße/Grubenhof vollständig neu aufzustellen. Der hierfür erforderliche vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses am 30.05.2022 zur sog. frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geführt. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Folge in der Zeit vom 13.07. bis 12.08.2022 durchgeführt. Der seinerzeit in die Beteiligung gegebene Vorentwurf des Bebauungsplanes ist als Anlage Nr. 1 (unmaßstäblich) beigefügt.

 

Die in dieser Zeit zahlreich eingegangenen Anregungen und Hinweise – sowohl von behördlicher als auch privater Seite – wurden zwischenzeitlich soweit aufbereitet, dass nunmehr die förmliche öffentliche Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorbereitet werden kann.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurde die Planung insbesondere mit Blick auf die Verträglichkeit in raumordnerischer wie auch städtebaulicher Hinsicht, in lärmtechnischer Hinsicht (Verkehrs- und Gewerbelärm), in verkehrserschließungstechnischer Hinsicht sowie hinsichtlich der Erhaltung und Sicherung einzelner Grünstrukturen sowie in artenschutzrechtlicher Hinsicht weiterentwickelt.

 

Hervorzuheben ist hierbei die Verträglichkeitsuntersuchung, die nach zuvor erfolgtem Abstimmungstermin hinsichtlich der Anforderungen an einen Nachweis der Verträglichkeit des Vorhabens mit der IHK und dem Landkreis Ammerland, durch das Büro Dr. Lademann und Partner vollständig überarbeitet wurde.

 

Weiterhin ist auf die in Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland erfolgte Fortschreibung der lärmtechnischen Begutachtung hinzuweisen.

 

Außerdem wurde die Verkehrsführung im Detail an die Anforderungen der Anlieferungsverkehre angepasst.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die synoptisch gegenübergestellten Abwägungsvorschläge hierzu sind im Detail der Anlage Nr. 2 zu entnehmen. Die oben erwähnten Gutachten liegen als Anlagen Nr. 3 bis 6 bei.

 

Zu allen fachspezifischen Punkten werden die Fachplaner im Übrigen in der Sitzung zur Verfügung stehen.

 

Der sich aus allem ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 202 „Fachmarktzentrum“ zu dem nunmehr die öffentliche Auslegung durchgeführt werden kann, ist als Anlage Nr. 7 beigefügt. Der Gesamtlageplan zum Vorhaben liegt als Anlage Nr. 8 bei.

 

Auf Grundlage der nunmehr konkret vorliegenden Auslegungsunterlagen wird nunmehr parallel dazu der Durchführungsvertrag zwischen dem Investor und der Gemeinde auszuarbeiten sein.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Den in der Sitzung des Bauausschusses am 24.01.2023 vorgelegten Entwürfen der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 202 „Fachmarktzentrum“ wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.    Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

 

 

 


Anlagen:

-       Vorentwurf

-       Abwägungssynopse

-       Verträglichkeitsuntersuchung

-       Fledermausuntersuchung

-       Lärmgutachten

-       Schleppkurven Sattelzug

-       Entwurf B-Plan Nr. 202 „Fachmarktzentrum

-       Gesamtlageplan