Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Erarbeitung der Auslegungsentwürfe
Finanzierung:
Zu dem Vorhaben ist
ein Durchführungsvertrag zu schließen. Dieser regelt auch die Kostenseite des
Vorhabens.
Sachdarstellung:
Bekanntlich beabsichtigt die Unternehmensgruppe van Mark, Westerstede,
den zentralen, großflächigen Einzelhandelsstandort in Edewecht an der
Bahnhofstraße/Grubenhof vollständig neu aufzustellen. Der hierfür erforderliche
vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses
am 30.05.2022 zur sog. frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
geführt. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Folge in der Zeit vom 13.07. bis
12.08.2022 durchgeführt. Der seinerzeit in die Beteiligung gegebene Vorentwurf
des Bebauungsplanes ist als Anlage Nr. 1 (unmaßstäblich) beigefügt.
Die in dieser Zeit zahlreich eingegangenen Anregungen und Hinweise –
sowohl von behördlicher als auch privater Seite – wurden zwischenzeitlich soweit
aufbereitet, dass nunmehr die förmliche öffentliche Auslegung und Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorbereitet werden kann.
Auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurde die
Planung insbesondere mit Blick auf die Verträglichkeit in raumordnerischer wie
auch städtebaulicher Hinsicht, in lärmtechnischer Hinsicht (Verkehrs- und
Gewerbelärm), in verkehrserschließungstechnischer Hinsicht sowie hinsichtlich
der Erhaltung und Sicherung einzelner Grünstrukturen sowie in
artenschutzrechtlicher Hinsicht weiterentwickelt.
Hervorzuheben ist hierbei die Verträglichkeitsuntersuchung, die nach
zuvor erfolgtem Abstimmungstermin hinsichtlich der Anforderungen an einen
Nachweis der Verträglichkeit des Vorhabens mit der IHK und dem Landkreis
Ammerland, durch das Büro Dr. Lademann und Partner vollständig überarbeitet
wurde.
Weiterhin ist auf die in Abstimmung mit dem Landkreis Ammerland erfolgte
Fortschreibung der lärmtechnischen Begutachtung hinzuweisen.
Außerdem wurde die Verkehrsführung im Detail an die Anforderungen der
Anlieferungsverkehre angepasst.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die synoptisch gegenübergestellten
Abwägungsvorschläge hierzu sind im Detail der Anlage Nr. 2 zu entnehmen.
Die oben erwähnten Gutachten liegen als Anlagen Nr. 3 bis 6 bei.
Zu allen fachspezifischen Punkten werden die Fachplaner im Übrigen in der
Sitzung zur Verfügung stehen.
Der sich aus allem ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 202 „Fachmarktzentrum“ zu dem nunmehr die öffentliche
Auslegung durchgeführt werden kann, ist als Anlage Nr. 7 beigefügt. Der
Gesamtlageplan zum Vorhaben liegt als Anlage Nr. 8 bei.
Auf Grundlage der nunmehr konkret vorliegenden Auslegungsunterlagen wird
nunmehr parallel dazu der Durchführungsvertrag zwischen dem Investor und der
Gemeinde auszuarbeiten sein.
Beschlussvorschlag:
1. Den
in der Sitzung des Bauausschusses am 24.01.2023 vorgelegten Entwürfen der 32.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 202 „Fachmarktzentrum“ wird zugestimmt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
3. Die
Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zu verbinden.
Anlagen:
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Vorentwurf
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Abwägungssynopse
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Verträglichkeitsuntersuchung
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Fledermausuntersuchung
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Lärmgutachten
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Schleppkurven
Sattelzug
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Entwurf
B-Plan Nr. 202 „Fachmarktzentrum
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Gesamtlageplan