Betreff
Edewechter Klimabonus - Schaffung eines lokalen Förderprogramms für Klimaschutzmaßnahmen
Vorlage
2022/FB I/3913
Aktenzeichen
FB I - Ro
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Die Auszahlung der Zuschüsse an die Antragsstellenden erfolgt erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan.

 


Sachdarstellung:

 

Die privaten Haushalte in Edewecht tragen rund 20 % zu den Treibhausgasemissionen der Gemeinde bei. Der Grund hierfür liegt vor allem in der hohen Verbreitung erdgasbetriebener Heizanlagen, einer geringen Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie einem insgesamt hohen Heizenergiebedarf der Gebäude.

 

Im Sinne der Maßnahme BSW-1 (Edewechter Klimabonus) des Klimaschutzkonzeptes soll daher ein lokales Förderprogramm aufgesetzt werden, mit dem Bürgerinnen und Bürger gezielt bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützt werden. Ziel ist die Senkung der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen der privaten Haushalte.

 

Hierfür soll ein Gesamtbudget in Höhe von maximal 100.000 Euro für das Jahr 2023 bereitgestellt werden.

 

Die Verwaltung schlägt die nachfolgenden Förderschwerpunkte und Förderhöhen für den Edewechter Klimabonus vor. Nach der grundsätzlichen Beratung und Beschlussfassung der Fördergegenstände im Ausschuss für Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz am 08.11.2022 arbeitet die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 13.12.2022 eine entsprechende Förderrichtlinie sowie ein Antragsverfahren aus. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Edewecht können dann frühestens Anfang 2023 Förderanträge stellen, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan.

 

Fördergegenstände

 

1.    Stecker-Solargeräte (auch „Balkonkraftwerke“ oder „Mini-PV“):

Ein Stecker-Solargerät ist ein Photovoltaik-Modul mit einem integrierten Wechselrichter, das ausschließlich für die Produktion von Strom zur Eigenversorgung vorgesehen ist. Aufgrund der möglichen Montage am Balkon, auf der Terrasse oder im Garten, steht diese klimaschonende Energieerzeugungsform auch Mieterinnen und Mietern sowie Menschen mit Wohnungseigentum offen, die über keine eigenen Dachflächen zur Errichtung konventioneller Photovoltaikanlagen verfügen. Die Stecker-Solargeräte dürfen eine Einspeiseleistung von 600 Watt nicht überschreiten und können, je nach Aufstellort und Ausrichtung, so jährlich bis zu 600 kWh erneuerbaren Strom erzeugen. Die Anlagen müssen über einen Modulwechselrichter verfügen und entweder über eine feste Kabelverbindung oder über eine sogenannte Energiesteckdose den Strom in den Endstromkreislauf der Wohnung einspeisen. Fördervoraussetzung ist, dass der vorhandene Stromzähler den technischen Vorschriften entspricht und die Anlage beim Netzbetreiber EWE-Netz GmbH über dessen Internetseite angemeldet wird. Fördervoraussetzung ist zudem, dass die Erstinbetriebnahme der Anlage erst nach der schriftlichen Förderzusage erfolgt. Der Nachweis zur Inbetriebnahme erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

 

Förderhöhe und Förderbudget:

Die Verwaltung schlägt einen Förderzuschuss in Höhe von 300 € pro Anlage vor. Aufbauend auf den Erfahrungswerten von Kommunen mit einem ähnlichen Zuschussprogramm ist von etwa 100 Anträgen auszugehen, sodass ein Maßnahmenbudget von 30.000 Euro einzuplanen ist. Es ist nur ein Antrag pro Haushalt zulässig.

 

 

2.    Energieberatung: HeizungsCheck Plus

Bedingt durch die hohen Energiepreise besteht bei den privaten Haushalten gegenwärtig ein großes Interesse an einer energetischen Gebäudesanierung. Die hohe Auslastung der Fachbetriebe, lange Lieferzeiten sowie das erforderliche Investitionsvolumen stellen jedoch oftmals große Hürden für eine tatsächliche Umsetzung der notwendigen Modernisierungsschritte dar. Um der aktuellen Energiekrise zu begegnen, sind daher auch schnell wirksame sowie kostengünstige Maßnahmen sinnvoll, die möglichst unmittelbar zu einer Energieeinsparung führen. Im Rahmen des Klimabonus soll daher eine geförderte Energieberatung angeboten werden, die niederschwellig anzusetzen ist und somit von einem breiteren Kreis fachkundiger Personen durchgeführt werden kann (z.B. Schornsteinfeger, Fachkräfte des Heizungs-, Ofen- und Luftheizungs-baus, gelistete Energieeffizienzberater). Die Energieberatung soll explizit keine umfassende Sanierungsberatung im Sinne eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darstellen, sondern vielmehr auf einen energieeffizienten Betrieb der Heizung sowie energiesparendes Verhalten abzielen und die Beratungsempfänger dazu befähigen, den Heizenergiebedarf in ihrer Wohnung eigenverantwortlich zu senken. Gleichzeitig soll die Beratung über die seit dem 1.10.2022 gemäß § 2 Abs. 1f EnSimiMav für alle Gebäudeeigentümer mit Erdgasheizung verpflichtend durchzuführende Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung hinausgehen. Die Verwaltung führt gegenwärtig Gespräche mit den fachkundigen Personen, die für eine Durchführung der Beratung in Frage kommen können, um das Beratungsangebot, trotz der hohen personellen Auslastung aller Beteiligter, für das Edewechter Gemeindegebiet vorhalten zu können.


Förderhöhe und Förderbudget:

Die Beratung wird in einem Kostenrahmen von 200-250 Euro liegen. Die Gemeinde fördert hierbei einen Sockelbetrag von maximal 200 Euro. Bei den Beratungsempfängern verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von maximal 50 Euro. Es wird ein Kontingent von 120 Beratungen angestrebt, sodass ein Budget von 24.000 Euro einzuplanen ist.

 

 

3.    Förderung geringinvestiver Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Im Rahmen der vorgenannten Energieberatung werden auch Vorschläge für geringinvestive Maßnahmen erarbeitet, die zu weitergehenden Energieeinsparungen führen. Hierzu zählt beispielsweise der Einbau einer Hocheffizienz-Umwälzpumpe, die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, die Dämmung wärmeführender Rohre und Armaturen, der Einbau neuer Thermostate und/oder die Beschaffung intelligenter Mess- und Regelungstechnik. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen soll über den Klimabonus bezuschusst werden.

 

Förderhöhe und Förderbudget:

Der Zuschuss beträgt bis zu 400 Euro pro Haushalt, jedoch maximal 25 % der Gesamtsumme. Bei einer Nachfrage von 100 Anträgen ist ein Budget von 40.000 Euro einzuplanen.

 

4.    Energieberatung für landwirtschaftliche Betriebe

Als ländlich geprägte Gemeinde weist Edewecht eine große Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe auf. Diese stehen vor dem Hintergrund hoher Energiepreise vor großen Herausforderungen. Mit der finanziellen Bezuschussung eines passgenauen Beratungsangebotes in den Themenfeldern CO2-Bilanzierung und Energieberatung, sollen die Höfe dabei unterstützt werden, ihre Energieverbräuche zu senken und Treibhausgasemissionen zu vermeiden.

 

Förderhöhe und Förderbudget:

Der Zuschuss für die Energieberatung beträgt pauschal 300 Euro pro Betrieb. Es wird ein Kontingent von 20 Beratungen vorgehalten, sodass ein Gesamtbudget von 6.000 Euro einzuplanen ist.

 

Im Rahmen der politischen Vorberatung im Arbeitskreis Klima- und Umweltschutz wurde als weiterer Fördergegenstand die finanzielle Unterstützung bei der Anlage eines Gründaches auf Bestandsgebäuden und/oder Nebenanlagen diskutiert. Die Verwaltung schlägt für das Jahr 2023 eine Fokussierung auf energetische Themen vor, um der gegenwärtigen Energiekrise zu begegnen. Wie auch im Klimaschutzkonzept dargelegt, ist eine Erweiterung des Klimabonus um Themen der Bereiche Biodiversität bzw. Klimaanpassung aus Klimaschutzsicht grundsätzlich wünschenswert und könnte bei einer Neuauflage des Klimabonus für das Jahr 2024 als Fördergegenstand aufgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

·         Den Fördergegenständen des Edewechter Klimabonus für 2023 wird zugestimmt.

·         Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderrichtlinie für die Abwicklung des Klimabonus zu erarbeiten und dem Rat am 13.12.2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.

·         Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € werden im Zuge der Haushaltsberatungen bereitgestellt.