Finanzierung:
Die erforderlichen
Mittel in Höhe von 100.000 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanungen zu
berücksichtigen. Die Auszahlung der Zuschüsse an die Antragsstellenden erfolgt
erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan.
Sachdarstellung:
Die privaten Haushalte in Edewecht
tragen rund 20 % zu den Treibhausgasemissionen der Gemeinde bei. Der Grund
hierfür liegt vor allem in der hohen Verbreitung erdgasbetriebener Heizanlagen,
einer geringen Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung
sowie einem insgesamt hohen Heizenergiebedarf der Gebäude.
Im Sinne der Maßnahme BSW-1 (Edewechter
Klimabonus) des Klimaschutzkonzeptes soll daher ein lokales Förderprogramm
aufgesetzt werden, mit dem Bürgerinnen und Bürger gezielt bei der Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen unterstützt werden. Ziel ist die Senkung der
Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen der privaten Haushalte.
Hierfür soll ein Gesamtbudget in Höhe von maximal 100.000 Euro für das
Jahr 2023 bereitgestellt werden.
Die Verwaltung schlägt die nachfolgenden Förderschwerpunkte und
Förderhöhen für den Edewechter Klimabonus vor. Nach der grundsätzlichen
Beratung und Beschlussfassung der Fördergegenstände im Ausschuss für
Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz am 08.11.2022 arbeitet die Verwaltung
bis zur Ratssitzung am 13.12.2022 eine entsprechende Förderrichtlinie sowie ein
Antragsverfahren aus. Bürgerinnen und
Bürger der Gemeinde Edewecht können dann frühestens Anfang 2023 Förderanträge
stellen, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung nebst
Haushaltsplan.
Fördergegenstände
1. Stecker-Solargeräte
(auch „Balkonkraftwerke“ oder „Mini-PV“):
Ein
Stecker-Solargerät ist ein Photovoltaik-Modul mit einem integrierten
Wechselrichter, das ausschließlich für die Produktion von Strom zur
Eigenversorgung vorgesehen ist. Aufgrund der möglichen Montage am Balkon, auf
der Terrasse oder im Garten, steht diese klimaschonende Energieerzeugungsform
auch Mieterinnen und Mietern sowie Menschen mit Wohnungseigentum offen, die
über keine eigenen Dachflächen zur Errichtung konventioneller
Photovoltaikanlagen verfügen. Die Stecker-Solargeräte dürfen eine
Einspeiseleistung von 600 Watt nicht überschreiten und können, je nach
Aufstellort und Ausrichtung, so jährlich bis zu 600 kWh erneuerbaren Strom
erzeugen. Die Anlagen müssen über einen Modulwechselrichter verfügen und
entweder über eine feste Kabelverbindung oder über eine sogenannte
Energiesteckdose den Strom in den Endstromkreislauf der Wohnung einspeisen.
Fördervoraussetzung ist, dass der vorhandene Stromzähler den technischen
Vorschriften entspricht und die Anlage beim Netzbetreiber EWE-Netz GmbH über
dessen Internetseite angemeldet wird. Fördervoraussetzung ist zudem, dass die
Erstinbetriebnahme der Anlage erst nach der schriftlichen Förderzusage erfolgt.
Der Nachweis zur Inbetriebnahme erfolgt über das Marktstammdatenregister der
Bundesnetzagentur.
Förderhöhe und Förderbudget:
Die
Verwaltung schlägt einen Förderzuschuss in Höhe von 300 € pro Anlage vor. Aufbauend auf den Erfahrungswerten von
Kommunen mit einem ähnlichen Zuschussprogramm ist von etwa 100 Anträgen
auszugehen, sodass ein Maßnahmenbudget
von 30.000 Euro einzuplanen ist. Es ist nur ein Antrag pro Haushalt
zulässig.
2.
Energieberatung: HeizungsCheck Plus
Bedingt durch
die hohen Energiepreise besteht bei den privaten Haushalten gegenwärtig ein
großes Interesse an einer energetischen Gebäudesanierung. Die hohe Auslastung
der Fachbetriebe, lange Lieferzeiten sowie das erforderliche
Investitionsvolumen stellen jedoch oftmals große Hürden für eine tatsächliche
Umsetzung der notwendigen Modernisierungsschritte dar. Um der aktuellen
Energiekrise zu begegnen, sind daher auch schnell wirksame sowie kostengünstige
Maßnahmen sinnvoll, die möglichst unmittelbar zu einer Energieeinsparung führen.
Im Rahmen des Klimabonus soll daher eine geförderte Energieberatung angeboten
werden, die niederschwellig anzusetzen ist und somit von einem breiteren Kreis
fachkundiger Personen durchgeführt werden kann (z.B. Schornsteinfeger,
Fachkräfte des Heizungs-, Ofen- und Luftheizungs-baus, gelistete
Energieeffizienzberater). Die Energieberatung soll explizit keine umfassende
Sanierungsberatung im Sinne eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
darstellen, sondern vielmehr auf einen energieeffizienten Betrieb der Heizung
sowie energiesparendes Verhalten abzielen und die Beratungsempfänger dazu
befähigen, den Heizenergiebedarf in ihrer Wohnung eigenverantwortlich zu
senken. Gleichzeitig soll die Beratung über
die seit dem 1.10.2022 gemäß § 2 Abs. 1f EnSimiMav für alle Gebäudeeigentümer
mit Erdgasheizung verpflichtend durchzuführende Heizungsprüfung und
Heizungsoptimierung hinausgehen. Die Verwaltung führt gegenwärtig Gespräche
mit den fachkundigen Personen, die für eine Durchführung der Beratung in Frage
kommen können, um das Beratungsangebot, trotz der hohen personellen Auslastung
aller Beteiligter, für das Edewechter Gemeindegebiet vorhalten zu können.
Förderhöhe und Förderbudget:
Die Beratung wird
in einem Kostenrahmen von 200-250 Euro liegen. Die Gemeinde fördert hierbei einen Sockelbetrag von maximal 200 Euro.
Bei den Beratungsempfängern verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von maximal 50
Euro. Es wird ein Kontingent von 120 Beratungen angestrebt, sodass ein Budget von 24.000 Euro einzuplanen ist.
3. Förderung
geringinvestiver Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Im Rahmen der
vorgenannten Energieberatung werden auch Vorschläge für geringinvestive
Maßnahmen erarbeitet, die zu weitergehenden Energieeinsparungen führen. Hierzu
zählt beispielsweise der Einbau einer Hocheffizienz-Umwälzpumpe, die
Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, die Dämmung wärmeführender Rohre
und Armaturen, der Einbau neuer Thermostate und/oder die Beschaffung
intelligenter Mess- und Regelungstechnik. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen
soll über den Klimabonus bezuschusst werden.
Förderhöhe und Förderbudget:
Der Zuschuss
beträgt bis zu 400 Euro pro
Haushalt, jedoch maximal 25 % der Gesamtsumme. Bei einer Nachfrage von 100
Anträgen ist ein Budget von 40.000 Euro einzuplanen.
4. Energieberatung
für landwirtschaftliche Betriebe
Als ländlich
geprägte Gemeinde weist Edewecht eine große Anzahl landwirtschaftlicher
Betriebe auf. Diese stehen vor dem Hintergrund hoher Energiepreise vor großen
Herausforderungen. Mit der finanziellen Bezuschussung eines passgenauen
Beratungsangebotes in den Themenfeldern CO2-Bilanzierung und
Energieberatung, sollen die Höfe dabei unterstützt werden, ihre
Energieverbräuche zu senken und Treibhausgasemissionen zu vermeiden.
Förderhöhe und Förderbudget:
Der Zuschuss für
die Energieberatung beträgt pauschal 300
Euro pro Betrieb. Es wird ein Kontingent von 20 Beratungen vorgehalten,
sodass ein Gesamtbudget von 6.000 Euro einzuplanen
ist.
Im Rahmen der politischen Vorberatung im Arbeitskreis Klima- und
Umweltschutz wurde als weiterer Fördergegenstand die finanzielle Unterstützung
bei der Anlage eines Gründaches auf Bestandsgebäuden und/oder Nebenanlagen
diskutiert. Die Verwaltung schlägt für das Jahr 2023 eine Fokussierung auf
energetische Themen vor, um der gegenwärtigen Energiekrise zu begegnen. Wie
auch im Klimaschutzkonzept dargelegt, ist eine Erweiterung des Klimabonus um
Themen der Bereiche Biodiversität bzw. Klimaanpassung aus Klimaschutzsicht
grundsätzlich wünschenswert und könnte bei einer Neuauflage des Klimabonus für
das Jahr 2024 als Fördergegenstand aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
·
Den Fördergegenständen des Edewechter
Klimabonus für 2023 wird zugestimmt.
·
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Förderrichtlinie für die Abwicklung des Klimabonus zu erarbeiten und dem Rat am
13.12.2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.
·
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe
von 100.000 € werden im Zuge der Haushaltsberatungen bereitgestellt.