Erarbeitung des Auslegungsentwurfes und Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Finanzierung:
Die Kosten der
Planung sind über den Ansatz der Planungskosten gedeckt. Die von der Gemeinde
verausgabten Planungskosten sind anteilig von den Begünstigten der Planung zu
erstatten.
Sachdarstellung:
Zu der Planung wurde letztmalig im Bauausschuss am 29.08.2022 unter dem
Aktenzeichen 2022/FB III/3858 berichtet.
Die im Bericht angekündigten Gutachten zum Verkehrslärm, zu den
landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen sowie zur Oberflächenentwäs-serung
wurden zwischenzeitlich erarbeitet. Das Gutachten des Büros I + B Akustik,
Oldenburg zur Beurteilung des Verkehrslärms liegt als Anlage Nr. 1 bei.
Die dort erarbeiteten Festsetzungsvorschläge zum passiven Schallschutz sind in
die Planung übernommen worden. Das Gutachten der Landwirtschaftskammer zu
Geruchsbelastung ist als Anlage Nr. 2 beigefügt. Aus diesem Gutachten
ergibt sich, dass die Grenzwerte von max. 10 % der Jahresstunden mit einer
belästigungsrelevanten Geruchsbelastung nicht erreicht werden.
Für die Erarbeitung des Oberflächenentwässerungskonzept wurde vom
Projektentwickler Herr Dipl.-Ing. Holger Gräpel, Osnabrück, beauftragt. Die
Entwässerungsplanung konnte bereits mit der Ammerländer Wasseracht erörtert und
abgestimmt werden. Festzustellen ist, dass aufgrund der anstehenden
Tonschichten im Plangebiet eine Wasserhaltung oder Verrieselung vor Ort nicht
möglich ist. Das Oberflächenwasser ist somit über eine entsprechende Verrohrung
abzuleiten.
Ursprünglich war vorgesehen, den Auslegungsbeschluss bereits im
Bauausschuss am 27.09.2022 vorzubereiten. Seinerzeit hatte allerdings der
Vorhabenträger noch um Zurückstellung der Beratung gebeten, weil insbesondere
die Erkenntnisse aus den Anforderungen zur Regelung der Oberflächenentwässerung
noch optimiert in die Planung eingearbeitet werden sollten. So sind nunmehr die
erforderlichen Flächen für die Oberflächenentwässerung im Planentwurf konkret
dargestellt. Außerdem wurden die bestehenden Grünstrukturen auf den
angrenzenden Grundstücken durch entsprechende Abstände der erforderlichen
wasserbaulichen Anlagen berücksichtigt. In der Sitzung wird Herr Holger Gräpel das Konzept zur
Oberflächenentwässerung im Detail erläutern.
Der sich aus den Änderungen ergebende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201
„Ida-Ahlers-Gelände“ ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Frau Janina Lasar vom Büro Diekmann – Mosebach und Partner, Rastede, wird
den Bebauungsplanentwurf in der Sitzung im Detail erläutern.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen auf Grundlage des beigefügten
Entwurfes nunmehr die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie die
Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ mit örtlichen Bauvorschriften in Nord Edewecht II,
der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt
wird, wird wie in der Sitzung des Bauausschusses am 28.11.2022 beraten, gemäß §
3 Abs. 2 BauGB einschließlich Begründung öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig
wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu der Planung die Einholung der Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Anlagen:
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Schallgutachten
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Geruchsgutachten
-
Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“