Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 27.09.2021 STRUWA/047/2021 wurde erstmals ein Entwurf eines Verkehrskonzeptes (Berichtsvorlage Nr. 2021/FBIII/3627) vorgestellt. Weitere inhaltliche Details insbesondere zur Priorisierung von Maßnahmen und zum Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit sollten in folgenden Arbeitskreissitzungen vorbereitet werden.
Rückblick:
Nach einem ersten Arbeitstreffen wurde der Arbeitskreis „Verkehrskonzept“ gebildet, welcher den Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1999 analysiert und die Notwendigkeit festgestellt hat, durch detaillierte Verkehrszählungen den aktuellen Stand der Verkehrsbelastung und insbesondere der Verkehrsbeziehungen unter besonderer Berücksichtigung des Schwerlastverkehrs zu dokumentieren. Hierzu wurde das Büro Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover, beauftragt, die gewünschten Verkehrszählungen durchzuführen, besondere Verkehrsströme zu erfassen und Grundlagen für ein Verkehrskonzept zu erarbeiten.
Der als Anlage beigefügte aktuell überarbeitete und fortgeführte Entwurf des Verkehrskonzeptes (Stand Februar 2022) wird in der Sitzung durch Herrn Zacharias näher vorgestellt.
Letztmalig wurde in einer weiteren Arbeitskreissitzung am 12.05.2022 weiter an dem Konzept gearbeitet und folgende konkrete Handlungsempfehlungen insbesondere für den Radverkehr und weitere verkehrliche Bereiche empfohlen:
1)
Arbeitsauftrag:
„Vorbereitende Maßnahmen zur provisorischen Nutzung der Hol- und Bringzone im
Zuge der Errichtung eines Schulgebäudes an der GOBS Friedrichsfehn“
Die geplante
Hol- und Bringzone sowie die Zuwegung von der Hol- und Bringzone zum
Kindergarten und zur Grundschule wird vor Aufnahme der Bautätigkeiten zur
Errichtung des Schulneubaus fertiggestellt. Die notwendige Fläche wird ausgekoffert,
um die Tragfähigkeit des Bodens sicher zu stellen. Zudem wird die Fläche mit
einer Schottertragsschicht hergestellt. Die Deckschicht wird zu einem späteren
Zeitpunkt hergestellt. Das Vorziehen der Maßnahme ermöglicht es, die Hol- und
Bringzone während der Baumaßnahme zu nutzen, um den Schüler- und
Kindergartenverkehr im Sperberweg und Fasanenweg zu entzerren und die
Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die
Verwaltung soll beauftragt werden, die Hol- und Bringzone wie oben beschrieben
herzustellen.
2)
Arbeitsauftrag:
„Gehwegverlängerung Fasanenweg/Am Tannenkamp“:
Um die
Verkehrssicherheit für den Fußverkehr kurzfristig zu erhöhen, kann der Gehweg
westlich des Sperberweges möglichst von der Einmündung Am Tannenkamp bis zum
Fasanenweg verlängert werden. (ABB 41. OBS Friedrichsfehn Mögliche Maßnahmen
S.124)
Die
Verwaltung soll beauftragt werden, die Herstellung eines Gehwegs mit einer
wassergebundenen Wegedecke zu prüfen und mit den betroffenen Anliegern zu
erörtern.
3)
Arbeitsauftrag:
„Verbesserung des Kleinbahnradwanderweges als wesentliche Nord-/Südachse in
Edewecht“
Neben der
Radverkehrsführung entlang der Hauptstraßen sind alternative Radwegeachsen
erforderlich. Im Kernort Edewecht ist dies insbesondere der
Kleinbahnradwanderweg. Um die Strecke attraktiver und sicherer für den Rad- und
Fußverkehr zu gestalten ist es erforderlich, ausreichende Radverkehrsanlagen
zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere, da sich die Geschwindigkeiten
durch elektrisch unterstützte Fahrräder weiter erhöhen. Im Konflikt mit dem
Fußverkehr erhöhen sich dadurch die Unfallgefahren auf gemeinsam genutzten
Wegen. Zudem benötigen Fahrräder mit Anhänger oder Lastenräder deutlich mehr
Platz, so dass Verbesserungen am bestehenden Kleinbahnwanderweg geboten sind.
Hierzu wird
die Verwaltung beauftragt, die Verkehrsführung, eine Entfernung der
Drängelgitter und eine Überarbeitung der Vorfahrtsregelungen sowie der
Ausbaubreiten von 3,00 mtr (besser 3,50 mtr.) auf dem gesamten Streckenverlauf
des Kleinbahnradwanderweges (Süddorf bis Gemeindegrenze Bad Zwischenahn) zu
prüfen.
4)
Arbeitsauftrag:
„Verbesserung der Beleuchtungssituation am Kleinbahnradwanderweg“
Im
Winterhalbjahr wird auf dem Kleinbahnradwanderweg oftmals die fehlende Beleuchtung
bemängelt. Radfahrer und Fußgänger werden nicht so gut wahrgenommen. Eine
Beleuchtung würde zudem das Sicherheitsgefühl der Radfahrer verbessern.
Die
Verwaltung möge prüfen, die Beleuchtungssituation entlang des
Kleinbahnradwander-weges zu verbessern. Eine mögliche Variante wären
Straßenbeleuchtungen mit „Bewegungsmeldern“.
5) Arbeitsauftrag: „Einrichtung einer Tempo 30
Zone im Bereich des Breeweges/Holljestraße und das Aufbringen von
Radwegsymbolen ohne Schutzstreifen an den Gemeindestraßen Breeweg und
Industriestraße“
Gemäß den
aktuellen Verkehrszählungen wird der Breeweg direkt südlich der Kreuzung mit
der Holljestraße von 2.065 Kfz/ Werktag befahren. Davon sind ca. 64 Fahrten im
Schwerverkehr (Kfz > 3,5 t) erfasst worden, wobei sich deutlich mehr Fahrten
in Richtung Süden als in Richtung Norden ergeben haben. Bei den
Schwerverkehrsfahrten dürfte es sich zum überwiegenden Teil um Busse des
öffentlichen Personennahverkehrs handeln (Schulbusse).
Der Breeweg
hat zurzeit und nach derzeitiger Planung auch künftig die Funktion einer
verkehrswichtigen innerörtlichen Hauptverkehrsstraße. Im Umfeld der Schule
sollte die Geschwindigkeit auf dem Breeweg und Teilen der Holljestraße aus
Gründen der Verkehrssicherheit auf 30 km/ h reduziert werden.
Auf den Gemeindestraßen „Breeweg“ und „Industriestraße“ könnte die
Erlaubnis zur Nutzung der Fahrbahn mit dem Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn
verdeutlicht werden. Entsprechende Markierungen wurden bereits von anderen
Kommunen realisiert. Derzeit gelten die Städte Bremen und Oldenburg mit einer
verstärkten Umsetzung als positives Beispiel.
Die
Verwaltung soll beauftragt werden, über die Verkehrsbehörde des Landkreises
Ammerland die Einrichtung eine Tempo 30 Zone in dem Bereich
Breeweg/Holljestraße sowie die Aufbringung von Radwegsymbolen ohne
Schutzstreifen auf den Gemeindestraßen Breeweg und Industriestraße anzustreben.
Auch wenn der Konzeptentwurf bereits konkrete Verkehrsmaßnahmen enthält, ist die vorliegende Fassung noch nicht als endgültig zu betrachten. Es soll ausdrücklich die Möglichkeit bestehen, dass sowohl aus der Mitte des Rates als auch aus der Öffentlichkeit Hinweise und Anregungen (z. B. durch eine Bürgerbefragung im Rathaus oder Online) gegeben werden können, die im Sinne einer Weiterentwicklung des Konzeptes in den Gremien erörtert werden, bevor abschließend der Gemeinderat das Konzept feststellt.
Finanzierung:
Anlagen:
- Verkehrskonzept (Stand 2/2022)