Vorbereitung weiterer Verfahrensschritte
Finanzierung:
Zu der Planung ist
ein städtebaulicher Vertrag zu erarbeiten, in dem rechtzeitig vor
Satzungsbeschluss auch sämtliche Beitrags-, Finanzierungs- und
Kostenerstattungsfragen zu regeln sein werden.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Am 07.12.2021 hat der Verwaltungsausschuss nach vorheriger Beratung im
Bauausschuss am 27.11.2020 beschlossen, für die rückwärtig zu
Blendermannsweg/Brüderstraße gelegenen Flächen den Bebauungsplan Nr. 190
aufzustellen. Die Lage des Plangebiets ist der Anlage Nr. 1 zu
entnehmen. Auf einem Teil der dortigen Flächen will die Fa. projekthoch4 GmbH
& Co. KG ein Konzept für eine klimafreundliche Siedlung umsetzen. Auf der
verbleibenden Fläche soll ein kleineres allgemeines Wohngebiet erschlossen
werden. Der gesamte bisherige Beratungsgang kann dem Vorgang Nr. 2021/FB
III/3674 entnommen werden.
Weiterentwicklung des Konzepts
In der Zwischenzeit konnten die Planungsüberlegungen, insbesondere mit
Blick auf die Einbindung der klimafreundlichen Siedlung in die südwestlich
angrenzende Bestandsbebauung weiterentwickelt werden. Auch die
erschließungstechnischen Anforderungen der klimafreundlichen Siedlung sowie der
übrigen allgemeinen Wohngebietsfläche konnten durch eine Schärfung des
städtebaulichen Konzeptes in Einklang gebracht werden. Das so vom inzwischen in
dieser Angelegenheit tätigen Planungsbüro NWP, Oldenburg erarbeitete Konzept
ist als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Bauleitplanverfahren und Bebauungsplan-Entwurf
Gleichzeitig wird vom Büro NWP basierend auf diesem Konzept der Entwurf
des Bebauungsplanes erarbeitet. In verfahrenstechnischer Hinsicht ist dabei
herausgearbeitet worden, dass im Sinne einer in zeitlicher und formeller
Hinsicht schlanken Verfahrensführung der Bebauungsplan Nr. 190 unter Anwendung
der §§ 13a, 13b BauGB aufgestellt werden sollte.
Hierdurch wäre insbesondere die ansonsten parallel durchzuführende
Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich, da nach Abschluss des
Verfahrens mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan der Flächennutzungsplan
lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen wäre.
Um inhaltlich und hinsichtlich der Einbindung der Öffentlichkeit aufgrund
des dann in formeller Hinsicht einstufigen Beteiligungsverfahrens keine
Nachteile und Erkenntnisverluste zu erleiden, die einer weiteren Optimierung
der Planung abträglich sein könnten, soll statt einer formellen frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB eine
informelle Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.
Dadurch können von dem Planungsbüro trotz verkürztem Gesamtverfahren
sämtliche umwelt- und klimarelevanten Belange der Planung ermittelt und die
artenschutzrechtliche Relevanz der Planung benannt werden. Diese Erkenntnisse
können dann bereits in die informellen Beteiligungsunterlagen einfließen und
zur Erarbeitung eines inhaltlich optimierten Auslegungsentwurfes beitragen.
Gleichzeitig können so die klimafreundlichen Aspekte der Siedlung gezielt den
unvermeidlichen Eingriffsfolgen gegenübergestellt werden.
Herauszustellen ist hierbei, dass die inzwischen für das intensiv
diskutierte Baugebiet „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II
herausgearbeiteten klima- und energiepolitischen Standards (Nutzung
erneuerbarer Energiequellen zur Wärmeerzeugung, Verbot fossiler Brennstoffe,
Grünbedachung, Dachflächen-Photovoltaik, überwiegende Versickerung des
Oberflächenwasser vor Ort) auch in diesem Baugebiet zum Tragen kommen werden.
Vorentwurf
Üblicherweise erfolgt durch die Gemeinde im Rahmen eines „Heranplanens“
an bereits beplante und bebaute Bereiche hinsichtlich der Nutzungsziffern wie
Geschossigkeit, Trauf- und Firsthöhen im direkten Übergangsbereich zum Bestand
nach Möglichkeit eine Spiegelung der Bestandsbebauung. Deshalb wird darauf
hingewiesen, dass in diesem Fall auf Wunsch der Investoren, begründet mit dem
Modellcharakter der Siedlung, davon abgewichen werden soll. Statt der
Festsetzung einer Geschossigkeit sieht die Planung des Investors angrenzend zur
Bebauung an der Georg-Theilmann-Straße deshalb innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen eine Bebauung mit Firsthöhen von maximal 8,5 m und
Traufhöhen von maximal 5,6 m vor.
Der Vorentwurf zur informellen Beteiligung ist der Anlage Nr. 3 zu
entnehmen.
Klärung weiterer Rahmenvoraussetzungen
Seitens der Investoren liegen zwischenzeitlich auch die Mitteilung vor,
dass mit den derzeitigen Eigentümern, von
denen die Entwicklungsfläche noch durch den Investor zu erwerben ist,
Einigkeit über sämtliche Erwerbsmodalitäten erzielt werden konnte und im
Vollzug des Eigentumserwerbs auch ausreichend dimensionierte Flächen für die
verkehrliche Anbindung des Gebiets an die Brüderstraße übertragen werden
können.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird für den sich aus
der Beratungsvorlage 2022/FB III/3733 ergebenden Bereich im beschleunigten
Verfahren gemäß §§ 13a, 13b BauGB der Bebauungsplan Nr. 190 aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 01.03.2022 beratenen
Vorentwurfsplanung zur Vorbereitung des endgültigen Auslegungsentwurfes eine
informelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Anlagen:
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Lageplan
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Erschließungskonzept
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Vorentwurf