Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Die Planungskosten
werden durch den Antragsteller erstattet.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 09.03.2021 hat der Verwaltungsausschuss nach
vorheriger Beratung im Bauausschuss am 01.03.2021 die Durchführung einer 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
BauGB beschlossen. Mit der Planänderung soll für den Eckbereich Holljestraße /
Breeweg die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets in ein Mischgebiet
umgewandelt werden. Hierdurch kann zukünftig in diesem Bereich eine Wohnnutzung
unabhängig von der Ausübung eines Gewerbebetriebes erfolgen. Auf die
Beratungsvorlage 2021/FB III/3443 wird insoweit verwiesen.
Zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 (als Anlage Nr.
1 – in verkleinerter Form – beigefügt) wurde in der Zeit vom 01.10.2021 bis
01.11.2021 die öffentliche Auslegung sowie die Einholung der Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
In diesem Zeitraum sind Stellungnahmen ohne abwägungsrelevante Anregungen
und Hinweise bzw. mit Hinweisen die zur Kenntnis genommen werden können
vorgebracht vorgebracht von:
-
Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
-
Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
-
Nds.
Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie
-
Ammerländer
Wasseracht
-
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen
-
TenneT
TSO GmbH
-
Avacon
Netz GmbH
-
Gasunie
-
Landesamt
für Bergbau, Energie und Geologie
-
Ordnungsamt
Gemeinde Edewecht – Abwehrender Brandschutz
-
Deutsche
Telekom
-
Vodafone
Kabel Deutschland
-
EWE-Netz
GmbH
-
EWE-Wasser
GmbH
-
OOWV
Eine Stellungnahme mit abwägungsrelevantem Inhalt wurden lediglich vom
Landkreis Ammerland abgegeben. Sie ist als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Von privater Seite sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Die Stellungnahme des Landkreises kann wie nachfolgend ausgeführt
abgewogen werden:
Landkreis Ammerland
Die Aussagen zum Gewerbelärm werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Beim Planbereich handelt es sich um einen bebauten Bereich. Die Änderung
soll lediglich die Flexibilität der Nutzung unabhängig von einer gewerblichen
Nutzung ermöglichen. Eine zusätzliche Regelung passiven Schallschutzes wird
daher nicht für erforderlich gehalten. Im Genehmigungsverfahren zukünftiger
Bauvorhaben können die Anforderungen an den Schallschutz in Innenräumen bereits
durch die energetischen baulichen Anforderungen erfüllt werden.
Außenwohnbereiche befinden sich aufgrund der Bebauungsstruktur im Plangebiet
ohnehin auf den straßenabgewandten Bereichen.
Die Aussagen zu Geruchsimmissionen werden zustimmend zur Kenntnis
genommen.
In der Begründung werden die Ausführungen zur 27. Berichtigung des
Flächennutzungsplanes 2013 redaktionell angepasst.
Die redaktionellen Mängel in den genannten textlichen Festsetzungen
werden angepasst.
Ebenso werden die Präambel und die Verfahrensvermerke redaktionell
angepasst.
Die örtlichen Bauvorschriften orientieren sich an vorangegangen
Planfällen in vergleichbarer Lage abseits der Hauptverkehrsstraßen. Die
Regelungen für den Bereich der Ortsdurchfahrten entlang der Hauptstraße sowie
der Oldenburger Straße sind somit nicht auf diese Bereiche inhaltsgleich zu
übertragen.
Die weiteren redaktionellen Anregungen werden befolgt.
Beschlussvorschlag:
1. Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
77 in der Zeit vom 01.10.2021 bis 01.11.2021 eingegangenen Stellungnahmen wird
im Sinne der Beschlussvorlage 2021/FB III/3676 entschieden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 wird in der vorgelegten Form
als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Änderung des Bebauungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
Anlagen:
-
Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77
-
Stellungnahme
Landkreis Ammerland