Finanzierung:
Sachdarstellung:
Mit dem als Anlage Nr. 1 beigefügten Antrag wird die Durchführung
einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 in Süddorf angestrebt. Mit der
Änderung des Bebauungsplanes wird vom Antragsteller eine Bebauung der
nördlichen Seite des Starenweges mit Einfamilien- und Doppelhäusern angestrebt.
Ziel des Antragstellers ist hierbei, eine zweizeilige Bebauung zu
verwirklichen, wobei jeweils zwei Grundstücke in zweiter Reihe durch eine
gemeinsame Zuwegung erschlossen werden.
Der gesamte Bereich ist bereits jetzt durch den Bebauungsplan Nr. 5 als
allgemeines Wohngebiet erfasst. Der aus den 1960er-Jahren stammenden Planung
liegt eine nach heutigen Maßstäben – auch mit Blick auf eine sparsame
Inanspruchnahme von Grund und Boden – nicht mehr zeitgemäße
Erschließungsplanung, Grundstücksaufteilung und Bebaubarkeit zugrunde. Auszüge
aus dem Flächennutzungsplan sowie dem Bebauungsplan Nr. 5 für diesen Bereich
sind als Anlagen Nr. 2 und 3 beigefügt.
Im Zuge der Aufstellung des vom Rat der Gemeinde im Jahre 2016
beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind auch für Süddorf
Planungsempfehlungen erarbeitet worden. Danach wird der Ortschaft die Funktion
eines Ortsteils mit Wohnfunktion zugeordnet. Das Entwicklungsziel in der
Stabilisierung der Bevölkerungszahl durch Ausschöpfen vorhandener Potenziale
gesehen. Konkret flächenbezogen bedeutet dies, dass für die rückwärtigen
Bereiche von Stettiner Weg und Starenweg aufgrund der o.g. Entwicklungsziele
eine Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan empfohlen wird. Die
Planungsempfehlung lautet daher:
„Neben der
noch vorhandenen Reservefläche entlang des Starenweges zeigt sich im Ortsteil
eine recht lückige, mindergenutzte Bebauungsstruktur, die
Nachverdichtungspotenzial birgt. Hier sind insbesondere die Bereiche am
Ährenweg/Kuhlenweg und am Drosselweg zu nennen. Mit der reduzierten
Wohnbaufläche am Starenweg und diesen Verdichtungsbereichen ist ein
ausreichendes Potenzial für den Ortsteil gegeben, einen Handlungsbedarf für
Neudarstellungen gibt es nicht“.
Die entsprechenden Auszüge aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept
sind als Anlage Nr. 4 beigefügt.
Auch im Arbeitskreis Dorfentwicklung der Dorfregion Edewecht-West sind
die Entwicklungsperspektiven der Bauerschaften diskutiert worden. Für Süddorf
wurden hieraus folgende Grundaussagen herausgearbeitet:
-
Bereitstellung von Wohngrundstücken für die
Eigenentwicklung der Ortschaft Süddorf
-
Prüfung
/ Änderung von Bebauungsplänen zur Nutzung von bisher unbebauten Flächen
-
maßvolle positive Siedlungsentwicklung anstreben
-
Mit der
Innenentwicklung soll u.a. eine Nachverdichtung betrachtet werden.
-
Arrondierung der bestehenden Siedlungsgebiete
-
Keine
überdimensionierten Mehrparteienhäuser
-
Im
diesem Zusammenhang die Vernetzung des
(Fuß- und Rad-) Verkehrs fördern.
Sowohl im Städtebaulichen Entwicklungskonzept als auch in der
Dorfentwicklungsplanung wird für Süddorf vorrangig die Sicherung der
Eigenentwicklung angestrebt. Die Herausbildung einer zweizeiligen Bebauung in
der beantragten Form geht über diese Zielformulierung deutlich hinaus.
Von Seiten der Verwaltung wird aus Gründen einer angepassten und
angemessenen städtebaulichen Entwicklung eine Änderung des Bebauungsplanes, die
die Herausbildung von mehr als einer Bauzeile und einer Bebauungstiefe von mehr
als rd. 50 m auf der Nordseite des Starenweges zum Ziel hat nicht befürwortet.
Neben diesem Aspekt der städtebaulichen Entwicklung wird diese
Einschätzung auch mit Blick auf den zu erhaltenden Straßenseitengraben und den
in ein Plangebiet zu integrierenden Pflanzstreifen zur Einbindung des
Baugebiets bestätigt, da innerhalb der gemäß des Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes zur Verfügung stehenden Entwicklungstiefe von maximal 50
m ein Potenzial von lediglich einer Grundstückstiefe zur Verfügung steht.
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ist in der Sitzung zu
erarbeiten.
Anlagen:
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Antrag
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Auszug
aus dem Flächennutzungsplan
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Auszug
aus dem Bebauungsplan Nr. 5 in Süddorf
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Auszüge
aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept