Betreff
Antrag des SSV Jeddeloh II e. V. auf Bezuschussung des Neubaues eines Vereinsgebäudes
Vorlage
2020/FB II/3402
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung:

Der SSV Jeddeloh II hat mit Schreiben vom 30.09.2020 einen Antrag auf Bezuschussung für den Bau eines Vereinsgebäudes gestellt (Anlage 1). Das Vereinsgebäude ist als neue Heimat für alle örtlichen Vereine gedacht.

Das geplante Gebäude soll auf dem Sportplatz in Höhe der Mittellinie mit einem ausreichenden Abstand zum Spielfeld platziert werden. Geplant ist die Schaffung eines Gebäudes, welches die Ausmaße 14 m x 8 m (EG) bzw. 16,3 m x 9,2 m (OG mit Dachterrasse) haben wird und als Holztafelbauart zweigeschossig mit Pultdach errichtet werden soll.

Im Erdgeschoss sind ein Besprechungsraum, eine Küche und Toiletten geplant. Im Obergeschoss, welches auch mit einem Fahrstuhl erreicht werden kann, sollen Veranstaltungsräume und eine Terrasse entstehen.

 

Der SSV Jeddeloh beziffert die Gesamtkosten des Neubaus mit etwa 240.000 €. Der Antrag des SSV Jeddeloh enthält keine Ausführungen zu vorhandenen Eigenmitteln, etwaigen Drittmitteln wie auch des Zuschussbetrages, den er von der Gemeinde Edewecht erhofft.

 

Der SSV Jeddeloh begründet seinen Antrag u. a. damit,

- dass das vorhandene Dorfgemeinschaftshaus in Kürze mit erheblichen Aufwand saniert werden müsse und

- dem Fehlen einer ausreichenden Anzahl von Toiletten bei Heimspielen der Regionalmannschaft (bzw. eines Behinderten-WC).

 

Der geplante Neubau wie auch eine Nutzung desselben durch örtliche Vereine wurde durch den SSV Jeddeloh II mit diesen noch nicht kommuniziert. Der Gemeindeverwaltung ist bislang seitens der örtlichen Vereine nicht angezeigt worden, dass die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses aus kapazitativen oder baulichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Insoweit ist der Bedarf an einem neuen Vereinsgebäude an der vom SSV Jeddeloh II angegebenen Stelle nicht nachgewiesen.

 

Der Ausschuss für Sport und Kultur des Landkreises Ammerland hat sich am 28.10.2020 mit dem dort ebenfalls vorgelegten Antrag des SSV Jeddeloh II befasst. Im Ergebnis kann seitens des Landkreises eine Bezuschussung bis zu einem Betrag in Höhe von 20 T€ in Betracht kommen. Allerdings nur „unter dem Vorbehalt einer angemessenen Mitfinanzierung der Gemeinde Edewecht und der Sicherstellung der  Gesamtfinanzierung“. Weiterhin ist Voraussetzung, dass der SSV Jeddeloh II eine nachvollziehbare Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses durch die Dorfgemeinschaft nachweisen kann (Anlage 2).

 

 

Der Antrag des SSV Jeddeloh ist aus den vorstehenden Gründen nicht entscheidungsreif.

 

Der Antrag wäre in die Prioritätenstufe 3 („zeitlich unkritische freiwillige Leistung“) der beschlossenen Struktur der Prioritätenliste aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

Durch die Aufnahme in die Prioritätenliste entstehen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen. 

 

 

 


Anlagen:

Antrag des SSV auf Bezuschussung

Beschlussvorlage Landkreis Ammerland