Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Erarbeitung desFeststellungs- und Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Die Planungskosten
sind im diesjährigen Haushalt berücksichtigt.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 19.05.2020 hat der Verwaltungsausschuss nach
vorheriger Beratung im Bauausschuss am 05.05.2020 beschlossen, für die 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie den Bebauungsplan Nr. 194
„Lindendamm“ in Osterscheps die öffentliche Auslegung durchzuführen und die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf
Grundlage der in gleicher Sitzung beschlossenen Planentwürfe einzuholen. Der
Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 194 „Lindendamm“ sind als Anlage Nr. 1 und 2 (unmaßstäblich)
beigefügt.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 29.06.2020 bis
31.07.2020 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlagen Nr. 3 und 4
beigefügten Synopsen zu entnehmen.
Stellungnahmen von privater Seite sind nicht eingegangen.
Aus den Stellungnahmen ergibt sich für die Planungen kein inhaltlicher
Änderungsbedarf. Den Anregungen und Hinweisen kann durch Klarstellungen
redaktioneller Art gefolgt werden. Die Abwägungsvorschläge sind ebenfalls den
als Anlagen Nr. 3 und 4 beigefügten Synopsen zu entnehmen. Hingewiesen wird in
diesem Zusammenhang insbesondere auf die Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer bezüglich der geplanten Aufforstungsfläche am Altenwehr
und die entsprechende Abwägung hierzu. Auf Grund der räumlichen Nähe der
Aufforstungsfläche zur landwirtschaftlichen Hofstelle Bley wird von der
Landwirtschaftskammer auf mögliche Beeinträchtigungen der zukünftigen
Forstflächen durch Stickstoffeinträge aus den Stallungen hingewiesen. Außerdem
wird die Auffassung vertreten, dass durch heranrückende Waldflächen betriebliche
Erweiterungsvorhaben auf der Hofstelle beeinträchtigt werden könnten.
Da sich im unmittelbarem Umfeld der Hofstelle mit einem Abstand von
weniger als 80 m bereits heute Waldflächen befinden, für die im Übrigen keine
Beeinträchtigungen aufgrund von Stickstoffeinträgen feststellbar sind, kann
durch die teilweise Aufforstung der deutlich weiter weg gelegenen gemeindlichen
Flächen keine grundsätzliche Verschlechterung der betrieblichen
Entwicklungssituation für den Betrieb Bley gesehen werden. Die begrenzenden
Faktoren werden nach Auffassung der Gemeinde durch die bereits jetzt näher am
Betrieb gelegenen Waldflächen gesetzt, so dass an dem Aufforstungs- und
Entwicklungskonzept für die Fläche am Altenwehr festgehalten werden soll. Von
Seiten weiter Fachbehörden (Landkreis Ammerland, Niedersächsische
Landesforsten, Forstamt der Landwirtschaftskammer) wurden im Übrigen keine
Hinweise diesbezüglich vorgetragen.
In der Sitzung werden die Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung durch
das beauftragte Planungsbüro Diekmann – Mosebach und Partner, Rastede, im
Einzelnen erläutert.
Da das Planverfahren unter Beachtung der Abwägungsvorschläge nunmehr zum
Abschluss gebracht werden kann, sollte der Beschlussvorschlag an den Rat über
den Verwaltungsausschuss wie folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 194 „Lindendamm“ in
der Zeit vom 29.06.2020 bis 31.07.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird
im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der
Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender
Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim
Landkreis Ammerland zu beantragen.
- Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194
„Lindendamm“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt,
den Bebauungsplan nach Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in
Kraft zu setzen.
Anlagen:
-
Auslegungsentwurf
15. FNP-Änderung
-
Auslegungsentwurf
B-Plan 194 „Lindendamm“
-
Synopse
zu Stellungnahmen zur 15. FNP-Änderung
-
Synopse
zu Stellungnahmen zu B-Plan 194 „Lindendamm“