Erarbeitung eines Auslegungsentwurfes
Finanzierung:
Sachdarstellung:
Zuletzt wurde über die Erarbeitung einer Ortsgestaltungssatzung für
Edewecht im Rahmen eines Zwischenberichtes durch das beauftragte Planungsbüro
NWP, Oldenburg, in der Sitzung des Bauauschusses am 02.04.2019 beraten
(Vorlage: 2019/FB III/2998).
In der Zwischenzeit ist aufgrund einer eingehenden Ortsbildanalyse durch
das Büro NWP ein konkreter Satzungsentwurf zur Ortsgestaltung erarbeitet
worden. Gleichzeitig können in der Sitzung Gestaltungsgrundsätze für die
Flächen innerhalb des Ortskerns vorgestellt werden, die außerhalb des konkret
festgesetzten Geltungsbereichs der Satzung liegen.
Für den Bereich Friedrichsfehn soll anhand einer ersten Ortsbildanalyse
die Ausgangslage für eine Gestaltungssatzung und Gestaltungsgrundsätze geklärt werden.
Zu beiden Aspekten wird Herr Dipl.-Ing. Diedrich Janssen, NWP Oldenburg,
ausführlich vortragen.
Beschlussvorschlag:
- Auf
Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuches i.V.m. § 84 Abs. 4 S. 2 und
3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der jeweils zurzeit geltenden
Fassung soll auf Grundlage des in der Sitzung des Bauausschusses am
20.08.2019 vorgestellten Vorentwurfs eine Gestaltungssatzung für Edewecht
gemäß § 84 Abs. 3 NBauO aufgestellt werden. Die Verwaltung wird mit der
Durchführung des Verfahrens beauftragt.
- Den
in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2019 dargelegten
Gestaltungsgrundsätzen für den Ortskern von Edewecht wird zugestimmt. Die
Grundsätze sind bei Änderung und Neuaufstellung von Bebauungsplänen
entsprechend zu berücksichtigen.
- Für
den Ort Friedrichsfehn soll ebenfalls eine Gestaltungssatzung
einschließlich Gestaltungsgrundsätzen erarbeitet werden.
Anlagen: