Betreff
15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 194 "Lindendamm" in Osterscheps,
Erarbeitung der Vorentwürfe zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2018/FB III/2727
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Letztmalig wurde eine Bauleitplanung für Osterscheps in der Sitzung des Bauausschusses am 27.02.2018 beraten. In seiner Sitzung am 13.03.2018 hat der Verwaltungsausschuss entsprechend des Beschlussvorschlages aus der Sitzung des Bauausschusses beschlossen, für einen etwa 1 ha großen Bereich am Lindendamm eine 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 194 aufzustellen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechende Vorentwürfe zu erarbeiten und diese in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zur Beratung vorzulegen.

 

In Erledigung dieses Auftrages werden dem Bauausschuss die in der Anlage Nr. 1 beigefügten Vorentwürfe zur Beratung vorgelegt. Aus der städtebaulichen Konzeption ist zu entnehmen, dass die Planung im straßenseitigen Bereich eine gemischte Nutzung vorsieht. Im Nordwesten des Plangebietes soll ein Grundstück zur Größe von rd. 2.500 m² für die Ansiedlung des Gewerbebetriebes des derzeitigen Eigentümers der Plangebietsfläche zur Verfügung gestellt werden, die auch in dessen Eigentum verbleibt. Auf der rückwärtigen Fläche ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Grundstücksgrößen von durchschnittlich 669 m² vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung der am Lindendamm liegenden Grundstücke kann über einen direkten Anschluss an die Kreisstraße erfolgen. Für die innere Erschließung des Gebietes ist die Herstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich. Zusammen mit den Mischgebietsflächen (abzüglich des oben genannten Grundstückes) können durch die Gemeinde über diese Planung 11 Baugrundstücke für Osterscheps zur Verfügung gestellt werden.

 

Für die im Süden und Osten an das Plangebiet angrenzenden Flächen sieht der Bebauungsplan derzeit keine gesonderte Erschließung vor. Um im Falle einer sich eventuell zukünftig doch noch ergebenden Möglichkeit auch diese Flächen in eine Planung zu integrieren, können im Zuge der abschließenden Parzellierung entsprechende Erschließungsflächen zurückbehalten werden.  Hierdurch kann auch die weitere Zuwegung zur östlichen Nachbarparzelle Flurstück 135 der Flur 6 gewährleistet werden. Diese erfolgt derzeit zwar über einen im zukünftigen Plangebiet angelegten Weg. Ein eingetragenes Wegerecht hierfür besteht allerdings nicht.

 

Um im Sinne der Beschlusslage aus der Sitzung des Bauausschusses am 27.02.2018 nunmehr das förmliche Bauleitplanverfahren einleiten zu können, sollte der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 08.05.2018 vorgelegten Vorentwürfe zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 194 „Lindendamm“ wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungen durchgeführt. Weiterhin werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, von den Planungen unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.


Anlagen:

-       Vorentwürfe