Durchführung einer 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 186 "Industriegebiet südlich Oldenburger Straße"
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat bekanntlich im vergangenen Jahr die im
östlichen Anschlussbereich des Industriegebiets liegenden Flächen der
ehemaligen Baumschule Folkerts an der Oldenburger Straße erworben. Die Lage der
Flächen (farblich blaugrau unterlegt) kann der Anlage Nr. 1 entnommen
werden.
Im jetzigen Industriegebiet Edewecht stehen der Gemeinde Edewecht für
erweiterungs- oder ansiedlungswillige Gewerbetreibende mittlerweile – bis auf
wenige kleinere Flächen im Bereich der Nordstraße – keine Industriegebietsgrundstücke
mehr zur Verfügung. Bereits zu Beginn des letzten Jahres wurde daher in den
Gremien erörtert, dass es für die Erhaltung und den Ausbau Edewechts als
attraktiver Industrie- und Gewerbestandort sowie aufgrund der bestehenden
Nachfrage nach Gewerbegrundstücken bereits kurzfristig erforderlich sein wird,
in planerischer und eigentumsrechtlicher Hinsicht Erweiterungsflächen für das
Industriegebiet zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist letztlich auch der o.g.
Flächenankauf zu sehen, da sich dieser Bereich als einer der wenigen für eine
Erweiterung des Industriegebietes anbietet. Untermauert wurde dieser
strategisch-planerische Ansatz seinerzeit im Übrigen auch durch den Erlass
einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB, deren
Geltungsbereich u.a ebenfalls die ehemaligen Baumschulflächen umfasst.
Mit den erworbenen Flächen ist in eigentumsrechtlicher Hinsicht die
Grundlage geschaffen worden, in einem ersten Schritt eine auch in
städtebaulicher Hinsicht sinnvolle Erweiterung des Industriegebiets in Richtung
Osten vornehmen zu können.
Die Erforderlichkeit einer zeitnahen Erweiterung des Industriegebiets ist
durch die Nachfrage im Laufe des vergangenen Jahres weiter bestätigt worden.
Es wird daher vorgeschlagen, für diese Flächen nunmehr auch in
planungsrechtlicher Hinsicht die Erweiterung des Industriegebiets vorzubereiten
und für den sich aus der Anlage Nr. 2 ergebenden Bereich den
Bebauungsplan Nr. 186 „Industriegebiet südlich Oldenburger Straße“
aufzustellen.
Hinsichtlich einer möglichen verkehrlichen Erschließung dieses Bereichs
über einen neu anzulegenden Anschlusspunkt an die L 828 hat bereits ein
Ortstermin mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,
Geschäftsbereich Oldenburg, und der unteren Straßenverkehrsbehörde des
Landkreises stattgefunden. Ergebnis dieses Ortstermins war es, dass es
grundsätzlich möglich sein wird, auf der Strecke der Landesstraße zwischen
Edewecht und Jeddeloh I eine neue Erschließungsstraße anzubinden. Unter
Berücksichtigung des Ergebnisses dieses Gesprächs sowie der weiteren in
städtebaulicher Hinsicht für eine sinnvolle innere Erschließung des Gebiets zu
beachtenden Rahmenbedingungen wird durch das Büro NWP, Oldenburg, derzeit ein
städtebauliches Konzept für das Plangebiet erarbeitet. Herr Dipl.-Ing. Janssen,
NWP, wird hierzu in der Sitzung im Detail vortragen.
Der Geltungsbereich umfasst nahezu ausschließlich Flächen, die bislang
planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind, so dass bei der Aufstellung
eines Bebauungsplanes parallel hierzu auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes (9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013,
Geltungsbereich siehe Anlage Nr. 3) vorzunehmen wäre.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich
aus der Anlage Nr. ___ zum
Protokoll des Bauausschusses am 09.02.2015 ergebenden Bereich eine 9.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und für den sich aus
der Anlage Nr. ___ zum
Protokoll des Bauausschusses am 09.02.2015 ergebenden Bereich der
Bebauungsplan Nr. 186 „Industriegebiet südlich Oldenburger Straße“
aufgestellt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage entsprechender Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Anlagen:
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Übersichtsplan
der erworbenen Flächen
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Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 186
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Geltungsbereich
der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013