Betreff
SSV Jeddeloh II
Überprüfung des Stadions
Vorlage
2014/FB II/1739
Aktenzeichen
FB II - 25.11.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für die bauliche Herrichtung der Sportstätte an der Wischenstraße sind bislang – wie bereits zur Sitzung vom 20.10.2014 berichtet – keine Finanzmittel eingeplant worden. Sofern den Vorschlägen der Verwaltung gefolgt werden würde, wären die notwendigen Finanzmittel in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2015 aufzunehmen und im Finanzhaushalt einzuplanen. Da die geschilderten Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit einem möglichen Aufstieg stehen und im Falle des Nichtaufstieges nicht notwendig werden, sollten diese unter den Vorbehalt des Aufstieges gestellt werden.

Eine Förderung dieser Maßnahmen durch den Landessportbund scheidet aus, weil die Antragsfristen für Maßnahmen in 2015 verstrichen sind.


Sachdarstellung:

In der letzten Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 20.10.2014 ist von der Verwaltung vorgetragen worden, dass aufgrund des derzeitigen Tabellenstandes der 1. Herrenmannschaft des SSV Jeddeloh II möglicherweise die Chance zum Aufstieg in die Regionalliga besteht. Der Verein muss eine entsprechende Zulassung bis zum 31.03.2015 beantragen, hierzu muss eine regionalligataugliche Spielstätte vorhanden sein.

 

Inzwischen fand eine Begehung der Sportstätte an der Wischenstraße mit dem NFV und der Polizei statt. Folgende Änderungsbedarfe wurden festgestellt:

 

a)    Zuschauerbereiche

Es wird seitens des NFV davon ausgegangen, dass die Sportstätte an der Wischenstraße geeignet ist, bis zu 1.500 Zuschauer pro Spiel aufzunehmen. Dies ist der Maßstab für alle weiteren Anforderungen.

Die Zuschauerbereiche für beide Mannschaften sind grundsätzlich entfernt von einander anzuordnen und dürfen nicht aneinandergrenzen. Die Zuschauerbereiche sind mit einer fest verankerten Abtrennung (verzinkter Doppelstabmattenzaun) mindestens 2,20 m hoch und gut gekennzeichneten Fluchttoren auszubilden. Dies gilt auch für die Innenraumsicherung, d.h dieser Zaun ist auch zur Abgrenzung zum Spielfeld aufzustellen. Der beigefügten Skizze ist die Zaunführung zu entnehmen (Anlage Nr. 1). Für die Herrichtung der entsprechenden Zaunanlagen wären Kosten in Höhe von 35.000 Euro zu berücksichtigen (Anlage Nr. 2).

 

b)    Spieler- und Schiedsrichterführung

Nach den Anforderungen des NFV sind die Spieler und die Schiedsrichter durchgängig auf dem Weg zwischen Kabinen und Spielfeld getrennt von den Zuschauern zu führen. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Herrichtung dieser Abtrennung vom SSV Jeddeloh II in Eigenregie und –leistung erfolgt.

 

c)    Versorgungseinrichtungen

Bei Spielen mit erhöhtem Risiko und bei Spielen mit erhöhtem Gästeaufkommen sind separate Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Heim- und Gästefans vorzuhalten. Dies bedeutet, dass bei diesen Spielen (ca. 3 – 4 Spiele pro Saison) der Heim- und Gastbereich komplett getrennt gehalten werden müssen und insoweit jeweils die Getränke- und Essensversorgung und die Toilettenanlagen separat zur Verfügung stehen müssen.

 

Der beigefügten Skizze sind diese Einrichtungen für den Bedarfsfall zu entnehmen.

Generell ist jedoch festzustellen, dass für die Sportstätte insgesamt eine zu geringe Anzahl von Toiletten vorhanden ist. Eine Forderung des NFV ist hier, dass diese Toiletten sodann auch von der Sportstätte aus zugänglich sein müssen. Derzeit werden die Toiletten der DGA genutzt, hierzu muss der Nutzer jedoch das Sportgelände verlassen. In der Regionalliga wird jedoch der Eingangsbereich während des gesamten Spiels besetzt sein, um eine ständige Zugangskontrolle zu haben. Es wird daher notwendig werden, die Toilettensituation unabhängig von den Risikospielen zu beordnen.

 

Eine Lösung wäre dergestalt denkbar, dass entweder ein Toilettentrakt angebaut wird oder aber ein Toilettencontainer zur Verfügung gestellt wird. Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, den Neu-/Anbau eines Toilettentraktes, welcher Kosten von geschätzt 137.200 Euro (Anlage Nr. 3) verursachen würde, zunächst in die Prioritätenliste der Gemeinde Edewecht, Stufe III notwendige Maßnahme, aufzunehmen. Zur Deckung des bestehenden Bedarfes wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Sanitärcontainer auf dem Sportgelände, angrenzend an den Toilettenbereich der DGA, aufzustellen. Hierzu wäre es vorstellbar, dem Sportverein zur Anschaffung eines guten gebrauchten Containers sowie für die notwendigen Anschluss- und Gründungsarbeiten einen Betrag von pauschal 7.500 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Die notwendige Herrichtung der Ver- und Entsorgung des Gästebereiches im Falle von Risikospielen oder Spielen mit hohem Zuschaueraufkommen obliegt dem SSV Jeddeloh II in Eigenregie und auf eigene Kosten.


Beschlussvorschlag:

1.    Für die Herrichtung der notwendigen Zaunanlagen auf dem Sportgelände an der Wischenstraße in Jeddeloh II werden die notwendigen Finanzmittel in Höhe von bis zu 35.000 Euro für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt unverzüglich nach feststehendem Aufstieg der 1. Herrenmannschaft in die Regionalliga. Es wird sichergestellt, dass die notwendigen Zaunanlagen im Falle des Aufstiegs in die Regionalliga vor Ligabeginn errichtet sind.

2.    Der SSV Jeddeloh II übernimmt in Eigenregie und mit Eigenmitteln die Herrichtung der notwendigen Spieler- und Schiedsrichterführung von den Kabinen bis zum Spielfeld.

3.    Für die notwendigen Sanitäranlagen auf dem Sportgelände werden dem Verein Finanzmittel in Höhe von bis zu 7.500 Euro für die Anschaffung eines entsprechenden Containers, die notwendige Gründung und den Anschluss zur Verfügung gestellt.

4.    Die Schaffung eines Neu-/Anbaus eines Sanitärbereiches an die Dorfgemeinschaftsanlage in Jeddeloh II wird zunächst auf die Prioritätenliste, Stufe III – notwendige Maßnahmen, für die Folgejahre mit einer voraussichtlichen Investitionssumme von 137.200 Euro aufgenommen.


Anlagen:

Anlage Nr. 1 Lageplan

Anlage Nr. 2 Kostenkalkulation Zaunanlage

Anlage Nr. 3 Kostenkalkulation Toilettenbereich