Betreff
Grund- und Oberschule Friedrichsfehn
Raumbedarf
Vorlage
2016/FB II/2291
Aktenzeichen
FB II - 21.11.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Sämtliche Schulbaumaßnahmen sind ohne Cofinanzierungsmöglichkeiten aus den gemeindlichen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Die Maßnahmen stehen insoweit aufgrund der noch anstehenden Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2017 unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

Es wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2017 Finanzmittel für die Vorplanung der Baumaßnahme zur Schaffung von 4 AUR in Höhe von 60.000 Euro einzuplanen.

 

Die Baukosten für ein Gebäude ähnlich dem an der EDO würden heute in Massivbauweise ca. 640.000 Euro bzw. in Holzrahmenbauweise ca. 685.000 Euro betragen. Diese Kosten könnten jeweils um ca. 60.000 Euro gemindert werden, wenn die Architektenleistungen nicht vergeben, sondern im Hause der Gemeinde Edewecht erbracht werden würden. Die restlichen Baukosten zur Umsetzung der Maßnahme wären sodann für das Haushaltsjahr 2018 einzuplanen.

 

Die notwendigen Finanzmittel zur weiteren Ausstattung der Schule sollten über den Schuletat verteilt über zwei Haushaltsjahre eingeplant werden. Hierbei wird von einem Ansatz von jährlich 15.000 Euro ausgegangen.  


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Weiterentwicklung der Schullandschaft. Im Rahmen der Beratungen zur Einführung einer Grund- und Oberschule in Friedrichsfehn Ende 2011 sind verschiedene notwendige Handlungsfelder aufgezeigt worden, von denen in der Zwischenzeit bereits einige umgesetzt bzw. in Bau befindlich sind. Als Beispiele seien hier die Schaffung einer Mensa, die Schaffung eines naturwissenschaftlichen Bereiches und eines Fahrradstandes genannt.

 

Bereits seinerzeit ist darauf hingewiesen worden, dass das Gebäude der ehemaligen Orientierungsstufe einen hohen Sanierungsbedarf hat und hier neben der energetischen Seite auch die Ausstattung und der mögliche weitere Raumbedarf zu beobachten und zu prüfen wäre.

 

Die Oberschule wird im Schuljahr 2017/18 bis zur 10. Klasse aufgewachsen sein. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und die derzeitige Schülersituation zeigen, dass der Raumbedarf im Oberschulbereich deutlich höher als eingeschätzt ist. In der seinerzeitigen Vorlage zum Schulausschuss (Vorlage Nr. 2011/I/928) war davon ausgegangen worden, dass im Grundschulbereich ein Raumbedarf von 2 Allgemeinen Unterrichtsräumen(AUR)/4 Gruppenräumen(GR) erwachsen könnte.

 

Die Entwicklung bis heute zeigt jedoch, dass der Raumbedarf in der Oberschule entstanden ist, während im Grundschulbereich die Entwicklung nicht so zu verzeichnen ist, wie angenommen.

 

Ein Raumbedarf in der Grundschule könnte im kommenden Jahr entstehen, wenn die Anmeldezahlen weiter steigen und der Klassenteiler erreicht wird. Das Erreichen des Klassenteilers hängt jedoch nicht nur von der reinen Anmeldezahl ab, sondern auch davon, ob es Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt, die sodann doppelt zu zählen wären. Hierbei würde es sich um einen Bedarf von einem AUR handeln.

 

Bei der Oberschule sieht es nun so aus, dass für alle Klassen, d.h. Klasse 5 bis 10 jeweils 2 AUR benötigt werden, somit 12 Räume. Diese Räume sind auch tatsächlich vorhanden.

 

Hinzu kommt jedoch, dass die Klassen im Jahrgang 6 in WPKs (Französisch, Hauswirtschaft 2 x und Kunst) aufgegliedert werden, die statt zwei sodann vier Räume benötigen. Im Klasse 7 erfolgt die Differenzierung in Deutsch in zwei E-Kurse und ein G-Kurs, so dass wiederum drei Räume, statt zwei Räume, benötigt werden. In Klasse 8 erfolgt die Differenzierung in Englisch, in Klasse 9 erfolgt sodann die Differenzierung in Chemie und abschließend in Klasse 10 in Mathematik in gleicher Weise, so dass insgesamt ein Raumbedarf von 15 Räumen besteht. Dies bedeutet, es besteht ein Fehl von 3 Räumen. Um die Schule zukunftsweisend aufzustellen, wird empfohlen, in Modulbauweise ein Gebäude mit 4 AUR, die überwiegend auch in Gruppenräume teilbar sind, zu schaffen, ähnlich wie seinerzeit der Anbau in Modulbauweise bei der Edewechter Oberschule (EDO).

 

Wie bereits in der Vorlage aus 2011 ausgeführt, kann eine umfassende, notwendige Sanierung und bedarfsgerechte Herrichtung der Schule nur in Abschnitten erfolgen. Es ist daher notwendig, die weiteren Schritte zu planen und haushaltsmäßig zu berücksichtigen.

 

Es ist sichergestellt, dass der nächste Schuljahrgang zu Schuljahresbeginn 2017/18 aufgenommen werden kann. Der Raumbedarf wird jedoch spätestens im Haushaltsjahr 2018 zu beordnen sein.

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Ausstattung insbesondere des Oberschulbereiches ebenfalls eingeplant werden muss. Auch hier sind in den Jahren vor Gründung der GOBS Friedrichsfehn keine Investitionen mehr erfolgt. Die Ausstattung im EDV-Bereich ist mit einem Sonderfonds von 10.000 Euro in diesem Jahr in Angriff genommen worden. Die übrige Ausstattung wie Mobiliar, Tafeln, Stühle usw. ist ebenfalls zu erneuern.

 

Ferner sind der Rückbau der bislang provisorisch hergerichteten Mensa und die Sanierung der Pausenhalle im Grundschulbereich einzuplanen. 


Beschlussvorschlag:

  1. Es wird festgestellt, dass an der GOBS Friedrichsfehn ein Raumbedarf von bis zu 4 Allgemeinen Unterrichtsräumen besteht. Zur Schaffung der notwendigen Unterrichtsräume soll ein eigenständiges Gebäude entstehen.
  2. Für die Vorplanung, Kalkulation und Ausschreibung der notwendigen Baumaßnahme werden Finanzmittel in Höhe von 60.000 Euro nach Möglichkeit über den Haushalt 2017 bereitgestellt werden.
  3. Zur weiteren baufachlichen Begleitung der Maßnahme wird diese an den Bauausschuss verwiesen. Die notwendigen Baukosten für den Neubau und den Rückbau der provisorischen Mensa sollen sodann nach Möglichkeit für das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung gestellt werden.
  4. Die notwendigen Anschaffungen für die weitere Ausstattung der Schule werden mit einem jährlichen zusätzlichen Ansatz von 15.000 Euro für die nächsten zwei Haushaltsjahre berücksichtigt.

Anlagen:

(1) Übersichtsplan der GOBS Friedrichsfehn

(2) Gebäudedaten