Betreff
8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 185 "Esch - Edewecht",
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Erarbeitung der Auslegungsentwürfe
Vorlage
2015/FB III/1943
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 14.07.2015 für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie den Bebauungsplan Nr. 185 „Esch – Edewecht“ die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 185 „Esch – Edewecht“ liegt (in verkleinerter Form) dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 bei.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat inzwischen in der Zeit vom 24.07.2015 bis einschließlich 28.08.2015 stattgefunden. Im Zuge dieses Beteiligungsschrittes ist von privater Seite eine Stellungnahme abgegeben worden, die sich mit der zukünftigen Regelung der Oberflächenentwässerung im Baugebiet befasst. Von Seiten der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen mit abwägungsrelevantem Inhalt abgegeben worden von:

-       Landkreis Ammerland

-       Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       LGLN – Kampfmittelbeseitigungsdienst

-       Bundesamt für Infrastruktur und Dienstleistungen der Bundeswehr

-       Landwirtschaftskammer Niedersachsen

-       Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen

-       EWE Wasser GmbH

-       OOWV

-       Ammerländer Wasseracht

-       Deutsche Telekom

 

Vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege wurde zwar keine förmliche Stellungnahme abgegeben. Aufgrund der zu erwartenden achäologischen Bedeutung des Plangebiets wurde von Seiten der Verwaltung direkt das Landesamt für Denkmalpflege kontaktiert. Es wurde mit dem Landesamt abgestimmt, dass für das Plangebiet eine sog. Prospektierung vorgenommen wird, um hierdurch eventuelle Fundstellen archäologisch zu sichern.

 

Hinsichtlich der Kampfmittelproblematik wurde ebenfalls eine Sondierung des Plangebiets in die Wege geleitet. Beide Untersuchungen können für die Flächen der Gemeinde im Herbst des Jahres (nach erfolgter Ernte) erfolgen.

 

Der Inhalt der vorgenannten Stellungnahmen mitsamt den hierzu erarbeiteten Abwägungsvorschlägen kann den als Anlage Nr. 2 beigefügten Synopsen entnommen werden.

 

Die Abwägungsvorschläge und die sich hieraus an der Planung ergebenden Änderungen werden in der Sitzung vom Büro Diekmann und Mosebach vorgetragen. Festgestellt werden kann aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass sich aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung keine grundsätzlichen Problempunkte an der Planung herausgestellt haben, so dass unter Beachtung der anliegenden Abwägungsvorschläge der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss wie folgt lauten sollte:


Beschlussvorschlag:

1.    Den Entwürfen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 185 „Esch – Edewecht“ in Edewecht wird einschließlich der Begründungen und den Umweltberichten zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.


Anlagen:

-       Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 185

-       Abwägungsvorschläge