Sachdarstellung:
Herr Jelde van Mark, Eigentümer der Immobilie
Bahnhofstraße 18, ist an die Verwaltung mit dem Antrag herangetreten, für den
Bebauungsplan Nr. 64 ein weiteres Änderungsverfahren einzuleiten. Hintergrund
ist die Absicht des Eigentümers, an diesem Standort eine Filiale der Firma
„KiK“ und ein Geschäft für Haustierzubehör
und Tierfutter (Zoo 21) anzusiedeln. Der Textilienladen soll eine Fläche von
680 m² einnehmen. Der Laden für Haustierbedarf soll auf einer Fläche von 380 m²
realisiert werden. Diese Flächen wären innerhalb des bestehenden Objektes
nutzbar, da der Sonderpostenmarkt „Zimmermann“ bereits heute nicht die gesamte
ursprünglich geplante Fläche benötigt. Zudem will sich „Zimmermann“ auf einer
Fläche von 1.360 m² verfestigen. Die freien Flächen von dann insgesamt etwa
1.060 m² sollen für die neuen Nutzungen herangezogen werden. Der Antrag liegt
als Anlage Nr. 1 der Beschlussvorlage bei.
„Zimmermann“ möchte zwar, wie oben beschrieben, die Verkaufsfläche weiter verringern, hat aber grundsätzlich Interesse an einem weiteren Verbleib am Standort Edewecht.
„KiK“ möchte den Standort in Süd Edewecht gerne zu Gunsten einer ortszentralen Lage aufgeben.
Für das Objekt Bahnhofstraße 18 setzt der Bebauungsplan Nr. 64 ein „Sonstiges Sondergebiet für den Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Lederwaren, Sonderposten und ein Fitnesscenter“ fest, in welchem die einzelnen Flächengrößen für die jeweiligen Nutzungen detailliert festgesetzt sind. Eine Änderung der tatsächlichen Flächengrößen der Nutzungen bzw. ein Hinzutreten weiterer Nutzungen bedarf daher der Änderung des Bebauungsplanes.
Da die Fa. „KiK“ den Standort in Süd Edewecht in jedem Fall zugunsten eines Standortes im Ortszentrum aufgeben möchte, bietet sich eine Übersiedlung des Geschäfts an den Standort Bahnhofstraße 18 an. Die Ansiedlung eines Geschäftes für Haustierzubehör und Tierfutter würde eine Angebotserweiterung in ortszentraler Lage darstellen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, für den Bebauungsplan Nr. 64 eine 7. Änderung durchzuführen und die Nutzungsziffern im Sonstigen Sondergebiet an die Anforderungen für die Ansiedlung von „KiK“ und „Zoo 21“ anzupassen, d.h. die zulässige Verkaufsfläche für Sonderposten auf 1.360 m² zu verringern, für das Sortiment Textilien von 500 m² auf 1.200 m² zu erhöhen und für das Sortiment Haustierzubehör und Tierfutter mit max. 380 m² neu in die Festsetzungen aufzunehmen.
Die Änderung könnte im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden. Der Flächennutzungplan wäre im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss sollte
daher wie folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
- Augrund der Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB eine 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 durchgeführt
werden. Gegenstand der Änderung ist die Verringerung der zulässigen max.
Verkaufsfläche für Sonderposten auf 1.360 m², die Erhöhung der max.
zulässigen Verkaufsfläche für das Sortiment Textilien auf 1.200 m² und die
Neufestsetzung einer max. Verkaufsfläche von 380 m² für das Sortiment
Haustierzubehör und Tierfutter.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage eines entsprechenden Entwurfs die Öffentlichkeit sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der
Planung § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zu beteiligen.
Anlagen:
- Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes