Beschluss:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 202 (2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB) „Fachmarktzentrum Ortsmitte“ in der Zeit vom 01.03.2023 bis 31.03.2023 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 06.06.2023 vorgelegten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Unter Berücksichtigung des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung abzuschließenden Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger wird der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis zu beantragen.

 

3.    Unter Berücksichtigung des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung abzuschließenden Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger, wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 202 (2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB) „Fachmarktzentrum Ortsmitte“ zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und der Abwägungstabelle sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.

 


Nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch EGR Torkel, in der er betont, dass auch der städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Edewecht und dem Investor abgeschlossen werden konnte und für die Umsetzung ein Zeitraum von insgesamt sechs Jahren, geht RH Brunßen auf die Entwicklung der bisherigen Beratungen ein. Ziel sei es durch eine angemessene und erforderliche Entwicklung die Kaufkraft in Edewecht zu binden. Durch viele Gespräche mit dem Investor sei es zudem gelungen, dringend benötigte kleinere Wohnungen zu erhalten und den Grünanteil deutlich zu erhöhen. Durch die künftige Anordnung der Geschäfte sei ferner zu erwarten, dass Binnenverkehre reduziert würden. Man dürfe aber auch nicht verkennen, dass bereits heute Baumöglichkeiten bestünden und insofern der Bogen auch nicht überspannt werden dürfe, weil man ansonsten auch mit leeren Händen dastehen könnte. Er freue sich, dass es nun endlich losgehen könne.

 

RH Heiderich-Willmer erinnert an die Beratungen, die zum Teil noch in der abgelaufenen Wahlperiode stattgefunden hätten. Seine Fraktion habe die Planung immer ablehnend begleitet. Auch jetzt sei er nicht zufrieden, weil es bei einer großen autozentrierten Fläche bleibe. Dies sei seiner Auffassung nach trotz der erfolgten Anpassung nicht ausreichend, um den Projekt zustimmen zu können. Da seine Fraktion gleichzeitig dem geplanten Bau der Wohnungen nicht entgegenstehen will, werde sie sich bei der Abstimmung enthalten.

 

RH Bekaan bringt zum Ausdruck, dass das Projekt seine Zeit gebraucht habe. Es seien zahlreiche Gespräche geführt und Ideen erarbeitet worden, sodass das jetzt vorliegende Ergebnis um ein Vielfaches besser sei als die Ursprungsplanung. Auch aus seiner Sicht dürfe gegenüber dem Investor der Bogen nicht überspannt werden. Die Gruppe von SPD und FDP erachte die nun vorliegende Planung als gute Lösung. Er hoffe zudem auf eine zeitnahe Umsetzung des Projektes.

 

RH Apitzsch geht für die Gruppe GfE darauf ein, dass sie das Projekt zwar durchaus kritisch begleitet hätten, bspw. aber die Idee Wohnungen und Einzelhandel zu kombinieren als positiv erachten würden. Die große Parkplatzfläche wiederum sei für seine Fraktion nicht positiv zu bewerten. Auch die künftige Umwidmung des Rad- und Fußweges zu einem Weg auch für den Kraftfahrzeugverkehr halte er nicht für eine Verbesserung. Es hätte die Möglichkeit bestanden, durch weniger Verkaufsfläche und weniger Wohnungen auch den Bedarf an Stellplätzen zu reduzieren. Dies sei allerdings nicht gewünscht gewesen. Insofern bleibe es auch bei der ablehnenden Haltung der Gruppe GfE.

 

RH Kaptein beginnt seine Ausführungen mit dem Zitat: Allzu straff gespannt, zerspringt der Bogen. Dies gelte seiner Ansicht nach gegenüber dem Investor, der nicht mit überbordenden Forderungen überzogen werden dürfe. Dass an dieser Stelle kleinere Wohnungen entstünden, sei positiv zu bewerten.

 

Sodann fasst der Rat folgenden