Beschlussvorschlag:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 202 (2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB) „Fachmarktzentrum Ortsmitte“ in der Zeit vom 01.03.2023 bis 31.03.2023 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 06.06.2023 vorgelegten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Vorbehaltlich des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung abzuschließenden Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger wird der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis zu beantragen.

 

3.    Vorbehaltlich des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung abzuschließenden Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger, wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 202 (2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB) „Fachmarktzentrum Ortsmitte“ zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und der Abwägungstabelle sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.

 


Nach einer kurzen Einleitung durch SGL Knorr erläutert der Planer des Fachmarktzentrums, Dipl.-Ing. Lux, anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) den nun vorliegenden Entwurf des Satzungsbeschlusses nach Abwägung aller Anregungen und Stellungnahmen, deren Änderungserfordernisse in den Entwurf eingearbeitet worden seien.

 

Auf Nachfrage RH Apitzschs teilt SGL Knorr mit, die in der Januar-Sitzung des Bauausschusses geforderte Hecke sei in der Vorhabenplanung als grünes Band entlang der Bahnhofstraße zu erkennen.

 

RH Bekaan bedauert den Verbleib des Standorts für Altglas und Altkleider in direkter Nachbarschaft des Wohnmobilstellplatzes und befürchtet, an dieser schlecht einsehbaren Stelle könne es zu wilden Müllablagerungen kommen.

 

FBL Torkel teilt mit, dieser Aspekt sei mit dem Investor noch einmal erörtert worden, eine diesbezügliche Änderung der Planung habe allerdings nicht erreicht werden können. Im Übrigen werde der Containerstellplatz eingegrünt.

 

RH Apitzsch kann der Beschlussempfehlung namens seiner Gruppe Gemeinsam für Edewecht nach wie vor nicht zustimmen, weil neben etlichen positiven Aspekten wie Wohnraumschaffung und Nutzung von Solarenergie die negativen Aspekte wie bspw. der leider gesetzlich geforderte sehr große Parkraum, die großen Dimensionen der Gebäude, der Verzicht auf eine Tiefgarage zur Minderung der Parkflächen und insbesondere der Wegfall der fuß- und radläufigen Verbindung überwögen. Gerade der letzte Punkt wirke sich massiv zuungunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmenden aus.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt RH Reil eine Enthaltung zur Beschlussempfehlung in Aussicht. Insbesondere sei die Planung leider extrem auf Pkw-nutzende Kundschaft ausgerichtet, auf Parkplatz-PV-Anlagen verzichtet und die Grüngestaltung nur sehr reduziert ausgestaltet worden.

 

Für die Gruppe SPD/FDP unterstützt RH Bekaan die Beschlussempfehlung. Der Investor sei den Wünschen der Edewechter Kommunalpolitik in großen Teilen entgegengekommen. Im Vergleich mit dem ersten Planungsentwurf sei bspw. der Grünanteil erkennbar gestiegen. Die unterschiedlichen Wünsche nach mehr Grün und Parkflächen-PV-Anlagen könnten naturgemäß ohnehin nicht gleichzeitig auf einer Fläche umgesetzt werden.

 

RH von Aschwege stimmt den Ausführungen RH Bekaans namens seiner CDU-Fraktion zu und ergänzt, das künftige Fachmarktzentrum werde helfen, die Einkaufsattraktivität Edewechts, insbesondere im Hinblick auf das Bad Zwischenahner Angebot, zu steigern.

 

RH Kaptein begrüßt besonders die Schaffung dringend notwendigen Wohnraums auf den Märkten und die Dach-PV-Anlagen. Hinsichtlich des kritisierten großen Parkraums ist er der Ansicht, dass in einer ländlichen Gemeinde der Anteil Pkw-nutzender Kundschaft sehr hoch sei, denn aus umliegenden Bauerschaften seien Einkäufe per Rad eher nicht zu erwarten. Parkplatz-PV-Anlagen seien für den Investor in Anbetracht der damit verbundenen hohen Investitionskosten sicher nicht attraktiv.

 

AV Kuhlmann weist darauf hin, der Punkt 3 des Beschlussvorschlags sei verwaltungsseits in folgende Fassung abgewandelt worden:

 

 „Vorbehaltlich des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung abzuschließenden Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger, wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 202 (2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB) „Fachmarktzentrum Ortsmitte“ zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und der Abwägungstabelle sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.“

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden geänderten