Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der fachbehördlichen Bestätigung der agrarstrukturellen Unbedenklichkeit des Vorhabens sowie der zu erwartenden Zulassung der Zielabweichung vom RROP 1996 soll für den Bereich der Projektfläche des Solarparks gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorlage auf Grundlage des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung

 

1.    eine 33. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und

2.    der Bebauungsplan Nr. 205 „Sondergebiet Solarpark Brombeerweg“

 

aufgestellt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Projektplanung entsprechende Vorentwürfe vorzubereiten und zu einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses zur Beratung über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wieder vorzulegen.

 


SGL Knorr erläutert ausführlich die Vorlage und weist ausdrücklich darauf hin, für die Errichtung der geplanten Anlage bedürfe es noch eines formellen Zielabweichungsverfahrens mit einem entsprechenden Beschluss des Kreistages. Insofern seien alle Kreistagsmitglieder gefordert, sich für die Zielabweichung einzusetzen, um die Verschiebung der Gewichtung von Torfabbau hin zur Gewinnung erneuerbarer Energie in Form eines Solarparks in Edewecht zu ermöglichen. Er teilt weiter mit, der Prüfauftrag bzgl. der agrarstrukturellen Unbedenklichkeit an die Landwirtschaftskammer sei durch den Flächeneigentümer bereits erteilt. Nach derzeitigem Stand sei von dort mit einer Bescheinigung der Unbedenklichkeit zu rechnen.

 

Im Anschluss erläutert Herr Buortesch anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) das Projekt und weist insbesondere darauf hin, dieses würde von der Planung über den Bau bis hin zur Betreibung der Anlage in der Hand von Greenovative verbleiben.

 

Auf die Frage RH Brunßens nach einer möglichen Vorrangstellung interessierter Edewechter an der Bürgerbeteiligung verweist Herr Buortesch auf die bisherigen Beteiligungsmodelle seines Unternehmens. FBL Torkel weist darauf hin, solche Fragen dürften erst nach dem Abschluss der hoheitlichen Planung geklärt werden.

 

Auf RH Reils Fragen teilt Herr Buortesch mit, der Boden des Solarparkareals könne alternativ bspw. für Beweidung oder durch naturverträgliche und -fördernde Einsaaten bzw. Pflanzungen genutzt werden. Außer der Pfahlgründung der einzelnen Module, für die es im Übrigen unterschiedliche Modelle gebe, die je nach Bodenbeschaffenheit ausgewählt würden, und Punktfundamenten aus Beton lediglich für den Zaun, würde der Boden keine Versiegelung und keinen Austausch erfahren. Im Falle vorhandene Moores auf dieser Fläche sei eine Wiedervernässung im Zusammenhang mit einem Solarpark allerdings nur schwer vorstellbar.

 

Auf RH Bekaans Fragen stellt Herr Buortesch klar, im Modulplan seien in der Karte die ha-Angaben leider falsch, korrekt handele es sich um ca. 8 ha.

 

Namens seiner Gruppe SPD/FDP unterstützt RH Bekaan das Projekt und insbesondere die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sowie die Aspekte des Artenschutzes. Ob dort letztlich ggf. alte Schafrassen gehalten oder Pflanzungen zugunsten Kleinlebewesen, Insekten etc. entstehen sollen, könne noch beraten werden.

 

Die Einzäunung des Solarparks, ausdrücklich aber nicht der Ausgleichsfläche, sei aus Versicherungsgründen zwingend notwendig, teilt Herr Buortesch auf RH Vehndels Frage mit.

 

RH Kaptein sieht in der Errichtung von Solarparks insbesondere den Vorteil der im Vergleich zu Windkraftanlagen nur minimalen Eingriffe in den Boden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden