Beschlussvorschlag:

1.    Den in der Sitzung des Bauausschusses am 28.11.2022 vorgelegten Entwürfen der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinje-Hof“ mit örtlichen Bauvorschriften wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.    Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

 


Nach kurzer Einleitung durch SGL Knorr erläutert Dipl.-Ing. Abel anhand einer Präsentation ausführlich den aktuellen Stand der Planungen. Auf RH Eiskamps Nachfragen führt sie weiter aus, die nördliche Lärmschutzwand müsse tatsächlich eine Höhe von 2,0 m erreichen, die in den textlichen Festsetzungen noch angeführten 2,5 m würden entsprechend korrigiert. Im Bereich der geschützten Landschaftsbestandteile würden die Wände mit Punktfundamenten errichtet, wodurch die geringste Störung dieser Landschaftsbestandteile verursacht werde. Für alle Lärmschutzwände sei sodann eine adäquate Begrünung nach Pflanzliste zwingend vorgeschrieben. SGL Knorr berichtet ergänzend, sowohl der Architekt als auch Vertretende der zuständigen Naturschutzbehörde seien vor Ort gewesen und in die Planungen der Lärmschutzwände und die Errichtung mit Punktfundamenten zwischen Netto-Markt und geschützten Landschaftsbestandteilen umfänglich einbezogen worden. RH Eiskamp bittet sodann um bildliche Darstellung bzw. Ausführungsvarianten der Punktfundamente im Nachgang zur Sitzung.

 

RH Eiskamp weist bzgl. des Verzichts auf die Verpflichtung zur Begrünung von Flachdächern darauf hin, auch geneigte Dächer könnten ggf. begrünt werden. Bzgl. der geplanten Linksabbiegespur bittet er um Darstellung der Kostentragung, worauf FBL Torkel erklärt, es handele sich lediglich auf eine Linksabbiegehilfe, die eine räumliche Ausdehnung von rd. 100 m2 habe und deren Errichtung somit eher geringere Kosten verursache, die sodann anteilig auf den Investor und die Gemeinde aufgeteilt würden, da die Abbiegehilfe letztlich nicht nur von Bewohnenden des in Rede stehenden Areals genutzt werden würde.

 

RH Bekaan äußert sich positiv über die Bereitschaft des Investors, auch die politisch Verantwortlichen umfänglich und frühzeitig in die Planungen einzubeziehen, was letztlich zu einer guten und einvernehmlichen Entwicklung geführt habe. Auch RH Bekaan sieht die zwingende Notwendigkeit, die Lärmschutzwände derart zu begrünen, dass diese sich harmonisch in die Umgebung einfügen. Bzgl. der nördlich belegenen Parkflächen bittet er um Prüfung, ob diese mit Photovoltaikanlagen bestückt würden. Hierzu, teilt Dipl.-Ing. Abel mit, gebe es derzeit noch keine Überlegungen. Grundsätzlich sei dies aber möglich und werde im Zuge der weiteren Planungen näher betrachtet.

 

Auf RH Bekaans weitere Nachfrage führen Dipl.-Ing. Abel und FBL Torkel aus, eine fußläufige west-östliche Durchlässigkeit des Areals sei neben der öffentlichen Straße auch im südlichen Bereich möglich und geplant. Hierbei sei jedoch auf die besonderen Belange der geschützten Landschaftsbestandteile zu achten.

 

RH Reil unterstützt namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen das Projekt, bedauert allerdings das Fehlen von Festsetzungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen, zum Wärmekonzept und zum Verzicht auf fossile Energien. Auf solche Festsetzungen sei bewusst verzichtet worden, so Dipl.-Ing. Abel, weil die NBauO entsprechende Vorgaben künftig ohnehin zwingend vorschreibe. FBL Torkel ergänzt, sowohl der Investor als auch die Gemeinde würden für ihre Bereiche auf alternative Wärmekonzepte setzen, wobei für die gemeindlich zu vermarktenden Grundstücke jeweilige private Einzellösungen vorgesehen seien. In Anbetracht der allgemeinen Entwicklung werde dies im Übrigen künftig der Regelfall sein. Solche Konzepte seien allerdings nicht Bestandteil der Bauleitplanung, sondern würden im Rahmen der Erschließungsplanung betrachtet. Diesen Ausführungen schließt sich RH Brunßen namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich an und spricht sich für eine der Bauleitplanung für das neue Baugebiet in Jeddeloh II analoge Umsetzung aus.

 

RH Kaptein unterstützt die vorgestellten Planungen und sieht darin eine Bereicherung des Ortes Edewecht. Nach seiner Auffassung plane der Investor mit Vernunft und habe sicherlich die Absicht, sein Projekt vernünftig zu vermarkten und zu diesem Zweck alle Aspekte zum Wohle aller Betroffenen umzusetzen.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden