Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 194 „Lindendamm“ in der Zeit vom 29.06.2020 bis 31.07.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194 „Lindendamm“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 


Nach FBL Torkels Erläuterung der Vorlage führt RH Erhardt aus, grundsätzlich stehe seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Ausweisung neuer Wohnbauflächen kritisch gegenüber. Im vorliegenden Fall könne seine Fraktion dem Beschlussvorschlag als Alternative zur ehemals diskutierten Ausweisung von Wohnbaugrundstücken vor der Osterschepser Schule jedoch zustimmen. Bzgl. der Ausgleichsfläche an der Straße Altenwehr sei es für die Bürgerschaft nicht ohne weiteres ersichtlich, weshalb dieses Areal für zwei neue Baugebiete als Kompensationsfläche dienen könne. Er bittet den Vertreter der NWZ, hierzu ggf. noch einmal einen klarstellenden Bericht zu veröffentlichen.

 

FBL Torkel führt noch einmal aus, die Kompensationsfläche an der Straße Altenwehr stehe seit langem im Eigentum der Gemeinde Edewecht und verfüge über Ausgleichspotenzial weit über die Anforderungen der Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 194 und der Einrichtung zusätzlicher Parkflächen in Friedrichsfehn hinaus, weshalb dort bspw. auch Platz für Anpflanzungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus bestehe.

 

RH Kaptein stimmt dem Beschlussvorschlag namens seiner FDP-Fraktion zu. Leider sei das Baugebiet nur sehr klein und die Zahl der Interessierten groß, weshalb er die Verwaltung bittet, auch weiterhin Bebauungsmöglichkeiten in den kleineren Bauerschaften zu prüfen.

 

Auch RF Meyer-Oltmer begrüßt die vorliegende Planung, wenn auch die Anzahl der möglichen Baugrundstücke aufgrund der vorgestellten Umstände verringert werden musste. Gerade in Osterscheps müsse weiter Bauland angeboten werden, u. U. auch kleinteilig strukturiert. Das ehemals in Rede stehende Gelände vor der Osterschepser Schule habe sie jedoch als nicht sinnvoll empfunden.

 

RH Krüger begrüßt ebenfalls die vorgestellte Planung, auch wenn diese nur eine Minimallösung mit fünf bis sechs Grundstücken für rd. 180 Interessierte darstelle. Aus seiner Sicht sei es notwendig, in Osterscheps zentrumsnah weitere Grundstücke anzubieten. Die seinerzeit vorgebrachten Gegenargumente zu einer baulichen Entwicklung vor der Osterschepser Schule seien im Übrigen nicht zutreffend gewesen, weshalb auch dieser Bereich noch einmal betrachtet und ggf. in kleineren Einzelschritten doch einer Bebauung zugeführt werden könne.

 

Letztlich fasst der Rat folgenden