Betreff
15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 194 "Lindendamm" in Osterscheps,
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Erarbeitung desFeststellungs- und Satzungsbeschlusses
Vorlage
2020/FB III/3339
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Planungskosten sind im diesjährigen Haushalt berücksichtigt.

 

 


Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 19.05.2020 hat der Verwaltungsausschuss nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 05.05.2020 beschlossen, für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie den Bebauungsplan Nr. 194 „Lindendamm“ in Osterscheps die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage der in gleicher Sitzung beschlossenen Planentwürfe einzuholen. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194 „Lindendamm“ sind als Anlage Nr. 1 und 2 (unmaßstäblich) beigefügt.

 

Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 29.06.2020 bis 31.07.2020 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlagen Nr. 3 und 4 beigefügten Synopsen zu entnehmen.  Stellungnahmen von privater Seite sind nicht eingegangen.

 

Aus den Stellungnahmen ergibt sich für die Planungen kein inhaltlicher Änderungsbedarf. Den Anregungen und Hinweisen kann durch Klarstellungen redaktioneller Art gefolgt werden. Die Abwägungsvorschläge sind ebenfalls den als Anlagen Nr. 3 und 4 beigefügten Synopsen zu entnehmen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer bezüglich der geplanten Aufforstungsfläche am Altenwehr und die entsprechende Abwägung hierzu. Auf Grund der räumlichen Nähe der Aufforstungsfläche zur landwirtschaftlichen Hofstelle Bley wird von der Landwirtschaftskammer auf mögliche Beeinträchtigungen der zukünftigen Forstflächen durch Stickstoffeinträge aus den Stallungen hingewiesen. Außerdem wird die Auffassung vertreten, dass durch heranrückende Waldflächen betriebliche Erweiterungsvorhaben auf der Hofstelle beeinträchtigt werden könnten.

 

Da sich im unmittelbarem Umfeld der Hofstelle mit einem Abstand von weniger als 80 m bereits heute Waldflächen befinden, für die im Übrigen keine Beeinträchtigungen aufgrund von Stickstoffeinträgen feststellbar sind, kann durch die teilweise Aufforstung der deutlich weiter weg gelegenen gemeindlichen Flächen keine grundsätzliche Verschlechterung der betrieblichen Entwicklungssituation für den Betrieb Bley gesehen werden. Die begrenzenden Faktoren werden nach Auffassung der Gemeinde durch die bereits jetzt näher am Betrieb gelegenen Waldflächen gesetzt, so dass an dem Aufforstungs- und Entwicklungskonzept für die Fläche am Altenwehr festgehalten werden soll. Von Seiten weiter Fachbehörden (Landkreis Ammerland, Niedersächsische Landesforsten, Forstamt der Landwirtschaftskammer) wurden im Übrigen keine Hinweise diesbezüglich vorgetragen.

 

In der Sitzung werden die Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung durch das beauftragte Planungsbüro Diekmann – Mosebach und Partner, Rastede, im Einzelnen erläutert.

 

Da das Planverfahren unter Beachtung der Abwägungsvorschläge nunmehr zum Abschluss gebracht werden kann, sollte der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss wie folgt lauten:

 


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 194 „Lindendamm“ in der Zeit vom 29.06.2020 bis 31.07.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.
  3. Der Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 194 „Lindendamm“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 

 

 


Anlagen:

-       Auslegungsentwurf 15. FNP-Änderung

-       Auslegungsentwurf B-Plan 194 „Lindendamm“

-       Synopse zu Stellungnahmen zur 15. FNP-Änderung

-       Synopse zu Stellungnahmen zu B-Plan 194 „Lindendamm“