Beschlussvorschlag:

  1. Auf Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuches i.V.m. § 84 Abs. 4 S. 2 und 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung soll auf Grundlage des in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2019 vorgestellten Vorentwurfs eine Gestaltungssatzung für Edewecht gemäß § 84 Abs. 3 NBauO aufgestellt werden. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
  2. Den in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2019 dargelegten Gestaltungsgrundsätzen für den Ortskern von Edewecht wird zugestimmt. Die Grundsätze sind bei Änderung und Neuaufstellung von Bebauungsplänen entsprechend zu berücksichtigen.
  3. Für den Ort Friedrichsfehn soll ebenfalls eine Gestaltungssatzung einschließlich Gestaltungsgrundsätzen erarbeitet werden.

 


Anhand der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Präsentation erläutert Dipl.-Ing. Janssen den Entwurf der Gestaltungssatzung.

 

RH Brunßen führt aus, seine CDU-Fraktion wolle den sehr umfangreichen Entwurf noch intensiv beraten, weshalb dem Beschlussvorschlag nur zugestimmt werden könne, wenn im Nachgang noch Modifizierungen möglich seien. Wichtig sei aber, die Satzung zeitnah zu beschließen, um Fehler der Vergangenheit künftig vermeiden zu können.

 

Hierzu führt FBL Torkel aus, der Satzungsentwurf könne selbstverständlich noch verändert werden. Zum einen sei vor Verabschiedung der Satzung eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen, zum anderen würde der Satzungsentwurf weiteren Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Alle erhobenen Einwände, Anregungen und Hinweise würden in diesem Verfahren geprüft und hieraus letztlich ein entscheidungsreifer Entwurf erarbeitet.

 

Auf RH Oetjes Nachfrage erläutert Dipl.-Ing. Janssen, die angenommenen 30 m Grundstückstiefe entsprächen einem Durchschnittswert. Selbst, wenn einzelne Grundstücke tiefer ausgestaltet seien, könne ab 30 m Tiefe nicht mehr von ortsbildprägendem Charakter gesprochen werden.

 

Auf RH Eiskamps Einwand stellt Dipl.-Ing. Janssen klar, die Lage von Häusern auf Grundstücken werde durch Bebauungspläne geregelt. Die Gestaltung der Gebäude richtet sich sodann nach der die Bebauungspläne überlagernden Gestaltungssatzung.

 

RH Erhardt begrüßt die Aufnahme möglicher Farbvarianten für Fassaden und Dächer und spricht sich für eine Ausweitung dieser Vorgaben auch für künftige Baugebiete aus.

 

SGL Knorr weist darauf hin, gestalterische Vorgaben würden bereits jetzt in neue Bebauungspläne aufgenommen.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden