Betreff
Ortsgestaltungssatzung Edewecht,
Erarbeitung eines Auslegungsentwurfes
Vorlage
2019/FB III/3097
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Zuletzt wurde über die Erarbeitung einer Ortsgestaltungssatzung für Edewecht im Rahmen eines Zwischenberichtes durch das beauftragte Planungsbüro NWP, Oldenburg, in der Sitzung des Bauauschusses am 02.04.2019 beraten (Vorlage: 2019/FB III/2998).

 

In der Zwischenzeit ist aufgrund einer eingehenden Ortsbildanalyse durch das Büro NWP ein konkreter Satzungsentwurf zur Ortsgestaltung erarbeitet worden. Gleichzeitig können in der Sitzung Gestaltungsgrundsätze für die Flächen innerhalb des Ortskerns vorgestellt werden, die außerhalb des konkret festgesetzten Geltungsbereichs der Satzung liegen.

 

Für den Bereich Friedrichsfehn soll anhand einer ersten Ortsbildanalyse die Ausgangslage für eine Gestaltungssatzung und Gestaltungsgrundsätze geklärt werden.

 

Zu beiden Aspekten wird Herr Dipl.-Ing. Diedrich Janssen, NWP Oldenburg, ausführlich vortragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Auf Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuches i.V.m. § 84 Abs. 4 S. 2 und 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung soll auf Grundlage des in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2019 vorgestellten Vorentwurfs eine Gestaltungssatzung für Edewecht gemäß § 84 Abs. 3 NBauO aufgestellt werden. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
  2. Den in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2019 dargelegten Gestaltungsgrundsätzen für den Ortskern von Edewecht wird zugestimmt. Die Grundsätze sind bei Änderung und Neuaufstellung von Bebauungsplänen entsprechend zu berücksichtigen.
  3. Für den Ort Friedrichsfehn soll ebenfalls eine Gestaltungssatzung einschließlich Gestaltungsgrundsätzen erarbeitet werden.

 

 


Anlagen: