Sitzung: 20.08.2019 Bauausschuss
Vorlage: 2019/FB III/3043
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird für den sich aus
der Anlage Nr. 2 zu TOP 6 der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2019
ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eine 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 66 dahingehend durchgeführt, dass für diesen Bereich
ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt,
auf Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die öffentliche Auslegung zu
Plan und Begründung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 gemäß § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist mit der Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Belange durch die Planung berührt werden, zu verbinden.
Die Verwaltung wird ferner
beauftragt bis zum Satzungsbeschluss mit dem Antragsteller eine Vereinbarung
über die Zahlung eines Infrastrukturbetrages für 50% der Gesamtfläche
abzuschließen.
Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss ohne Aussprache folgenden