Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird für den sich aus der Anlage Nr. 2 zu TOP 6 der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2019 ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 dahingehend durchgeführt, dass für diesen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die öffentliche Auslegung zu Plan und Begründung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Belange durch die Planung berührt werden, zu verbinden.

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt bis zum Satzungsbeschluss mit dem Antragsteller eine Vereinbarung über die Zahlung eines Infrastrukturbetrages für 50% der Gesamtfläche abzuschließen.

 


Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss ohne Aussprache folgenden