Sitzung: 02.04.2019 Bauausschuss
Vorlage: 2019/FB III/3001
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 12 ausschließlich für das Grundstück Wildenlohsdamm 16 wird
zur Vermeidung einer Einzelfallplanung nicht durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die grundsätzliche Bereitschaft zur
Durchführung einer Bebauungsplanänderung bei den von einer Planänderung
erfassten Grundstückseigentümern schriftlich abzufragen. Im Falle einer
einheitlich positiven Rückmeldung ist vor Einleitung eines konkreten
Planverfahrens eine Anliegerversammlung unter Einbeziehung der an das
Plangebiet angrenzenden Grundstückseigentümer durchzuführen.
Das Ergebnis von Befragung und
gegebenenfalls Anliegerversammlung ist dem Bauausschuss wieder vorzulegen.
SGL Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.
Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden: