Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 ausschließlich für das Grundstück Wildenlohsdamm 16 wird zur Vermeidung einer Einzelfallplanung nicht durchgeführt.


Die Verwaltung wird beauftragt, die grundsätzliche Bereitschaft zur Durchführung einer Bebauungsplanänderung bei den von einer Planänderung erfassten Grundstückseigentümern schriftlich abzufragen. Im Falle einer einheitlich positiven Rückmeldung ist vor Einleitung eines konkreten Planverfahrens eine Anliegerversammlung unter Einbeziehung der an das Plangebiet angrenzenden Grundstückseigentümer durchzuführen.

 

Das Ergebnis von Befragung und gegebenenfalls Anliegerversammlung ist dem Bauausschuss wieder vorzulegen.

 

 


SGL Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden: