Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Moorstraße/Böberster Weg“ in der Zeit vom 21.03.2018 bis 20.04.2018 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23. Oktober 2018 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Moorstraße/Böberster Weg“, die aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Satzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Moorstraße/Böberster Weg“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 


SGL Knorr erläutert die Beschlussvorlage und geht hierbei insbesondere auf die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen in rechtlicher Hinsicht ein. Bei strenger Betrachtung aller in den Stellungnahmen aufgeführten theoretisch möglichen landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen entstehe eine deutliche Überschreitung der zulässigen Grenzwerte, die die geplante Aufstellung einer Außenbereichssatzung unmöglich mache. Dies mache deutlich, wie sehr Planungen im Außenbereich durch diesen Aspekt eingeschränkt werden können. Mit dem Landkreis Ammerland konnte letztlich, wie in der Beschlussvorlage detailliert ausgeführt, abgestimmt werden, dass für den größten Emittenten, der Entenfarm Wichmann, der Planungsstand zu berücksichtigen sei. Außerdem könne mit der Vorbelastung des Bereiches die raumordnerische Stellung als „ländliche Siedlung“ verknüpft werden, was eine Überschreitung der üblichen Grenzwerte um das Maß der Irrelevanzkriterien rechtfertige. Ansonsten sei eine Entwicklung auf dem Lande nicht mehr bzw. kaum noch möglich.                          

 

RH Bekaan gibt namens seiner Fraktion seiner Freude darüber Ausdruck, dass in Westerscheps nun tatsächlich Baumöglichkeiten für Einwohner entstehen und möchte den ersten Absatz des „Fazit für Planungen im westlichen Gemeindegebiet im Allgemeinen“ der Beschlussvorlage Nr. 2018/FB III/2837 als Arbeitsauftrag für die Verwaltung verstanden wissen. Dieser Vorschlag wird verwaltungsseits zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

RH Kaptein und RH Brunßen geben namens ihrer Fraktionen ebenfalls ihrer Freude über die neu geschaffenen Baumöglichkeiten Ausdruck und danken den beteiligten Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern für deren intensive und gute Arbeit.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!