Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt vor der Eröffnung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich Wacholderweg/Rotdornweg in Wildenloh eine Anliegerversammlung durchzuführen,  um den betroffenen Eigentümern die Rahmenbedingungen einer Bauleitplanung, einschließlich der finanziellen Aspekte (Planungskosten, Infrastrukturbetrag) zu erläutern und ein Votum zu einer Änderung einzuholen.

 

Danach ist die Angelegenheit dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen wieder vorzulegen.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Knorr führt FBL Torkel auf RH Eiskamps Nachfrage aus, eine Hinterbebauung sei immer problembehaftet, weil im Bebauungsplanverfahren in aller Regel viele widerstreitende Interessen auf einen Nenner gebracht werden müssten. Fragen z. B. zur Höhengleichheit der betroffenen Grundstücke und zur Entwässerung der ggf. hinzukommenden bebaubaren Flächen seien noch nicht geprüft. Solche Fragen müssten u. a. in Anliegerversammlungen thematisiert werden. SGL Knorr verweist hierzu auf das vor mehr als 10 Jahren begonnene und planerisch bereits abgeschlossene Verfahren, in dem bspw. die Oberflächenentwässerung bereits geprüft worden sei. Insofern läge hierzu schon Grundlagenmaterial vor. Zur Anliegerversammlung würden selbstverständlich auch die an das in Rede stehende Gebiet angrenzenden Grundstücksnachbarn eingeladen.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!