Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Eigentümer des Grundstücks Wacholderweg 26 in Wildenloh sind an die
Gemeinde Edewecht mit dem Antrag herangetreten, das Planungsrecht für ihr
Grundstück anzupassen, dass rückwärtig auf ihrem Grundstück die Errichtung
eines Wohnhauses zulässig wird.
Im Bereich Rotdornweg/Wacholderweg wird die Bebaubarkeit der Grundstücke
derzeit durch die Innenbereichssatzung „Rotdornweg“ geregelt. Diese sieht zwar
rückwärtig zum Rotdornweg eine gewisse Bebauung vor, die Hintergrundstücke am
Wacholderweg sind allerdings nicht als überbaubare Grundstücksfläche
ausgewiesen. Die planungsrechtliche Situation kann der Anlage Nr. 1
entnommen werden.
Im Jahre 2000 wurde bereits für diesen Bereich ein Anlauf unternommen,
auch die rückwärtigen Grundstücksflächen am Wacholderweg als Baufläche
auszuweisen. Hierfür wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes 133 begonnen.
Aufgrund der Tatsache, dass seinerzeit letztlich nicht alle durch den
Bebauungsplan begünstigten Grundstückseigentümer dazu bereit waren, die mit der
Planung verbundenen Rahmenbedingungen (insbesondere Übernahme der
Planungskosten und Absicherung eines Infrastrukturbetrages) vertraglich zu
akzeptieren, wurde das Planverfahren seinerzeit nicht zum Abschluss gebracht.
Der damalige Planentwurf kann der Anlage Nr. 2 entnommen werden.
Da nunmehr aus der Eigentümerschaft ein erneuter Anlauf unternommen wird,
den damaligen Planungsgedanken wieder aufzugreifen und außerdem die
Durchführung eines Planverfahrens als Maßnahme der Innenentwicklung in
städteplanerischer Hinsicht durchaus zu begrüßen wäre, wird von Seiten der
Verwaltung vorgeschlagen, in einer Anliegerversammlung zunächst den von einer
etwaigen Planung betroffenen Eigentümern die Rahmenbedingungen eines
Planverfahrens, einschließlich der finanziellen Aspekte (Planungskosten,
Infrastrukturbeitrag) zu erläutern und ein Votum hierzu einzuholen.
Mit dem Ergebnis der Anliegerversammlung wird die Verwaltung dann in
einer der kommenden Sitzung wieder auf den Ausschuss zukommen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt
vor der Eröffnung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich
Wacholderweg/Rotdornweg in Wildenloh eine Anliegerversammlung
durchzuführen, um den betroffenen
Eigentümern die Rahmenbedingungen einer Bauleitplanung, einschließlich der
finanziellen Aspekte (Planungskosten, Infrastrukturbeitrag) zu erläutert und
ein Votum zu einer Änderung einzuholen.
Danach ist die Angelegenheit
dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen wieder vorzulegen.
Anlagen:
-
planungsrechtliche
Situation
-
Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 133