Beschlussvorschlag:

  1. Die Erweiterung und der Umbau des Kindergartens Osterscheps soll entsprechend der Diskussion des Bauausschusses am 08.05.2018 vorbereitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen für die Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten sowie für den Bauantrag zu entwerfen. Erste Ergebnisse des Demografiegutachtens sowie die Entwicklung der Nachfrage an Betreuungsplätzen für das Kindergartenjahr 2018/2019 sind vor der Einleitung weiterer Schritte abzuwarten.
  2. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, für den Fall, dass sich aus den Erkenntnissen des Demografiegutachtens oder aus der Entwicklung der Nachfrage an Betreuungsplätzen für das Kindergartenjahr 2018/2019 erweiterte Anforderung an die Betreuungsplätze ergeben, entsprechende Vorplanungen zu entwickeln (sog. „Plan B“).

 


Dipl.-Ing. Büsselmann führt anhand der als Anlage 4 angefügten Präsentation in die Thematik ein. Im direkten Anschluss hieran werden verschiedene gestalterische Aspekte, u. a. die Farbauswahl und Dachneigung, der vorgestellten Planung erörtert.

 

RH Kaptein erkundigt sich, ob im Anschluss an die Umsetzung der vorgestellten Planung noch weitere Gruppenräume an diesem Standort angebaut werden können. Hierzu antwortet Dipl.-Ing. Büsselmann, dass dies grundsätzlich zu Lasten der Außenanlage denkbar sei. FBL Torkel ergänzt, dass ggf. auch durch Umnutzungen im bestehenden Gebäude ein weiterer Raum geschaffen werden könnte.

 

RH Eiskamp gibt zu bedenken, dass derzeit nach wie vor kein Demographiegutachten erstellt worden sei. Ergo kann die Anzahl an notwendigen Betreuungsplätzen nicht final bestimmt werden, weshalb die Gefahr besteht, dass die Erweiterung ggf. nicht den tatsächlichen Bedarf abdecken kann. Für einen Beschluss über die weiteren baulichen Maßnahmen muss seines Erachtens das Ergebnis des Demographiegutachtens abgewartet werden. Von BMin Lausch wird ausgeführt, dass maximal 6 Gruppen je Betreuungseinrichtung vorhanden sein dürfen. Somit könne der Standort in Osterscheps um zwei der Standort in Jeddeloh II nur um eine Gruppe erweitert werden. Der Bedarf an Plätzen wurde anhand der vorliegenden Anmeldungen für die Kindergärten ermittelt. Ferner werde der Druck auf eine Erweiterung des Angebots durch die bevorstehende Beitragsfreiheit und die derzeitige Bauentwicklung in Edewecht erhöht. RH Eiskamp erklärt unter Bezug auf die Erläuterungen von BMin Lausch, dass in Anbetracht dieses Erweiterungsdrucks eine Planung, welche den Bedarf korrekt abdeckt, umso wichtiger sei.

 

Auch RH Brunßen gibt zu bedenken, dass bei der Planung der Erweiterungen mehrere unbekannte Faktoren, z. B. die Auswirkungen der bevorstehenden Beitragsfreiheit, zu berücksichtigen sind. Ein ganzheitlicher Ansatz für die Planung sei daher zu wählen, um später nicht ad hoc Lösungen erarbeiten zu müssen.

 

Von BMin Lausch wird der übliche Zeitverlauf der sich an einen Beschluss anschließenden formellen Verfahren dargelegt. Unter Berücksichtigung der Vergabe der Bauleistungen sowie der Erstellung der erforderlichen Bauanträge bedarf es bereits jetzt eines Beschlusses. Ansonsten werde der bereits jetzt bekannte Bedarf, welcher über den aktuellen Kapazitäten liegt, nicht abgedeckt werden können. Eltern, welche Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben und diesen nicht gewährt bekommen, können die Betreuungskosten von der Gemeinde einklagen. Dieses finanzielle Risiko ist zu berücksichtigen.

 

RH Eiskamp gibt zu den finanziellen Risiken zu bedenken, dass auch eine unsachgemäße Planung mit Risiken behaftet ist. Allein die Planungskosten und Verwaltungsgebühren seien vergebens gezahlt worden, wenn die Pläne im Nachhinein angepasst werden müssten.

 

Es wird von RH Krüger vorgeschlagen, dass die Unterlagen für die formellen Verfahren bereits entworfen werden könnten. Da dies durch eigenes Personal geschehen kann, wäre der Kostenfaktor gering. Eine abschließende Antragsstellung kann dann erfolgen, wenn die Erkenntnisse aus dem Demographiegutachten vorliegen. So werde das finanzielle Risiko gering gehalten und es verbleibe eine gewisse Flexibilität.

 

RH Brunßen begrüßt diesen Vorschlag. Er ergänzt, dass die Verwaltung ferner beauftragt werden sollte, eine Alternative zu entwickeln, welche zum Tragen kommen kann, sollte der dann neu erkannte Bedarf über dem Stand der vorgestellten Planungen liegen.

 

Die letztgenannten Vorschläge werden durch den gesamten Ausschuss begrüßt. Es ergeht sodann an den Verwaltungsausschuss folgender


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!