Sitzung: 03.07.2012 Rat
Vorlage: 2012/IV/040
Beschluss:
1.
Zu den während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 81 in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des
Bauausschusses am 23.04.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
81, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten
Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt,
die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 durch Bekanntmachung im Amtsblatt
für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
In der kurzen Aussprache zu diesem TOP bringt RH Apitzsch zum Ausdruck, dass er zwar grds. dem Beschlussvorschlag zustimme, allerdings die Einbindung daraus resultierender Bauvorhaben in die „historische“ Nachbarschaft durchaus skeptisch betrachte. Zudem weist er darauf hin, dass die Anlegung der Parkplatzflächen seiner Ansicht nach hinter dem Gebäude besser sei als direkt an der Straßenfront.
Sodann fasst der Rat folgenden