Beschluss:

1.         Zu den während der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 in der Zeit vom 16.03.2012 bis 16.04.2012 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 23.04.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

2.         Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.


In der kurzen Aussprache zu diesem TOP bringt RH Apitzsch zum Ausdruck, dass er zwar grds. dem Beschlussvorschlag zustimme, allerdings die Einbindung daraus resultierender Bauvorhaben in die „historische“ Nachbarschaft durchaus skeptisch betrachte. Zudem weist er darauf hin, dass die Anlegung der Parkplatzflächen seiner Ansicht nach hinter dem Gebäude besser sei als direkt an der Straßenfront.

 

Sodann fasst der Rat folgenden