Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 1 zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 12.09.2017 ergebenden Bereich eine 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 194 aufgestellt werden. (Anmerkung: vgl. auch Anlage Nr. 1 dieses Protokolls) 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorentwürfe zu erarbeiten. Diese werden zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zur Beratung vorgelegt.

 


SGL Knorr erläutert anhand der Beschlussvorlage den Beratungsstand zur Siedlungsentwicklung in Osterscheps. Mit Verweis auf die bisher geführten Diskussionen und das kontroverse Meinungsbild innerhalb der politischen Fraktionen und der Einwohnerschaft Osterscheps stellt er den Geltungsbereich für eine Siedlungsentwicklung an der Kreisstraße Lindendamm vor.

 

RH Krüger erklärt, dass sich in einer Unterschriftensammlung über 400 Einwohnerinnen und Einwohner Osterscheps für eine Siedlungsentwicklung der Ortschaft ausgesprochen haben. Die Ausweisung eines Baugebiets am Lindendamm ermöglicht eine Entwicklung, wenn auch nur in einem zurückhaltenden Rahmen. Anhand dieses Gebiets wird sich bei der Vermarktung der Grundstücke auch die allgemeine Nachfrage an Baugrundstücken in Osterscheps erkennen lassen. RH Krüger hält die vorgestellte Ausweisung für ein sachgerechtes Mittel zur Entwicklung und Sicherung der Ortschaft, welches nach seinem Dafürhalten jedoch nur ein Zwischenschritt für weitere Baulandausweisungen innerhalb Osterscheps sein kann.

 

RH Kaptein schließt sich den Ausführungen an und hebt hervor, dass die Siedlungsentwicklung in Osterscheps zeitnah erfolgen muss. Eine weiterhin anhaltende Stagnation würde sich negativ auf die Ortschaft auswirken. Bezogen auf die negativen Effekte weist RH Krüger auf die demographische Entwicklung des Ortes hin.

 

In der anschließenden Aussprache wird von allen Ausschussmitgliedern bzw. deren Stellvertretern einhellig herausgestellt, dass die vorgestellte Ausweisung eines neuen Baugebiets, erschlossen über die Kreisstraße Lindendamm, eine verträgliche Entwicklung Osterscheps gewährleistet, an deren Vermarktung auch der weiterführende Bedarf in der Ortschaft abgesehen werden kann. Seitens RH Apitzsch wird in diesem Zusammenhang herausgestellt, dass diese Fläche auch von ihrer ökologischen und kulturhistorischen Bedeutung her eine Umgestaltung zu einer Wohnbaufläche zulässt. Auf der Fläche an der Grundschule in Osterscheps lassen sich noch heute die ursprünglichen Entwicklungen der Bauernschaft erkennen und es sind auch noch Wallhecken dort vorhanden, welche der früheren Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen entstammen. Dies gilt es möglichst lange zu erhalten. Ferner sollte die Fläche zwischen der Grundschule und dem Siedlungsbereich der aktiven Landwirtschaft nicht entzogen werden. Auch vergleichsweise kleine Flächen stellen für kleinere landwirtschaftliche Betriebe einen erheblichen wirtschaftlichen Wert dar. Insofern ist der Eingriff durch eine Entwicklung der Fläche an der Kreisstraße vergleichsweise gering. RH Heiderich-Willmer bekräftigt die Richtigkeit der vorangegangenen Ausführungen von RH Apitzsch und erklärt, dass die Fläche am Lindendamm auch von ihrem Bewuchs her eine geringere ökologische Wertigkeit aufweise. Da die Natur sich jedoch auch hier stetig entwickelt, sollte auf einen adäquaten Ausgleich Wert gelegt werden.

 

Von RH Brunßen ergeht der Hinweis, dass die nach Inkrafttreten des Bebauungsplans entstehenden Baugrundstücke primär der Deckung der Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern aus Osterscheps dienen sollten. Im Hinblick auf die aktuell voll ausgelastete Kindertagesstätte in Osterscheps schlägt er vor, dass mit der Vermarktung der dann neuen Grundstücke erst begonnen werden soll, nachdem ein entsprechendes Kindertagesstättenkonzept vorliegt. So könne abgesehen werden, ob der durch neue Familien hinzukommende Bedarf an Betreuungsangeboten auch tatsächlich abgedeckt werden kann. Da dieses Konzept im Laufe des Jahres 2018 noch erstellt werden soll, werde das formelle Verfahren der Bauleitplanung ohnehin erst anschließend beendet werden.

 

BMin Lausch weist bezüglich des Kindertagesstättenkonzeptes darauf hin, dass es ohne Frage wünschenswert wäre, wenn man den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder konkret benennen könne. Da die Belastung der sozialen Infrastruktur nicht nur durch neu ausgewiesene Bauplätze, sondern durch eine Vielzahl an Faktoren bedingt ist, wird das gewünschte Konzept diesen Anspruch nicht erfüllen können. Von daher sollte die Siedlungsentwicklung nicht allein von einem solchen Konzept abhängig gemacht werden. RF Taeger ergänzt diese Ausführungen dahingehend, dass das erwähnte Konzept aufzeigen soll, in welchen Bereichen der Kinderbetreuung eine Entwicklung stattfinden soll und ggf. auch muss. Diese Frage steht jedoch nur begrenzt in einem Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung in Edewecht.

 

Es schließt sich ein Meinungsaustausch über die Inhalte eines Kindertagesstättenkonzeptes und deren Relevanz für die künftige bauleitplanerische Tätigkeit der Gemeinde Edewecht an. Bezogen auf die zu beratende Bauleitplanung kommt man zu dem Ergebnis, dass mit dieser auch ohne das diskutierte Konzept begonnen werden soll. Es ergeht daher folgender