Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. III zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 12.09.2017 ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 zur Ausweisung eines Mischgebietes durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GA Knorr trägt anhand der Beschlussvorlage und der als Anlage II beigefügten Präsentation vor.

 

RH Bekaan merkt an, dass das nördlich an das Änderungsgebiet angrenzende Grundstück (Flurstücks 137 der Flur 25) noch unbebaut ist. Er regt an, dieses in den Geltungsbereich des Mischgebietes einzubeziehen. GA Knorr sichert zu, mit dem Eigentümer die Möglichkeit zu besprechen. Sollte eine Veränderung des bestehenden Planes gewünscht sein, könnte dieses in der anstehenden Beschlussfolge berücksichtigt werden.

(Anmerkung der Verwaltung: Die Grundstückseigentümerin teilte mit, dass ihrerseits kein Interesse an einer Veränderung der baurechtlichen Situation auf diesem Grundstück bestehe.)

 

Sodann ergeht an den Verwaltungsausschuss folgender