Beschlussvorschlag:

  1. Den Entwürfen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie dem Bebauungsplan Nr. 191 wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

GI Lübeck trägt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Die Bodenverhältnisse des neuen Feuerwehrstandortes sind nach Einschätzung von RH Brunßen vergleichbar mit dem südlich der Spiekerooger Straße belegenen Plangebietes Nr. 192. Er hinterfragt daher, ob das Vorgehen zur Baureifmachung des Plangebietes, zunächst den Rohstoff Torf in Gänze abbauen und anschließend die Fläche mit Sand zu verfüllen, auch hier angedacht ist. 1.GR Torkel bejaht, dass auch hier ein vollständiger Bodenaustausch angestrebt werde. Der Abbau ist zeitlich im Anschluss an die Arbeiten südlich der Spiekerooger Straße angedacht.

 

Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets an die südlich verlaufende Landesstraße 828 erfordert auch die Beseitigung von mehreren Bäumen. RH Bekaan weist diesbezüglich darauf hin, dass die Ersatzpflanzungen für diese Gehölze ortsnah vorgenommen werden sollen. Diesbezüglich erkundigt sich RH Apitzsch, ob die Erschließung nicht über die Flächen des westlich vorhandenen Geländes der Firma Hilgen erfolgen kann. Die dort vorhandene Zuwegung erscheint auch für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend und so könnte ein Eingriff in den Baumbestand verhindert werden. GA Knorr erläutert, dass hierfür die Fläche des Unternehmens in die Bauleitplanung einbezogen werden müssen. Die Firma befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Durch eine Einbeziehung der Firma in die Bauleitplanung ergebe sich das Erfordernis einer Linksabbiegespur. Dies hätte neben Kosten auch eine beidseitige Verbreiterung der Fahrbahn zur Folge, wofür auch Gehölze beseitigt werden müssten. Da in jedem Fall Bäume beseitigt werden müssten, erscheint die vorgestellte und beratende Planung vorzugswürdig.

 

Sodann ergeht an den Verwaltungsausschuss folgender