Betreff
11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 191 "Feuerwehr Friedrichsfehn/Kleefeld",
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Vorbereitung der Auslegungsentwürfe
Vorlage
2017/FB III/2501
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Wie bereits bekannt ist, werden derzeit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Kleefeld, nördlich der Landesstraße 828 in unmittelbarer Nähe zu Friedrichsfehn, geschaffen. In seiner Sitzung am 13.06.2017 wurde vom Verwaltungsausschuss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange der diesbezüglichen 11. Änderung des Flächennutzungsplans 2013 und des Bebauungsplanes Nr. 191 beschlossen (2017/FB III/2447).

 

Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt nur der Feuerwehrstandort durch Bauleitplanung konkretisiert wird, wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 13.06.2017 auch eine denkbare Konzeption der angrenzenden Flächen in Grundzügen aufgezeigt. Die weitergehenden Überlegungen dienen insbesondere den im Verfahren beteiligten Stellen, bereits jetzt eine umfassende Stellungnahme zu den gemeindlichen Planungsabsichten abzugeben.

 

In der Zeit vom 29. Juni 2017 bis einschließlich 31. Juli 2017 ist die frühzeitige Beteiligung erfolgt. Es wurden von privater Seite aus keine Stellungnahmen vorgetragen. Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben sich geäußert:

  • Landkreis Ammerland
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
  • Ammerländer Wasseracht
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
  • Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
  • TenneT TSO GmbH
  • EWE Netz GmbH
  • Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN)
  • Telekom Deutschland GmbH
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

Die Stellungnahmen sind als Anlage 1 angefügt. Es handelt sich in der Hauptsache um redaktionelle Hinweise und Empfehlungen für ergänzende Hinweise. Die Abwägung der Stellungnahmen kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

Ein zuständigkeitsübergreifendes Kernelement der Planung stellt die Erschließung dar. Die Zufahrt zum zukünftigen Feuerwehrgerätehaus wird über die Landesstraße 828 erfolgen. Nach Auffassung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bedarf es für das Feuerwehrgerätehaus allein noch keiner baulichen Veränderungen an der Landesstraße. Um die Feuerwehrausfahrt im Einzelfall zu sichern ist, jedoch eine sog. Bedarfs-Lichtsignalanlage zu installieren. Eine detaillierte Erschließungsplanung des Grundstücks wird derzeit erarbeitet und  erfolgt in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Planung findet ebenfalls in Abstimmung mit der Ammerländer Wasseracht und der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Ammerland statt, da von letzterer die Verrohrung des entlang der Landesstraße verlaufenden Wasserzuges zu genehmigen ist.

 

Es wurde im Zusammenhang mit der neu herzustellenden Auffahrt bereits auch die unvermeidbare Beseitigung der längs des Jeddeloher Damms bestehenden Bäume thematisiert. Dem Bebauungsplanentwurf kann das notwendige Sichtfeld auf die Landesstraße entnommen werden. Die genaue Anzahl zu entfernender Gehölze kann noch nicht benannt werden. Für die entfallenden Bäume werden adäquate Ersatzpflanzungen angestrebt. Die Ersatzmaßnahme wird zu gegebener Zeit beschrieben.

 

Die unter Beachtung der eingegangenen Stellungnahmen erstellten Entwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und des Bebauungsplanes Nr. 191 sowie die jeweiligen Begründungen sind als Anlage 3 bis 6 beigefügt. Da diese nun öffentlich ausgelegt werden können, sollte die Beschlussempfehlung des Bauausschusses an den Verwaltungsausschuss wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

  1. Den Entwürfen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie dem Bebauungsplan Nr. 191 wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

Anlagen:

  • Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Abwägungen
  • Entwurf Planzeichnung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013
  • Entwurf Begründung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013
  • Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 191
  • Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 191