Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 4 zur Beschlussvorlage 2017/FB III/2447 der Sitzung des Bauausschusses am 30.05.2017 ergebenden Bereich eine 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 191 „Feuerwehr am Jeddeloher Damm“ aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der sich aus der Anlage Nr. 5 zur Beschlussvorlage 2017/FB III/2447 der Sitzung des Bauausschusses am 30.05.2017 ergebenden Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

GA Knorr trägt anhand der Beschlussvorlage und der als Anlage 3 angefügten Präsentation vor. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Sichtdreiecks im Zuge der Erschließung mit der Beseitigung einer Reihe von Bäumen auf der nördlichen Seite des Jeddeloher Damms zu rechnen sei. Die Bäume hemmen den Blick auf die Landesstraße und ohne Entfernung der Gehölze ist eine sichere Einfahrt vom geplanten Feuerwehrstandort nicht denkbar.

 

In der folgenden Aussprache wird von den Ausschussmitgliedern deutlich herausgestellt, dass es mit der Standortwahl zwar zu einem erheblichen Eingriff in den Baumbestand am Jeddeloher Damm kommen werde, ein besser geeigneter Standort sei aber nicht ersichtlich. Die erforderlich werdenden Ersatzanpflanzungen sollten nach Möglichkeit an adäquater Stelle im Umfeld des Vorhabens erfolgen.

 

RH Bekaan erkundigt sich, ob die Installation einer Bedarfssignalanlage an der Landesstraße vorgesehen sei, welche im Einsatzfall die Verkehrsteilnehmer auf der Landesstraße auf die Feuerwehrfahrzeuge hinweise. BMin Lausch bestätigt, dass die Verkehrsuntersuchung eine solche Anlage fordere, so wie sie z. B. in Westerstede und auch in Oldenburg zu finden sei.

 

Bei der Erörterung der anzustrebenden planerischen Einbindung der angrenzenden Flächen wird hinsichtlich deren Erschließung zum Ausdruck gebracht, dass diese über den Fuhrkenschen Grenzweg erfolgen sollte.

 

Zur vorgestellten Planung unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden