Beschlussvorschlag:

  1. Dem in der gemeinsamen Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses mit dem Bauausschuss am 07.07.2015 vorgestellten städtebaulichen Konzept für den Bereich des Esch-Geländes in Edewecht wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes überträgt Vorsitzender Laumann RH Krüger den Vorsitz für den restlichen Teil der Sitzung.

 

GOAR Kahlen trägt einleitend anhand der Beschlussvorlage vor und leitet dann an Herrn Olaf Mosebach vom Büro Diekmann & Mosebach über. Herr Mosebach erläutert sodann anhand der als Anlage Nr. 3 beigefügten Präsentation den bisherigen Werdegang der Planung. Hierbei geht er insbesondere auf die nunmehr in die Konzeption aufgenommene Grünfläche und die Gestaltung des Verkehrsraums ein. Mit der Grünfläche biete sich zum einen die Möglichkeit innerhalb des Baugebiets dem Aspekt der Naherholung Rechnung zu tragen. Zum anderen könne auf der Grünfläche bei entsprechender Gestaltung und Ausstattung mit Bewegungsgeräten ein generationenübergreifender Treffpunkt geschaffen werden. Auch der kulturhistorische Aspekt der Eschfläche könne an dieser Stelle herausgestellt und ins Bewusstsein gerufen werden. Dies könne durch entsprechende Installationen und/oder Informationsquellen (z.B. Bodenstationen und Informationstafeln) geschehen. Beispiele hierfür seien der Präsentation zu entnehmen. Er verdeutlicht weiter, dass ausgehend von diesem Grünflächenbereich im Falle einer Erweiterung der Wohnbauflächen nach Süden und Norden das Konzept sowohl durch eine Vergrößerung der Grünfläche als auch durch eine rad- und fußläufige Anbindung dieses Bereichs ausbaufähig sei.

 

In der anschließenden Aussprache hinterfragt RH Oetje zunächst, ob durch die Ausweisung des Baugebiets Nr. 185 die derzeit noch auf den angrenzenden Flächen stattfindende landwirtschaftliche Bewirtschaftung eingeschränkt werde. Dies wird von der Verwaltung verneint.

 

Weiter gibt er zu bedenken, dass die für seine Begriffe recht große Grünfläche zu Lasten der Grundstückspreiskalkulation gehen werde. Dieser Zusammenhang wird von GVOR Torkel bestätigt. Letztlich sei es aber ein Auftrag an die Verwaltung gewesen, die Planung dieses Baugebiets mit Blick auf die herausgehobene Bedeutung für den Ort Edewecht in gestalterischer Hinsicht aufzuwerten und mit Elementen der Naherholung zu versehen. Dies löse selbstverständlich Kosten bzw. Einnahmeausfälle aufgrund der verringerten Baulandfläche aus, die auf den Grundstücksverkaufspreis umgelegt werden müssten. Gerade aufgrund der sehr guten und zentralen Lage des Baugebiets sei es aus Sicht der Verwaltung allerdings vertretbar, in diesem Baugebiet einen höheren Quadratmeterpreis als sonst in Edewecht für von der Gemeinde erschlossene Baugrundstücke anzusetzen.

 

RF Exner hinterfragt, ob auch die Kosten für die Herstellung der Grünfläche als sog. Aktivitäts- und Kulturraum bei der Grundstückspreiskalkulation berücksichtigt werden könnten. Weiter fragt sie, ob es nach Auffassung der Verwaltung trotz des höheren Quadratmeterpreises für Investoren noch attraktiv sei, in dem für die verdichtete Bauweise vorgehaltenen Bereich in die Errichtung von z.B. Reihenhäusern zu investieren. GVOR Torkel führt hierzu aus, dass er die Befürchtung nicht teile, dass aufgrund eines höheren Preises das Baugebiet für verdichtetes Bauen unattraktiv werden könnte. Dies gelte nach seiner Auffassung auch für die zusätzlich durch die Gestaltung der Grünfläche entstehenden Kosten. Wenn die Herstellungskosten hierfür feststehen, müssten diese in der abschließenden Kalkulation der Quadratmeterpreise auf die Grundstückspreise umgelegt werden.

 

In der weiteren Aussprache wird das Bebauungskonzept von Seiten aller Fraktionen begrüßt.

 

RF Hinrichs regt an, in der öffentlichen Verkehrsfläche genügend Parkraum für PKW bereitzuhalten, da in einigen Baugebieten oft zu beobachten sei, dass durch parkende PKW von den Besuchern der Anlieger Verkehrsprobleme verursacht würden. Von der Verwaltung wird hierzu entgegnet, dass ein mehr an Parkraum zwar aus Sicht der Anlieger wünschenswert wäre, letztlich aber die Erschließungskosten weiter erhöhen würde. Außerdem sei man in der Gemeinde Edewecht bei den neueren Baugebieten wieder dazu übergegangen, diese als 30er-Zone auszuweisen. Hierdurch sei das Parken am Straßenrand durchgängig zulässig, so dass die Parksituation entzerrt werde. Bei sog.  verkehrsberuhigten Bereichen sei dagegen das Parken nur auf konkret hierfür ausgewiesenen Flächen zulässig, was dann regelmäßig zu Problemen führe.

 

RH Erhardt regt an, vor der Weiterführung des Bauleitplanverfahrens die Konzeption für das Baugebiet hinsichtlich energie- und demographiebezogener Aspekte weiter zu konkretisieren. GVOR Torkel erläutert hierzu, dass diese Aspekte eher bei der Gestaltung der Vergabekriterien und damit unabhängig vom Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden könnten. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher das Bauleitplanverfahren auf Grundlage des heute erörterten Vorentwurfs vorangetrieben und die vorgenannten Aspekte parallel hierzu näher erörtert werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden