Betreff
Evtl. Festsetzung einer Gewichtsbeschränkung für den Jückenweg in Jeddeloh I
Vorlage
2008/IV/097
Aktenzeichen
IV J/W
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In der letzten Verwaltungsausschusssitzung ist von Ratsherrn Pfeifer angeregt worden, für den Jückenweg von der Gemeindestraße „Hinterm Rhaden“ bis zur Portsloger Straße eine Gewichtsbeschränkung vorzusehen. Diese Straße werde verstärkt vom Schwerlastverkehr als Verbindungsstraße genutzt und der Seitenraum ständig beschädigt.

 

Im Jahre 1998 ist u. a. von den Gremien beschlossen worden, beim Landkreis Ammerland eine Gewichtsbeschränkung von 7,5 to mit dem Zusatzzeichen - Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei – für diese Straße zu beantragen. Der Landkreis Ammerland hat daraufhin eine Verkehrszählung vorgenommen und aufgrund des erfolgten Ausbaues und der geringen Verkehrsbelastung eine Verkehrsanordnung nicht erteilt.

 

Die Verwaltung wird bis zur Ausschusssitzung mit dem eigenen Messgerät noch eine Zählung vornehmen, so dass dann anhand des Zählergebnisses eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.