Betreff
Antrag des Vereins KinderKutsche e.V. auf Zahlung eines freiwilligen Zuschusses
Vorlage
2011/I/959
Aktenzeichen
I - 10.01.2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Verein „KinderKutsche“ e.V. wird rückwirkend zum 01.08.2011 bis zum 31.07.2016 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 1.000,- € pro Kindergartenjahr zur Begleichung nicht gedeckter Beförderungskosten gewährt. Der Zuschuss wird jeweils nach Vorlage eines Finanzierungsberichts  des abgelaufenen Kindergartenjahres ausgezahlt.

 

Weiterhin wird dem Verein Kinderkutsche e.V. ein freiwilliger einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 1.000,- € für das laufende Kindergartenjahr zur Begleichung nicht gedeckter Beförderungskosten gewährt. Der Zuschuss wird  nach Vorlage eines Finanzierungsberichts  des abgelaufenen Kindergartenjahres ausgezahlt.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2012 sollen nach Möglichkeit über den Nachtragshaushalt 2012 zur Verfügung gestellt werden. Der Zuschuss kann erst mit der Bereitstellung der Finanzmittel ausgezahlt werden.


Sachdarstellung:

Seit dem Kindergartenjahr 2004/2005 wird die Busbeförderung der Kindergartenkinder zu den Kindergärten in der Gemeinde Edewecht durch den Verein „KinderKutsche“ e.V. durchgeführt. Zur Zeit werden über den Verein  Beförderungen zu den Kindergärten Jeddeloh II und Osterscheps organisiert.

 

Zum Kindergarten Jeddeloh II werden  ab Januar täglich 19 Kinder und zum Kindergarten Osterscheps täglich  7 gebracht und auch wieder abgeholt.

 

Für jedes Kind erhebt der Verein ein monatliches Beförderungsentgelt in Höhe von 48,00 €. Dieser Betrag ist für 12 Monate, also auch für die Zeit während der Sommerferien, zu entrichten. Der Betrag halbiert sich bei Geschwisterkindern, sowie bei Kindern, welche aus Familien mit wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen stammen. Hier lässt sich der Verein mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Kinder vom Amt für Arbeit und Soziales Edewecht bestätigen. Der Elternbeitrag ist seit Gründung des Vereins im Jahre 2004 nicht erhöht worden.

 

Die Beförderung wird seit Gründung des Vereins von der Fa. Taxi Wacht sichergestellt. Die dem Verein durch die Beförderung entstehenden Kosten sind so berechnet, dass bei einer Zahlung von 48,- € pro Kind und Monat sämtliche Kosten gedeckt sind

 

Aufgrund der hohen Anzahl von Kindern mit ermäßigten Gebühren kann der Verein die Beförderungskosten nicht in voller Höhe abdecken, sodass dieses Kindergartenjahr eine finanzielle Lücke in Höhe von ca. 1.000,- € entstehen wird. In den letzten beiden Kindergartenjahren konnte der Verein finanzielle Engpässe mit einem von der Gemeinde Edewecht getätigten jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,- € begleichen. Dieser Zuschuss war befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres 2010/2011.

 

Der Verein „KinderKutsche“ e.V. hat seit seiner Gründung durchgehend hervorragende Arbeit geleistet und die Gemeinde Edewecht finanziell und organisatorisch erheblich entlastet.

Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, rückwirkend zum 01.08.2011 einen freiwilligen Zuschuss zur Begleichung nicht gedeckter Beförderungskosten in Höhe von 1.000,00 € pro Kindergartenjahr jeweils nach Vorlage eines Finanzberichts des abgelaufenen Kindergartenjahres zu gewähren. Der Zuschuss sollte vorerst bis zum 31.07.2016 befristet werden.

Um die weitere Finanzierungslücke der nicht gedeckten Beförderungskosten für das laufende Kindergartenjahr in Höhe von zusätzlich 1.000,- € decken zu können, empfiehlt die Verwaltung weiterhin, dem Verein einen freiwilligen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000,- € zu gewähren.


Finanzierung:

Die Auszahlung des Zuschusses steht unter einem Finanzierungsvorbehalt. Die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von maximal 2.000,- € sollen über den Nachtragshaushalt 2012 bereit gestellt werden.


Anlagen:

Antrag Verein KinderKutsche e.V.