Betreff
Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht Antrag der SPD-Fraktion auf Aufhebung der Einzugsbereiche
Vorlage
2011/I/958
Aktenzeichen
I - 10.01.2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Form wird zugestimmt.


Sachdarstellung:

Eine Überarbeitung der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Fassung vom 15.10.2008 ist erforderlich geworden, da sich aufgrund der Weiterentwicklung der Kindergartenarbeit in der Gemeinde Edewecht diverse Änderungen ergeben haben. Außerdem gelten seit der Einführung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes neue Rechtsgrundlagen zur Verabschiedung von Satzungen, welche eingearbeitet werden müssen.

 

Folgende inhaltliche Änderungen werden vorgeschlagen:

 

Aufhebung der Einzugsgebiete

In der Gemeinde Edewecht wird die Vergabe der Kindergartenplätze gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 der Satzung über Einzugsgebiete geregelt, sodass die einzelnen Ortschaften festen Kindergärten zugeordnet sind und die Eltern nur eingeschränkte Wahlmöglichkeiten haben.

 

Die Einzugsbereiche wurde seinerzeit geschaffen, um die gleichmäßige Auslastung aller Kindergärten gewährleisten zu können und die Grundschulstandorte zu stärken.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Eltern mit ihren örtlichen Kindergärten aufgrund der vielfältigen Angebote und der bedarfsorientierten Öffnungszeiten grundsätzlich sehr zufrieden sind, sodass die Kinder im Regelfall im ortsnahen Kindergarten angemeldet werden. Ein wichtiges Kriterium war in der Vergangenheit auch, dass die Kinder später gemeinsam die gleiche Grundschule besuchen.

 

Dennoch unterscheiden sich die Kindergärten in der Konzeption, den Schwerpunkten sowie den Angeboten, sodass einige Eltern den Wunsch äußern, ihre Kinder in Kindergärten außerhalb des eigentlichen Einzugsgebietes anzumelden, weil sie sie dort individueller gefördert wissen wollen. In einigen Fällen ist auch ein Kindergarten außerhalb des Einzugsgebietes auf der Fahrt zur Arbeitsstätte günstiger gelegen, sodass die Eltern aus praktischen Gründen eine Aufnahme begehren.

 

In der Vergangenheit herrschte in allen Kindergärten im Vormittags- und Ganztagsbereich eine Vollauslastung, sodass eine freie Kindergartenwahl nicht angeboten werden konnte.

 

Da sich aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen in nahezu allen Kindergärten die Aufnahmesituation entspannt hat, wäre nun die Möglichkeit gegeben, die Einzugsbereiche aufzuheben.

 

Bereits im Dezember 2010 wurde daher eine Arbeitsgruppe bestehend aus jeweils zwei Vertretern von Kirche und Verwaltung gegründet, die sich intensiv mit der Aufhebung der Einzugsbereiche befasst hat.

 

Man kam hier zu dem Ergebnis, dass zukünftig alle Edewechter Eltern die Möglichkeit haben sollen, ihre Kinder in einem Kindergarten ihrer Wahl anzumelden, sofern freie Plätze vorhanden sind.

Sollten im Einzelfall mehr Anmeldungen als tatsächlich vorhandene Plätze eingegangen sein, müssen die freien Plätze anhand  von Auswahlkriterien vergeben werden. Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Kriterien sind in § 4 der Neufassung der Satzung genannt. Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung, da es immer wieder besondere Fälle geben wird, die einer flexiblen Behandlung bedürfen.

 

Oberstes Kriterium sollte die Vergabe der Plätze an Kinder, die ihren Wohnort im Einzugsbereich der Grundschule in der auch der Kindergarten belegen ist haben, sein. Es sollte auch weiterhin gewährleistet werden, dass die Eltern ihre Kinder ohne größeren Aufwand zum Kindergarten bringen können. Außerdem sollen alle Kinder die Möglichkeit haben, bereits im Kindergarten ortsnahe Freundschaften mit späteren Mitschülern zu schließen.

 

Aufnahme und Anmeldefristen

In der bisherigen Satzung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 die Aufnahme von neuen Kindern grundsätzlich zum Anfang und zur Mitte eines jeden Kindergartenjahres. Dies ist jedoch nicht praktikabel, da jedes Kind ab dem Monat, in dem es das dritte Lebensjahr vollendet einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Diese Änderung wurde in § 3 Abs. 2 der Neufassung berücksichtigt.

 

Nach § 3 Abs. 3 bisherigen Satzung müssen Anmeldungen grundsätzlich drei Monaten vor dem begehrten Aufnahmetermin eingegangen sein. Dies ist ebenfalls nicht praktikabel. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Neubesetzung der Gruppen für das neue Kindergartenjahr bereits im Februar erfolgen, um sowohl den Eltern als auch den Trägern der Kindergärten eine ausreichende Planungssicherheit geben zu können. Gemäß § 3 Abs. 3 der Neufassung sollen Anmeldungen grundsätzlich bis zum 31.01. eines jeden Jahres für das neue Kindergartenjahr eingereicht werden.

 

Öffnungszeiten

Gemäß § 6 Abs. 2 der aktuellen Satzung werden für die Vormittags- und Ganztagsgruppen Sonderöffnungszeiten in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr und in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr angeboten. In der Praxis werden tatsächlich Sonderöffnungszeiten in der Zeit von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr und in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr nur dann angeboten, wenn mindestens 5 Kinder für die jeweilige Öffnungszeit angemeldet sind. Dies wird in der Neufassung in vollem Umfang berücksichtigt.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die notwendigen Änderungen in der Satzungen aufzunehmen.


Finanzierung:

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen aufgrund  der Satzungsänderungen sind nicht zu erwarten.


Anlagen:

Antrag der SPD-Fraktion

Neufassung der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht