Betreff
Ev.-luth. Nikolai Kindergarten Portsloge Antrag auf Umwandlung der Ganztagsgruppe nach dem Modell 25/10 in eine Ganztagsgruppe
Vorlage
2011/I/957
Aktenzeichen
I - 10.01.2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ganztagsgruppe nach dem Modell 25/10 wird ab dem 01.01.2012 in eine Ganztagsgruppe umgewandelt, sodass zukünftig 25 Kinder ganztägig betreut werden können. Eventuell entstehende Mehrkosten werden von der Gemeinde Edewecht getragen.


Sachdarstellung:

Der Kindergarten Portsloge verfügt zur Zeit über eine Ganztagsgruppe nach dem Modell 25/10. Hier können innerhalb einer Vormittagsgruppe bis zu zehn Kinder ganztägig betreut werden.

 

Trotz sinkender Kinderzahlen zeigt sich in allen Gemeindeteilen, dass die Nachfrage nach Ganztagsplätzen steigt. In Portsloge bedürfen zur Zeit 17 Kindergartenkinder einer ganztägigen Betreuung. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei einer Erweiterung des Angebots noch weitere Ganztagsanmeldungen erfolgen werden, sodass die Gruppe kurzfristig voll belegt sein wird. Dies zeigen die Erfahrungen mit allen bereits eingerichteten Ganztagsgruppen in den anderen Kindertagesstätten.

 

In der Gemeinde Edewecht gilt der Grundsatz, dass Betreuungszeiten  innerhalb einer Kindertagsstätte ausgeweitet werden, wenn diese zusätzlichen Betreuungszeiten von mindestens fünf Kindern benötigt werden. Hier liegt ein konkreter Bedarf von zusätzlich sieben Kindern vor.

 

Die Gemeinde Edewecht hat sich als familienfreundliche Gemeinde auf den Weg gemacht, die Ganztagsbetreuung von Kindern von der Krippe, über Kindertageseinrichtungen bis hin zur Schule anzubieten und entsprechend bedarfsgerecht auszubauen, so dass die Erweiterung des Angebotes im Kindergarten Portsloge aufgrund des aufgezeigten Bedarfes konsequent ist.


Finanzierung:

Bei einer Erweiterung der Gruppe zur Ganztagsgruppe muss eine Zweitkraft für die Betreuung der Gruppe eingestellt werden. Des Weiteren erhöhen sich die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Leitungsfreistellungsstunden um weitere 5 Stunden, sodass mit zusätzlichen Personalkosten nach Abzug der Finanzhilfe des Landes sowie der zusätzlichen Elterngebühren  in Höhe von ca. 22.000,- € jährlich gerechnet werden muss.

Diese zusätzlichen Personalkosten könnten durch die Schließung des kleinen Hauses kompensiert werden, da dort im Jahr 2012 Personalkosten in Höhe von ca. 45.000,- € eingespart werden würden.


Anlagen:

Antrag