Betreff
Investitionsprogramm für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2013 - 2015
Vorlage
2011/II/939
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende Entwurf des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2013 – 2015 wird festgestellt.


Sachdarstellung:

Gemäß § 118 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen, in das die geplanten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Das Investitionsprogramm wird gemäß § 58 Abs. 1 (9) vom Gemeinderat beschlossen. Der Entwurf des Investitionsprogramms ist dem Haushaltsplanentwurf 2012 als Anlage beigefügt.

 

Aus der nachstehenden Übersicht ergeben sich die Investitionen, die ordentlichen Tilgungsbeträge, die Kreditaufnahmen sowie der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres:

 

Haushalts-

jahr

Investitionen

Kreditaufnahme

KSBK

- in 1.000 € -

ordentliche

Tilgung

Schuldenstand

am 31.12. d. J.

2011

4.653

 

621

 

661

 

6.166

 

2012

6.404

 

363

 

592

 

5.937

 

2013

3.819

 

83

 

569

 

5.451

 

2014

3.645

 

299

 

556

 

5.194

 

2015

2.031

 

0

 

472

 

4.722

 

 

Der Schuldenstand der Gemeinde Edewecht wird sich danach zum 31.12.2015 auf rd. 4,7 Mio. € verändern. Während des Finanzplanungszeitraumes sollen ausschließlich zinslose Darlehen aus der Kreisschulbaukasse aufgenommen werden. Es ist zu beachten, dass diese Aufnahmen lediglich für bereits bewilligte Schulbaumaßnahmen erfolgen, weil die Kreisschulbaukasse ab dem 01.01.2011 keine Darlehen für neue Maßnahmen mehr bereitstellt.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:


Anlagen:

Investitionsprogramm