Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf des
Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2013 –
2015 wird festgestellt.
Sachdarstellung:
Gemäß § 118 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen, in das die geplanten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Das Investitionsprogramm wird gemäß § 58 Abs. 1 (9) vom Gemeinderat beschlossen. Der Entwurf des Investitionsprogramms ist dem Haushaltsplanentwurf 2012 als Anlage beigefügt.
Aus der nachstehenden Übersicht ergeben sich die Investitionen, die ordentlichen Tilgungsbeträge, die Kreditaufnahmen sowie der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres:
Haushalts- jahr |
Investitionen |
Kreditaufnahme KSBK - in 1.000 € - |
ordentliche Tilgung |
Schuldenstand am 31.12. d. J. |
||||
2011 |
4.653 |
|
621 |
|
661 |
|
6.166 |
|
2012 |
6.404 |
|
363 |
|
592 |
|
5.937 |
|
2013 |
3.819 |
|
83 |
|
569 |
|
5.451 |
|
2014 |
3.645 |
|
299 |
|
556 |
|
5.194 |
|
2015 |
2.031 |
|
0 |
|
472 |
|
4.722 |
|
Der Schuldenstand der Gemeinde Edewecht wird sich danach zum 31.12.2015 auf rd. 4,7 Mio. € verändern. Während des Finanzplanungszeitraumes sollen ausschließlich zinslose Darlehen aus der Kreisschulbaukasse aufgenommen werden. Es ist zu beachten, dass diese Aufnahmen lediglich für bereits bewilligte Schulbaumaßnahmen erfolgen, weil die Kreisschulbaukasse ab dem 01.01.2011 keine Darlehen für neue Maßnahmen mehr bereitstellt.
Es wird vorgeschlagen, dass der Wirtschafts- und
Haushaltsausschuss dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden
Beschlussvorschlag unterbreitet:
Anlagen:
Investitionsprogramm